(kunid) Sichtbehinderung durch Nebel oder Schnee, aber auch rutschige Straßen, beispielsweise durch herabgefallenes Laub oder überfrierende Nässe, sind insbesondere im Herbst ein hohes Unfallrisiko. Mit der richtigen Fahrweise lassen sich jedoch solche Unfälle vermeiden.

Grundsätzlich dürfen Autofahrer nur so schnell fahren, wie es die Straßen- und Sichtverhältnisse zulassen, ohne dass dadurch ein anderer gefährdet wird, wie aus dem Paragraf 20 StVO (Straßenverkehrsordnung) hervorgeht. Zudem muss laut Paragraf 18 StVO der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so gewählt werden, dass man jederzeit rechtzeitig anhalten kann, selbst wenn der Vordermann plötzlich bremst.

Diese Vorschriften gilt es zu berücksichtigen, wenn die Straßen- und Sichtverhältnisse beispielsweise durch Nebel, Starkregen, Schnee, Glätte oder überfrierende Nässe schlecht sind.

Wenn die Sicht eingeschränkt ist

Nebel kommt besonders oft im Oktober und November vor. Er kann vereinzelt, zum Beispiel in Flussniederungen, Tälern, in der Nähe von Seen oder an Waldrändern auftreten oder auf der ganzen Strecke vorhanden sein. Im Herbst und Winter ist aber auch mit Sichtbehinderungen durch Starkregen und Schnee zu rechnen.

Beträgt die Sichtweite zum Beispiel durch Nebel, Regen oder Schnee unter 50 Meter, sollte die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer begrenzt werden, um sich und andere nicht zu gefährden.

Nach Angaben von Verkehrsexperten ist bei Sichtbehinderung zudem ein größerer Sicherheitsabstand wichtig: Die gefahrene Geschwindigkeit in Stundenkilometern sollte dem Mindestabstand in Metern entsprechen. Bei 50 Stundenkilometern sollte der Abstand zum Vordermann bei trockener Straße demnach mindestens 50 Meter betragen.

Vom Abblendlicht bis zur Nebelschlussleuchte

Eine Orientierungshilfe für die Sichtweite bieten die Leitpflöcke am rechten Fahrbahnrand. Auf Autobahnen stehen sie auf geraden Strecken jeweils 50 Meter und auf Freilandstraßen jeweils 33 Meter auseinander. Auf einigen Autobahnabschnitten gibt es hierzulande sogenannte „Nebelpunkte“. An diesen Abschnitten sind rechts vom ersten Fahrstreifen in einem Abstand von 33 Metern weiße Halbkreise aufgemalt.

Zusätzlich sind am Fahrbahnrand kleine Tafeln mit einer halbrunden Scheibe angebracht. Sind aufgrund schlechter Sicht nur zwei dieser Nebelpunkte oder Scheiben zu sehen, sollte die maximale Fahrgeschwindigkeit bei 60 Stundenkilometern liegen. Ist nur ein einziger Punkt erkennbar, ist es ratsam, maximal 40 Stundenkilometer zu fahren.

Gemäß Paragraf 99 Kraftfahrtrecht muss bei schlechten Sichtverhältnissen auch am Tage mit Abblendlicht und/oder mit Nebelscheinwerfern, falls vorhanden, gefahren werden. Das Fernlicht sollte dagegen bei Nebel ausbleiben, da das Licht zu stark reflektiert wird und so die Sichtbehinderung verstärkt. Wichtig: Eine vorhandene Nebelschlussleuchte darf nur bei einer Sichtbehinderung eingeschaltet werden, anderenfalls kann das Licht nachfolgende Verkehrsteilnehmer blenden. Wer sich nicht daran hält, kann auch mit einem Bußgeld bestraft werden.

Rutschige Straßen

Mit rutschigen Straßen ist im Herbst und Winter immer zu rechnen, denn es gibt zahlreichen Faktoren die dazu führen können: von der überfrierenden Nässe über durch Erntefahrzeuge verschmutzte Straßen und nasses Laub bis hin zu Aquaplaning durch Starkregen oder Straßenglätte wegen Eisregen oder Schnee.

So ist beispielsweise in den frühen Morgenstunden besonders unter Brücken und auf Straßen mit wenig Lichteinfall wie in Waldstücken mit einer erhöhten Glättegefahr durch Nachtfrost zu rechnen. Auch sonst kann es zu jeder Tages- und Nachtzeit auf Brücken, an Kreuzungen, vor Ampeln, in Tälern, in der Nähe von Flüssen und Seen sowie auf Straßen, die durch Wälder führen, schneller als auf anderen Strecken glatt werden.

Je höher die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bei solchen Straßenbedingungen, desto höher ist das Risiko, dass die Reifen keinen Halt mehr bieten und man ins Schleudern kommt. Daher ist es wichtig, unbedingt seine Geschwindigkeit den aktuellen Straßenverhältnissen anzupassen. Bei Nässe kann sich der Anhalteweg im Vergleich zu einer trockenen Straße nahezu verdoppeln und bei glatten Straßen sogar fast achtmal so lang sein.