Krankenkassenvergleich Österreich

Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Apotheker, Ziviltechniker und Steuerberater haben die Möglichkeit, ihre Krankenkasse auszusuchen. Über das sogenannte “Opting-Out” haben diese Berufsgruppen nämlich die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Diese umfasst dann die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, d.h. z.B. die Unterbringung in der allgemeinen Klasse im Krankenhaus, und zusätzlich wenn gewünscht die Leistungen der Krankenzusatzversicherung in Form der Unterbringung in der Sonderklasse (freie Wahl des behandelnden Arztes und wahlweise Übernachtung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer) im Krankenhaus oder die Übernahme der Kosten für Privat-Ordinationen, Heilbehelfe etc.

Alle anderen Personen besitzen aufgrund ihrer Tätigkeit in Österreich automatisch eine gesetzliche Pflichtversicherung und können hier keine Krankenkasse auswählen oder vergleichen. Diese Krankenkasse ist zumeist die Gebietskrankenkasse des jeweiligen Bundeslandes für Arbeiter und Angestellte oder die SVA der gewerblichen Wirtschaft für die Selbständigen. Arbeitnehmer im öffentlich-rechtlichen Sektor sind in der Regel über die BVA, Bauern in der Sozialversicherung der Bauern (SVB) pflichtversichert. Ein „Ausstieg“ aus diesen Pflichtversicherungen ist (die „Opting-Out-Fälle“ ausgenommen) nicht möglich. Wenn Sie eine gesetzliche Pflichtversicherung haben, dann können Sie ergänzend dazu eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, um die Unterbringung in der Sonderklasse im Krankenhaus abzusichern oder die Kosten für den „Wahlarzt“ sowie weitere ambulante Nebenleistungen wie Medikamente, Rezeptgebühren, Physiotherapien, alternative Heilmethoden etc. erstattet zu bekommen. Laut Versicherungsverband Österreich (VVÖ) haben bereits 35 Prozent der Österreicher eine private Krankversicherung abgeschlossen.

Beziehen Arbeitnehmer/innen ein Entgelt, das die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet, besteht für diese Beschäftigten keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Einkommensgrenze der geringfügigen Beschäftigung liegt im Jahr 2019 bei 446,81 Euro pro Monat. Personen, die diese Einkommensgrenze nicht überschreiten, wird jedoch eine freiwillige Kranken- oder Pensionsversicherung empfohlen. Übt jemand mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und übersteigt sein Einkommen in Summe die Geringfügigkeitsgrenze, so ist er wie alle anderen unselbständig Erwerbstätigen in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Die Beiträge sind in diesem Fall vom gesamten Entgelt zu entrichten.

Als Sonderfall gelten in Österreich die sogenannten „Grenzgänger“, die in Österreich wohnen aber im Ausland arbeiten. Dabei haben sie in Österreich keine Pflichtversicherung, jedoch die Verpflichtung einen Versicherungsschutz nachzuweisen. Für diese Berufsgruppe gibt es eigene, speziell konzipierte Tarife.

Generell sind in Österreich nur etwas mehr als ein halbes Dutzend Anbieter verfügbar, die überhaupt eine private Krankenversicherung anbieten. Im Bereich der Sozialversicherungsersatztarife, also jener Tarife, die für Opting-Out-Kunden oder Grenzgänger verfügbar sind und neben den „privaten“ Leistungen auch die Leistungen der gesetzlichen Versicherung „ersatzweise“ absichern, reduziert sich die Zahl der Versicherer nochmals, sodass weniger als eine Hand voll Anbieter übrig bleiben. Trotzdem unterscheiden sich die verfügbaren Tarife im Leistungsumfang wie auch in der Prämiengestaltung zum Teil ganz erheblich, weshalb sich ein genauer und professioneller Vergleich sehr lohnen kann.

Fordern Sie daher hier ein Angebot für eine Opting-Out Versicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung an.

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