Begleitkostenversicherung

Leider reicht ein einfacher Besuch in der Arztpraxis manchmal nicht aus und das eigene (Klein-) Kind muss stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Für die meisten Eltern steht natürlich fest, dass sie ihr Kind dort auf gar keinen Fall alleine lassen wollen. Denn ein Krankenhausaufenthalt stellt für Kinder eine sehr große Belastung dar. Sie befinden sich in fremder Umgebung unter fremden Menschen, hinzu kommt womöglich noch die Angst vor einer bevorstehenden Operation. Schmerzhafte oder unangenehme Behandlungen und Untersuchungen belasten das Kind ebenfalls. Kinderspitäler und Kinderstationen sind zwar hinsichtlich ihrer Einrichtung, Betreuung und medizinischen Versorgung sehr gut auf die jungen Patienten eingestellt und bemühen sich um ein kindergerechtes Ambiente, trotzdem bleibt der Leidensdruck für die Kinder hoch.

Übernachtung von Begleitpersonen für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Um dem kranken oder verletzten Kind in dieser schwierigen Situation beizustehen, übernachtet oft ein Elternteil oder Großelternteil ebenfalls im Krankenhaus. Üblicherweise ist das in Österreichs Krankenhäusern zum Glück kein Problem. Die meisten öffentlichen Krankenhäuser gestatten die Übernachtung von Begleitpersonen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes. Doch während die Begleitung von Säuglingen meist noch kostenlos ist, fallen nach dem Säuglingsalter Kosten für Übernachtung und Verpflegung der Begleitperson an. Insbesondere bei längeren Krankenhausaufenthalten können sich dadurch beträchtliche Beträge ergeben, die schlussendlich von den Eltern zu tragen sind. Wichtig ist zu beachten, dass die Begleitkostenversicherung für das Kind abgeschlossen werden muss und nicht für die Begleitperson.

Kosten für Nächtigung und Verpflegung der Begleitperson von Kindern nach dem Säuglingsalter

Die Kosten für Nächtigungen und Verpflegung der Begleitperson sind dabei in den verschiedenen Spitälern und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Tagessätze sind meist nach dem Alter des Kindes gestaffelt hinzu kommt meist noch eine Verpflegungspauschale pro Tag. In Summe können sich so tägliche Gesamtkosten von durchaus deutlich über 30€ (in manchen Fällen auch mehr als 70€ pro Tag) ergeben, die eine zusätzliche Belastung für das elterliche Budget darstellen. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Begleitkostenversicherung oder einer Sonderklasseversicherung, die die Begleitkosten bereits enthalten hat, damit Sie Ihr Kind nicht aus finanziellen Gründen alleine im Krankenhaus zurücklassen müssen.

Die meisten Kliniken bieten deshalb Patienten- und Klappbetten an, bei einigen finden sich auch Mutter-Kind-Einheiten. Sollten die Kapazitäten erschöpft sein, können in manchen Spitälern die Angehörigen in Elternhäusern untergebracht werden. Grundsätzlich gilt die Regel, dass bei zu wenig Plätzen die Begleitpersonen von kleineren Kindern Vorrang genießen, Patienten bis zum Schulalter werden in diesen Fällen bevorzugt. Denn schon eine Befragung durch den Arzt überfordert die kleinen Patienten häufig, wenn die Eltern nicht dabei sind. Fragen nach Vorerkrankungen und Allergien in der Familie sind für Kinder in der Regel nicht zu beantworten und führen zu Verunsicherung. Schon die Einhaltung der notwendigen Hygiene-Vorschriften ist selbst von größeren Kindern manchmal zu viel verlangt, vor allem wenn sie ohnehin geschwächt sind und an Schmerzen oder Fieber leiden.

Elterliche Begleitung der Kinder steigert die Heilungsaussichten

Es ist daher ratsam, Kinder von Beginn an in die Klinik zu begleiten, um ihnen beizustehen. Das stellt eine große Erleichterung für die Kleinen und auch für das Pflegepersonal dar und steigert letzten Endes auch die Heilungsaussichten. In jedem Fall sollten sich Eltern außerhalb von Krisenzeiten mit der Frage beschäftigen, wer das Kind im Notfall begleitet und wie sich die Begleitung finanzieren lässt.

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