Ärztehaftpflichtversicherung Rechner
Haftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte
Seit August 2010 ist für jeden niedergelassenen Arzt der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Sie schützt den Arzt gegenüber Schadenersatzansprüchen geschädigter Patienten. Bei angestellten Ärzten (egal ob im öffentlichen Krankenhaus oder in einer Privatklinik) und Medizin-Studenten ist eine Haftpflichtversicherung zwar nicht vorgeschrieben, sie ist aber trotzdem empfehlenswert.
Haftpflicht für Vertretungsärzte
Vertretungsärzte fallen unter den Begriff Wohnsitzärzte. Wohnsitzärzte sind Ärzte, die freiberuflich über keine eigene Ordination verfügen. Aufgrund ihrer Tätigkeit kann es trotzdem passieren, dass Schadenersatzansprüche an Sie gestellt werden. Wichtig ist bei angestellten Ärzten, welche als Vertretungsärzte tätig sind, dies bei Abschluss anzugeben, damit die angestellte Tätigkeit mitversichert ist.
Versicherung für Ärzte in Pension
Ärzte in Pension benötigen ebenfalls noch eine Ärztehaftpflichtversicherung, um ggf. später aufkommende Haftungsfälle abgesichert zu haben. Hier gibt es die Möglichkeit, den günstigen Wohnsitztarif für pensionierte Ärzte abzuschließen.
Haftpflichtversicherung für Notärzte
Sollten Sie als Notarzt tätig sein, ist die Mitversicherung der notärztlichen Tätigkeit sowohl beim angestellten als auch beim niedergelassenen Arzt möglich.
Eine speziell auf den korrekten Status abgestimmte Ärztehaftpflichtversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz damit Sie sich auf die Behandlung ihrer Patienten konzentrieren können. Die Ärztehaftpflichtversicherung übernimmt dabei berechtigte Schadensersatzforderungen, die von Patienten an den Arzt gestellt werden. Darüber hinaus greift sie auch bei unberechtigten Forderungen und vertritt den Arzt bei der Abwehr dieser Forderungen. Die Abwehr von unberechtigten Forderungen macht bereits einen nicht unerheblichen Anteil der Schadensfälle im Bereich der Ärztehaftpflicht aus – ein Grund mehr, warum diese Absicherung besonders wichtig ist.
Ärztehaftpflichtversicherung vergleichen
Als Versicherungsmakler haben wir die verfügbaren Tarife für Ärzte verglichen. Das Ergebnis unserer Recherche ist, dass die Produkte des auf die Bedürfnisse des Arztes spezialisierten „Ärzteservice“ den besten Versicherungsschutz in Verbindung mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis bieten. Einer der Gründe hierfür ist u.a. auch die in den Tarifen des Ärzteservice prämienfrei mitversicherte Vordeckung für Haftpflichtfälle. Es handelt sich dabei um Haftungsfälle, die während des Versicherungsschutzes der neuen Polizze eintreten, deren Ursache jedoch in der Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages liegt und dem Versicherungsnehmer nicht bekannt waren. Außerdem sind auch Fälle gedeckt, die in den zeitlichen Geltungsbereich früherer Polizzen fallen und dort aufgrund abgelaufener Nachhaftungs-/Nachmeldefristen nicht mehr gedeckt sind.
Berechnen Sie hier Ihre Ärzte-Haftpflichtversicherung für die Tarife des „Ärzteservice“
Fragen oder Probleme? Rufen Sie uns jetzt unter +43/662/44 01 17 an oder fordern Sie einen Rückruf an!