Privatpension
Eine zusätzliche Privatpension lässt sich durch den Abschluss einer Er- und Ablebensversicherung oder einer Rentenversicherung erreichen. In den 70er-Jahren wurde der Abschluss einer Lebensversicherung noch steuerlich sehr stark gefördert. Bei der letzten Steuerreform wurde sogar die Möglichkeit der Geltendmachung im Rahmen der Sonderausgaben gestrichen. Somit liegt der Vorteil einer Lebensversicherung nur mehr darin, dass diese durch die Zahlung der Versicherungssteuer endbesteuert ist. Dies bedeutet, dass die Auszahlung in Form von Kapital oder Rente grundsätzlich steuerfrei erfolgt.
Auf Grund der Pensionsreformen der letzten Jahre ist es für junge Menschen unerlässlich geworden privat vorzusorgen. Basierend auf den demografischen Entwicklungen sind Pensionen in Höhe der aktuellen Pensionen nicht mehr möglich. Die Lebenserwartung der Österreicher steigt konstant. Dementsprechend verlängert sich auch der Zeitraum, in der Pension bezogen wird. Allerdings schrumpfen die jüngeren Generationen, sodass ein immer kleiner werdender Anteil von Einzahlenden einen immer größer werdenden Anteil von Beziehern finanzieren muss. Dies lässt vermuten, dass es sich in Zukunft bei der staatlichen Vorsorge eher um eine „Grundpension“ handeln wird, die über eine Privatpension aufgestockt werden kann.
Privatpensionen können in verschiedener Art und Weise angespart werden. Aufgrund der aktuellen steuerlichen Gesetzgebung ist eine Vorsorge für eine Privatpension in Form einer Lebensversicherung bevorzugt. Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge bietet auf Grund der Befreiung von der Versicherungssteuer sowie einer staatlichen Prämie analog zum Bausparen gewisse Vorteile. Durch bestimmte Einschränkungen wie Mindestvertragslaufzeit, eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit, Auszahlung als Rente ist die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge allerdings nicht so flexibel wie andere Produkte. Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge und die Rentenversicherungen bieten zusätzlich noch die Sicherheit einer garantierten Rententafel. Die Rententafel regelt auf Grund der zu diesem Zeitpunkt gültigen Lebenserwartung die Rentenhöhe zum Zeitpunkt des Ablaufes des Versicherungsvertrages. Die monatlichen Prämienzahlungen werden von der jeweiligen Versicherung in Form von Anleihen, sicheren Wertpapieren etc. in einem Deckungsstock angelegt. Daraus ergibt sich ein vertraglich garantiertes Pensionskapital, das in Form einer Monatspension zum vereinbarten Termin ausbezahlt wird. Bei Kapitalwahlrecht ist jedoch auch die volle Auszahlung des Sparbetrages möglich. Zum Vertragsende wird auch noch ein sogenannter Schlussgewinn gutgeschrieben, der jedoch von den erwirtschafteten Gewinnen der Versicherung bis zum jeweiligen Zeitpunkt abhängig ist.
Im Todesfall der versicherten Person werden die bis dahin eingezahlten Prämien abzüglich der bezahlten Versicherungssteuer an die laut Polizze bezugsberechtigte Person ausbezahlt. Sämtliche Gewinnanteile die bis zum Tod des Versicherungsnehmers eingenommen wurden werden ebenfalls ausgezahlt. Eine fixe Versicherungssumme wie bei der Er- und Ablebensversicherung gibt es nicht.
Die Höhe der Prämien kann individuell festgelegt werden. Je früher mit der Ansparung für eine Privatpension begonnen wird, desto höher wird der auszuzahlende Betrag sein. Die Laufzeit der Versicherung ist in der Regel frei wählbar, sollte aber an das Pensionsalter abgestimmt sein.
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