(kunid) Wird auf dem Balkon gegrillt, sind spezifische Gefahren zu bedenken – häufigste Unfallursachen sind Fettbrände, Funkenflüge und umgestürzte Grills.
Vor einem wieder aktuell werdenden saisonalen Risiko warnt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).
Laut der KFV-Unfalldatenbank verletzen sich in Österreich jährlich etwa 700 Personen, davon rund 13 % Kinder, beim Grillen so schwer, dass sie ins Krankenhaus müssen.
„Die Gefahren werden beim Grillen oft unterschätzt. Diese Nachlässigkeit kann in Sekundenschnelle zu fatalen Folgen führen“, warnt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz und Recht und Normen im KFV.
Die häufigsten Verletzungsarten sind dem KFV zufolge Verbrennungen (50 %), gefolgt von Schnittwunden (30 %) und Knochenbrüchen durch Stürze über Griller und Zubehör (16 %).
Auch in Mehrparteienhäusern grillen viele
Grillen auf Balkonen bergen spezifische Gefahren wie Funkenflug auf brennbare Materialien rundum und Feuerübergriff auf die Gebäudestruktur.
Eine aktuelle KFV-Befragung unter mehr als 700 Bewohnern von Mehrparteienhäusern in Österreich hat ergeben, dass 60 % auf privaten Außenflächen grillen.
Favorit auf dem Balkon ist der Elektrogrill (43 %), knapp gefolgt von Holzkohle- (38 %) und Gasgrills (32 %). Die Grillmeister am Balkon sind mehrheitlich männlich (66 %).
Mangelhafte Brandprävention, häufigste Unfallursachen
84 % der grillenden Balkonbenutzer ergreifen mindestens eine Sicherheitsmaßnahme, hat die KFV-Umfrage weiters ergeben.
Meistens werden Schutzhandschuhe getragen, andere wichtige Vorkehrungen werden jedoch oft vernachlässigt: Nur knapp die Hälfte (47 %) hält beim Grillen einen Eimer Wasser, gar nur ein Drittel (31 %) einen Feuerlöscher parat.
Einige Umfrageteilnehmer haben bereits einen Unfall beim Grillen am Balkon erlebt: 4 % berichteten von Brandereignissen, 23 % von Verletzungen, 12 % von Sachschäden.
Die häufigsten Unfallursachen beim Grillen am Balkon waren Fettbrände, Funkenflug und umgekippte Grills.
Rechtliche Fragen
Zum Teil ist auch die rechtliche Situation beim Grillen am Balkon nicht ausreichend bekannt.
„Das Grillen auf Außenflächen von Wohnungen ist in Österreich grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber bestimmten Einschränkungen wie etwa dem Schutz vor starkem Rauch oder Lärm“, erklärt Kaltenegger.
Mieter haben grundsätzlich das Recht, in angemessenem Ausmaß zu grillen, „sollten allerdings zuvor einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen“, so Kaltenegger weiter. Denn dort sind gegebenenfalls Sonderregelungen in Bezug auf Art, Ort und Zeit der erlaubten Grillaktivitäten festgelegt.
Auch könnte es je nach Land und Gemeinde unterschiedliche Bestimmungen geben: „In einigen Regionen Österreichs – etwa in Linz und Innsbruck – ist das Grillen mit offenem Feuer auf Balkonen nicht gestattet. Auf Wiener Balkonen ist Grillen mit Holzkohle-, Elektro- und Gasgrills grundsätzlich erlaubt, sofern von Hausordnung oder Mietvertrag kein Veto kommt.“