Haushaltsversicherung Kosten und Vergleich
In Österreich gibt es kaum noch Wohnungseigentümer oder Mieter, die auf einen Versicherungsschutz für ihren Wohnungsinhalt durch eine Haushaltsversicherung verzichten. Bei der Haushaltsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Bündelversicherung, die den kompletten Wohnungsinhalt der im Vertrag angeführten Wohnung gegen verschiedene Schadensereignisse versichert. Zum Wohnungsinhalt zählen nicht nur sämtliche Einrichtungsgegenstände, sondern alle weiteren Gegenstände eines Haushaltes, die für den Gebrauch oder den Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören Kleidungsstücke, Schuhe, Spielsachen und auch private Computer und TV-Geräte. Versicherungsschutz für das Wohnungsinventar besteht dabei für Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Hagel und Sturm. Darüber hinaus können mit einer Haushaltsversicherung auch Schäden durch Raub, Einbruchdiebstahl, und Vandalismus versichert werden.
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Täter Gegenstände aus einer Wohnung entwendet und dabei zuvor
- durch Aufbrechen oder Eindrücken von Fenstern, Türen oder anderen Gebäudeteilen in die versicherten Räumlichkeiten eindringt
- durch Öffnungen eindringt, die nicht zum Eintritt bestimmt sind und dabei erschwerende Hindernisse überwinden muss durch Öffnen von Schlössern mit Hilfe von widerrechtlich angefertigten Schlüsseln oder mittels Werkzeugen in die versicherte Wohnung eindringt
- unter Verwendung von Schlüsseln in die Versicherungsräumlichkeiten eindringt, die er zuvor durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als die versicherten Räumlichkeiten erlangt oder
- unter Androhung bzw. Anwendung von tätlicher Gewalt gegen Personen an sich gebracht hat.
In vielen Fällen ersetzt die Haushaltsversicherung auch Schäden, die durch einen bloß versuchten Einbruch entstanden sind. Beschädigt ein Täter bei einem Einbruchsversuch zum Beispiel nur das Türschloss ohne tatsächlich in die Wohnung zu gelangen, so ist dieser Schaden ebenfalls durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Dringt ein Täter hingegen ohne Gewaltanwendung und ungehindert etwa durch eine geöffnete Eingangstüre in die Wohnung ein und entwendet dort Wertsachen, so liegt ein sogenannter einfacher Diebstahl vor. Schäden durch einfachen Diebstahl sind von der Haushaltsversicherung meistens nicht oder nur bis zu einem sehr geringen Betrag gedeckt.
Die Höhe der Versicherungssumme kann grundsätzlich auf zwei Arten ermittelt werden. Während bei der Summenerfassungsmethode der tatsächliche Wert des Inventars mittels Fragebogen ermittelt wird, wird bei der Pauschalwertmethode vom Versicherer eine Höchstentschädigungsgrenze angeboten, die sich nach der Wohnungsgröße richtet. In der Praxis hat sich längst die Pauschalwertmethode durchgesetzt, da die Summenerfassungsmethode sehr aufwendig ist und die Haushaltsversicherung in dieser Variante bei Neuanschaffungen und Renovierungen ständig adaptiert werden muss. Aus diesem Grund sind die meisten Versicherungsgesellschaften bei der Berechnung der Versicherungssumme dazu übergegangen, einen Pauschalwert pro Quadratmeter zu definieren und diesen mit der Quadratmeteranzahl der zu versichernden Wohnung zu multiplizieren. Bei der Festsetzung des Pauschalwertes wird dabei häufig auch die Qualität der Ausstattung (einfach/gehoben/exklusiv) mitberücksichtigt.
Beim Abschluss einer Haushaltsversicherung sollten Sie darauf achten, dass der Wohnungsinhalt zum Neuwert versichert ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie im Falle eines Schadens an einer versicherten Sache stets den von Ihnen bei der Anschaffung bezahlten Neupreis vom Versicherer erstattet bekommen. Vielmehr werden von der Versicherung jene Kosten ersetzt, die für die Anschaffung einer neuen Sache gleicher Art und Güte entstehen. Es handelt sich also um den Wiederbeschaffungswert der Sache zum Zeitpunkt des Schadens. Eine durch Abnützung eingetretene Entwertung der Sache wird hingegen nicht berücksichtigt. Anderes gilt beim Bestehen einer sogenannten Zeitwertklausel. Dabei handelt es sich um eine Einschränkung des Neuwertprinzips die besagt, dass nur der Zeitwert einer beschädigten Sache ersetzt wird, wenn dieser zum Zeitpunkt des Schadens weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt. Zu beachten ist außerdem, dass für den Versicherer grundsätzlich immer ein Wahlrecht besteht, ob er die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert einer beschädigten Sache ersetzt. Bei der Berechnung nach der Pauschalwertmethode besteht in der Regel neben der Neuwertentschädigung auch der Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung.
Zusätzlich sind in der Haushaltsversicherung meist eine private Haftpflichtversicherung und eine Glasbruchversicherung inkludiert. Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch Haushaltsversicherungen an, die zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung für einen Hund beinhalten. Sind in einem Haushalt mehrere Hunde vorhanden, so müssen nur die zusätzlichen Hunde versichert werden.
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