(kunid) Selbst wenn eine Firma Betriebsferien hat oder aufgrund anderer Gründe keine oder nur wenige Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum im Betrieb sind, gibt es Risiken, die zu hohen Schäden führen können. Die Gefahr von Schäden durch Brandstiftung, Diebstahl und Vandalismus ist im Vergleich zum Normalbetrieb sogar höher. Was Firmeninhaber und Unternehmens-Verantwortliche diesbezüglich beachten sollten.

Es gibt diverse Gründe, wie Betriebsferien, umfassende Wartungsarbeiten, eine saisonale Stilllegung oder eine Produktionsumstellung, die dazu führen, dass vom eigentlichen Stammpersonal nur noch wenige oder keine Mitarbeiter mehrere Tage oder Wochen im Betrieb sind. In der Folge ist im Vergleich zum Normalbetrieb die Gefahr, dass das Unternehmen durch bestimmte Risiken geschädigt wird, höher.

So kann sich in menschenleeren Betriebsräumen und -hallen ein Feuer unbemerkt ausbreiten, wenn nicht technische Einrichtungen Alarm schlagen. Auch das Risiko, Opfer von Vandalismus und/oder Einbruch-Diebstahl zu werden, ist höher, wenn keine oder nur wenige Mitarbeiter im Betrieb sind, da Kriminelle zum Beispiel mehr Zeit haben, um unerkannt in ein Betriebsgelände oder -gebäude einzudringen. Allerdings gibt es einige Maßnahmen, die ein Unternehmens-Verantwortlicher in Erwägung ziehen kann, um derartige Risiken zu minimieren.

Wenn der Betrieb menschenleer ist

Zur Überwachung eines (fast) verwaisten Betriebes, eignen sich zum Beispiel technische Sicherheits-Einrichtungen wie Feuermelder, Überwachungs-Alarmanlagen und Wassermelder, aber auch ein Sicherheitsdienst (Objektschutz). Wichtig ist diesbezüglich auch, dass die Funktionstüchtigkeit vorhandener Sicherheitsanlagen und -einrichtungen regelmäßig überprüft und sichergestellt wird.

Dazu gehört unter anderem, dass auch alle mechanischen Schutzvorrichtungen wie Schlösser, Türen, Tore oder Fenster stets in einwandfreiem Zustand sind und festgestellte Mängel umgehend beseitigt werden. Vor den Betriebsferien empfiehlt es sich zudem, alle Räume, Maschinen und Anlagen gründlich zu reinigen sowie Abfälle aus den Firmenräumen zu entfernen, denn das begrenzt die Brandgefahren durch das Minimieren möglicher Brandlasten.

Betriebsstätten, in denen sich für längere Zeit keine Mitarbeiter aufhalten, sollten am besten regelmäßig bewacht und inspiziert werden, um mögliche Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und beseitigen zu können. Alternativ können in dieser Zeit auch gründliche Wartung und Überprüfung der Produktionsanlagen und Sicherheits-Einrichtungen durchgeführt werden, denn dann sind zumindest einige Mitarbeiter vor Ort, die das erhöhte Schadenrisiko, das bei einem leer stehenden Betrieb besteht, minimieren.

Schadenverhütungs-Tipps von Experten

Welche gesetzlichen Vorschriften Betriebe in Österreich unter anderem beim Brandschutz beachten müssen, zeigt das Webportal des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat. Individuelle Fragen beantworten die Experten der örtlich zuständigen Arbeitsinspektionen. Weitere Tipps, wie sich Betriebe gegen Einbruch, Brand, Blitzschlag und Überspannungsschäden sowie gegen sonstige Naturgefahren wie Überschwemmung und Sturm schützen können, enthält der Webauftritt der deutschen VdS Schadenverhütung GmbH.

Auch wenn sich manche Schadensrisiken, die für eine Firma, egal ob im Normalbetrieb oder während der Betriebsferien, bestehen, minimieren lassen, gibt es dennoch keinen absoluten Schutz davor. Die Versicherungswirtschaft bietet jedoch entsprechende Absicherungslösungen an, damit ein Schadenfall nicht zum finanziellen Desaster wird. Dazu zählen beispielsweise die Geschäfts- oder Gewerbeversicherung, die Elektronik- und/oder Maschinenversicherung, die Gebäudeversicherung und die Betriebsunterbrechungs-Versicherung.

Um sicherzugehen, dass der Versicherungsschutz nicht während der Betriebsferien oder sonst einer Betriebsunterbrechung gefährdet ist, sollten alle Versicherer, bei denen ein Versicherungsschutz für den Betrieb besteht, frühzeitig darüber informiert werden. Denn dann können die Versicherer eine eventuell notwendige Gefährdungseinschätzung durchführen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz an die geänderten Risiken anpassen, damit im Schadenfall eine ausreichende Absicherung besteht.