Garantieversicherung für Ihr Fahrrad und Ihr E-Bike

Sie haben sich ein neues Fahrrad geleistet, das entsprechend teuer war? Sie sind stolzer Besitzer eines tollen E-Bikes? In diesem Fall stellt sich oft die Frage, wie Sie Ihr neu erworbenes Zweirad bestmöglich versichern können.

Über Ihre Haushaltsversicherung sind Fahrräder meist im eigenen Kellerabteil, im Fahrradkeller oder ganz allgemein am Grundstück versichert. Jedoch ist dabei zu beachten, dass die unterschiedlichen Tarife der Versicherungsgesellschaften meist Höchstsätze für Fahrräder vereinbart haben. Im Falle eines Diebstahls wird also nur bis zu einer bestimmten Summe der Verlust ersetzt. Gerade bei teuren Fahrrädern und bei den naturgemäß besonders teuren E-Bikes kann es daher sein, dass die versicherte Summe nicht ausreichend ist. Wie so oft steckt zudem „der Teufel“ im Detail: Bei manchen Anbietern gilt eine vorgegebene Versicherungssumme „für Fahrräder“ nämlich für alle Fahrräder des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen zusammen. So kann es leicht passieren, dass die zur Verfügung stehende Summe bei einer Familie mit Kindern, die allesamt ein Fahrrad haben, bei Weitem nicht ausreicht. Ebenso ist dies der Fall, wenn neben dem Fahrrad für den tagtäglichen Gebrauch weitere Räder wie Mountainbikes, Rennräder etc. vorhanden sind. Es ist daher sehr wichtig, darauf zu achten, dass die Versicherungssumme in ausreichender Höhe vorhanden ist. Des Weiteren gibt es Tarife, bei denen im Versicherungsfall nur der Zeitwert und nicht etwa der Neuwert ersetzt wird.

Wie eingangs erwähnt besteht im Rahmen der Haushaltsversicherung grundsätzlich im besten Fall nur Versicherungsschutz auf dem eigenen Grundstück, unterwegs jedoch nicht, sofern keine eigene Fahrradversicherung ergänzt wurde.

Haushaltsversicherung mit eingeschlossener Fahrradversicherung

In den meisten Fällen besteht im Rahmen einer Haushaltsversicherung eine Neuwertdeckung für Diebstahl im, entsprechend eingeschränkten, örtlichen Geltungsbereich. Die Versicherungssumme kann bei den meisten Versicherungsgesellschaft ebenfalls erhöht werden. Durch spezielle Zusatzpakete kann oftmals der örtliche Geltungsbereich sogar auf ganz Österreich, die angrenzenden Länder oder überhaupt europaweit ausgedehnt werden. Auch hier sind jedoch die Bedingungen genau zu überprüfen: Manche Fahrradversicherungen knüpfen nämlich an ihre Versicherungsleistung weitere Bedingungen, wo sich das Fahrrad befunden haben muss oder wie es gesichert sein musste. In einem Fall ist der Diebstahl zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr in der Früh überhaupt nicht versichert. Außerdem leisten bestimmte Fahrradversicherungen bei Rädern ab einem gewissen Alter nur den Zeitwert und eben nicht mehr den Neuwert. Ein weiterer Problemkreis ergibt sich, wenn nur bestimmte Teile eines Fahrrades oder E-Bikes (z.B. der Akku, der Sattel etc.) gestohlen werden. Auch hier sind die Regelungen unterschiedlich, in vielen Fällen kommt hier keine Leistung zur Auszahlung.

Unser Angebot: Fahrradversicherung mit Neuwert sowie Reparaturkosten-Ersatz!

Über einen spezialisierten Anbieter können wir Ihnen eine Fahrrad- bzw. E-Bike-Versicherung anbieten, die weit mehr Leistungen erbringt als die oben erwähnten Bereiche.

Neben dem Diebstahl des gesamten Fahrrades oder Teilen davon, sind nämlich auch Vandalismus- sowie Unfallschäden (bei Sturz wie auch wenn das Fahrrad einfach umfällt) versichert. Außerdem sind generell Reparaturkosten an ihrem Zweirad versichert, diese gelten auch bei reinem Verschleiß. Dabei ist nicht relevant, ob es sich im Einzelfall um eine unsachgemäße Handhabung, einen Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler gehandelt hat. Alle diese Fälle sind auch nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist noch versichert. Speziell für E-Bikes oder Pedelecs besteht des Weiteren ein umfassender Versicherungsschutz für den Akku des Zweirades.

Eine solche Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung ist für neue Fahrräder und gebrauchte Fahrräder bis zu einem maximalen Alter von 6 Monaten möglich. Maßgeblich ist dabei das Kaufdatum auf der Originalrechnung. Sollten Sie ein älteres Fahrrad oder E-Bike versichern wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Für den Versicherungsschutz bei Diebstahl ist bei Beantragung ein Fahrradschloss anzugeben, mit welchem das Zweirad an einen ortsfesten Gegenstand angeschlossen gewesen sein muss. Zugelassen sind hierfür alle Schlösser, die bei Fahrrädern mit einem Wert von bis zu EUR 1.000,- zumindest EUR 29,- gekostet haben. Bei Fahrrädern mit einem Wert von über EUR 1.000,- sowie bei E-Bikes sind Schlösser zu verwenden, die zumindest EUR 49,- gekostet haben.

Weitere Informationen und Details zur Fahrrad-Versicherung finden Sie hier:

Weitere Informationen und Details zur E-Bike-Versicherung finden Sie hier:


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