Zukunftsvorsorge Rechner
2003 wurde mit der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge ein neues Produkt im Bereich Pensionsvorsorge vorgestellt. Staatliche Förderung (analog zum Bausparen), Kapitalgarantie und die Befreiung von der Versicherungssteuer waren die Vorteile dieses neuen Produktes.
Informationen zur Zukunftsvorsorge
Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge wird aktuell als Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung oder indexgebundene Lebensversicherung angeboten. Bei Auszahlung als Rente ist zur Absicherung der bereits gezahlten Beiträge und erhaltenen staatlichen Prämien eine Kapitalgarantie vorgesehen. Diese Auszahlungen sind dann auch steuerfrei.
Der Ausstieg aus der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge ist frühestens nach zehn Jahren möglich. Erfolgt die Auszahlung nach Ablauf von zehn Jahren als Einmalbetrag (Kapitalabfindung), wird dieser Betrag nachversteuert und sind außerdem 50% der erhaltenen staatlichen Förderung wieder zurückzubezahlen.
Im Jahr 2009 wurde das sogenannte Lebenszyklusmodell eingeführt und 2013 noch einmal überarbeitet. Früher lag die Aktienquote bei mindestens 30 Prozent. Seit 31.07.2013 gilt in Bezug auf die Aktienquote folgende Regelung: In einem Alter bis 50 Jahre liegt die Aktienquote mindestens bei 15 Prozent, ab dem 50. Lebensjahr bei mindestens 5 Prozent. Diese Regelung gilt für alle Verträge, die im Rahmen der Zukunftsvorsorge seit diesem Datum abgeschlossen wurden. Kunden mit bestehenden Verträgen können in das neue Modell umsteigen.
Zukunftsvorsorge – Beiträge und Prämie
Die Einzahlungen sind flexibel aber nach oben begrenzt. Der maximal geförderte Betrag beträgt 1,53% der 36-fachen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung.
Der Prozentsatz für die staatliche Prämie ergibt sich aus der Summe des fixen und variablen Bestandteils. Der fixe Prozentsatz beträgt 2,75% und wird um die jeweils festgesetzte staatliche Bausparprämie des Jahres erhöht. Die Prämie ergibt sich somit aus den geleisteten Beiträgen und dem Prozentsatz der Förderung.
Die Auszahlung der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge kann frühestens zum 40. Lebensjahr sein. Ab dem 50. Lebensjahr kann bei Beendigung der Erwerbstätigkeit eine Überbrückungsrente bis zum Anfall der gesetzlichen Rente beantragt werden. Dieser Zeitraum ist mindestens 36 Monate lang – außer der Zeitraum bis zum gesetzlichen Pensionsalter ist kürzer.
Zukunftsvorsorge – Zusammenfassung
Die Zukunftsvorsorge kann von allen steuerpflichtigen Personen uneingeschränkt in Anspruch genommen werden. Es darf jedoch noch keine gesetzliche Pension bezogen werden. Genutzt werden kann sie von Arbeitnehmern, Freiberuflern, Studenten, Landwirten und Hausfrauen. Die Prämien werden allerdings nur bis zur Erreichung der gesetzlichen Pension gewährt. Der Antragsteller muss sich zu einer Kapitalbindung verpflichten, die mindestens 10 Jahre andauert. In dieser Zeit ist es unmöglich, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten. Der Staat fördert Einzahlungen in die sogenannte Zukunftsvorsorge mit Prämien. Es fallen weder Kapitalertragssteuer oder Versicherungssteuer an. Für den Erhalt der Rente wird auch keine Einkommenssteuer erhoben.
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