WG Versicherung

Studenten, die in einer fremden Stadt studieren, beziehen meist ein Zimmer in einem Studentenheim oder eine eigene Wohnung. Um ihre Ausgaben fürs Wohnen in Grenzen zu halten entscheiden sich viele Studierende aber lieber dafür, zusammen mit Studienkollegen eine Wohngemeinschaft zu bilden. Diese Variante wird nicht nur von Studenten gerne gewählt, sondern auch von anderen jungen Menschen, die erstmals den Auszug aus ihrem Elternhaus planen. Denn in den meisten Städten Österreichs steigen die Mietpreise ständig an und der Einzug in eine „WG“ kann für alle Beteiligten eine Kostenersparnis darstellen. Beim Versicherungsschutz stellt sich jedoch häufig das Problem, dass nur der Hauptmieter einer Wohnung versichert ist und die Mitbewohner eine eigene Haushaltsversicherung abschließen müssen. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Versicherung in nur einem Versicherungsvertrag gibt es dagegen zumeist nicht.

Gerade für Studenten sind die Absicherung des Wohnungsinventars und ein ausreichender Schutz durch eine private Haftpflichtversicherung jedoch besonders wichtig. Ob Flatscreen, Computer oder der gemeinsam genutzte Wäschetrockner: Schäden an den eigenen Haushaltsgegenständen können ein großes Loch in das ohnehin meist enge Budget der Betroffenen reißen. Gerade in einer WG gehen zudem meistens sehr viele Leute ein und aus, daher besteht dort zusätzlich ein erhöhtes Diebstahlrisiko.

Kommt es zum Beispiel zu einem Einbruch in eine WG und werden dabei Wertgegenstände entwendet, so werden nur diejenigen von der Versicherung ersetzt, die im Eigentum des Hauptmieters oder der Hauptmieterin stehen, der/die eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hat. Das Eigentum muss im Zweifel vom Versicherungsinhaber nachgewiesen werden. Zwar umfasst eine Haushaltsversicherung grundsätzlich alle Gegenstände, die im versicherten Haushalt genutzt werden oder der Einrichtung dienen, das Eigentum von Untermietern ist davon jedoch ausgeschlossen. Gegenstände im Eigentum der anderen WG-Mitbewohner sind daher nicht in der Haushaltsversicherung des Hauptmieters bzw. der Hauptmieterin mitversichert. Wenn also nur ein Mitglied der WG als Hauptmieter im Mietvertrag steht, müssen die Mitbewohner als Untermieter jeweils eine eigene Haushaltsversicherung – im Zweifelsfall nur für ihr Zimmer – abschließen.

Bei einigen Haushalts- bzw. Haftpflichtversicherungen bleiben studierende Kinder zwar selbst dann bei ihren Eltern mitversichert, wenn sie in einer anderen Stadt in einer WG wohnen, da der Wohnsitz am Studienort nicht als eigener Haushalt gilt, es sind aber meist Einschränkungen zu beachten. So besteht hierbei oft eine Altersgrenze und ist zudem zu beachten, ob die Kinder nur in der Haftpflichtversicherung mitversichert sind oder ob auch ihr Eigentum am Studienort versichert ist. Die automatische Mitversicherung im Vertrag der Eltern gilt zudem nur bis zu einem bestimmten Alter, meist lediglich bis zum 25. oder 27. Lebensjahr. Daneben fallen Studierende in der Regel auch dann aus dem Versicherungsschutz der Eltern heraus, wenn sie nebenbei arbeiten und über ein eigenes Einkommen verfügen.

Schädigungen Dritter und damit einhergehende Schadenersatzforderungen etwa durch austretendes Leitungswasser können ebenfalls zu einer erheblichen finanziellen Belastung der WG-Mitbewohner führen. Der Grund liegt in der Definition des versicherten Personenkreises im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung. Zu diesem zählen neben dem Hauptversicherten nur der eigene Partner und die engsten Verwandten. Um weitere Mitbewohner in die Privathaftpflichtversicherung einzuschließen, müssen daher zusätzliche Prämien bezahlt werden. Der Wohnungsinhalt muss in diesen Fällen ebenfalls gesondert abgesichert werden.

Die einfachste Lösung für diese Problematik bietet die von uns angebotene WG Versicherung. Die Vorteile dieser WG-Versicherung sind kurz und einfach erklärt:

  • Die Versicherungssumme gilt für den gesamten Wohnungsinhalt der WG, d.h. für das Eigentum aller Bewohner der WG
  • Die private Haftpflichtversicherung gilt für ALLE Mitbewohner

Da sich die Prämie für die WG-Versicherung nach der Wohnungsgröße richtet, benötigen wir für den Abschluss lediglich die Quadratmeteranzahl der betreffenden Wohnung und die Namen sämtlicher Mitbewohner.


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