Drohnenversicherung

Österreichs günstigste Drohnenhaftpflichtversicherung bei AIR&MORE

Quadrocopter, Multicopter oder gemeinhin “Flugdrohnen” stillen nicht nur den Spieltrieb von Jung und Alt, sie stellen auch das Versicherungswesen vor neue Herausforderungen.
Denn sogenannte “Flugmodelle” (z.B. eine handelsübliche DJI Mavic Drohne) sind laut österreichischem Luftfahrtgesetz (LFG) versicherungspflichtig. Werden Bilder aufgezeichnet so gelten diese Produkte rechtlich sogar als “unbemannte Luftfahrzeuge” (uLFZ). Eine reine Modellflugversicherung über den Modellfliegerclub reicht somit nicht mehr. Auch bei rein privater Nutzung ist dann eine Dohnenbewilligung von Seiten der Luftfahrtbehörde (Austro Control) vorgeschrieben!

Dass gängige Flugdrohnen gesetzlich schon lange nicht mehr als “Spielzeug” klassifiziert werden können, veranschaulicht folgendes Beispiel: Eine handelsübliche Yuneec Typhoon Drohne mit 1,7 kg Eigengewicht dürfte ohne Versicherung und Austro Control Bewilligung nur in einer Höhe von ca. 4,5 m betrieben werden. Grund hierfür sind die komplexen Regelungen im österreichischen Luftfahrtgesetz. Steigt dieser Quadrocopter höher, so gilt er rechtlich nicht mehr als harmloses Spielzeug und fällt somit auch nicht mehr unter die Deckung herkömmlicher Privathaftpflichtversicherungen. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass im Falle der Inbetriebnahme eines uLFZ ohne entsprechende Drohnenbewilligung die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 169 LFG Geldstrafen in Höhe von bis zu EUR 22.000 verhängen kann! Liegen erschwerende Umstände vor, so kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen verhängt werden. Medien und Drohnenpiloten berichten bereits über eine massive Zunahme der diesbezüglichen Kontrollen.

Drohnenversicherung: beruflich und privat

Es sei nochmal festgehalten: Ob beruflich oder privat, wer mit seiner Drohne filmt oder fotografiert, der braucht einerseits eine geeignete Luftfahrthaftpflichtversicherung für Multicopter und muss zusätzlich seine Drohne bei der Behörde registrieren lassen.

Der Andrang auf das Bewilligungsverfahren bei der Austro Control (ACG) ist dementsprechend groß, weshalb eine Dronenbewilligung mitunter bis zu 8 Wochen dauert. Um diese Zeitspanne bis zur Erteilung der behördlichen Ordnungszahl sinnvoll zu überbrücken, bietet AIR&MORE exklusiv eine eigene “Hobby-Zwischendeckung” an. Mit dieser kann der Drohnenpilot bis zur Bewilligung durch die ACG sofort in unbesiedeltem Gebiet fliegen, die Steuerung des Copters verfeinern und dabei schon das Panorama digital aus Flugperspektive genießen. Die dafür eigens eingerichtete “Sofortdeckung” via Onlineantrag lässt sich bequem auch vom Smartphone aus beantragen.

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Wer einen Austro Control Antrag stellen will, findet alle Links und Informationen zu Luftfahrzeugklassen, Fluggebieten und Luftfahrzeugkategorien auf der Webseite von AIR&MORE. Die zur Beantragung einer Betriebsbewilligung notwendige vorläufige Versicherungsbestätigung mit 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) erhält man von AIR&MORE noch am selben Tag.

Der Deckungsbeber im Hintergrund ist die R+V Versicherung AG, eine der größten Versicherungen Deutschlands für Privat- und Firmenkunden mit Niederlassung in Wien. Diese gehört zur Genossenschaftlichen Finanzgruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken und zeichnet sich neben ihrer Kapitalstärke auch durch ein “AA-” Rating (“sehr stark”) von Standard & Poor’s aus.

Die günstigste Drohnenhaftpflichtversicherung Österreichs gibt’s auf www.airandmore.at bereits ab € 58,83 pro Jahr. Das AIR&MORE Team schätzt das persönliche Gespräch und berät gerne auch telefonisch.

Fragen oder Probleme? Rufen Sie uns jetzt unter +43/662/44 01 17 an oder fordern Sie einen Rückruf an!