Unfallversicherung Rechner

Eine gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie lediglich vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen. Allerdings deckt die gesetzliche Unfallversicherung nur einen kleinen Teil des Einkommensausfalls ab. Damit Sie auch in Ihrer Freizeit bestmöglich abgesichert sind, sollten Sie zur gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls eine private Unfallversicherung abschließen.

Eine gute private Unfallversicherung springt dort ein, wo die gesetzliche Versicherung nur eingeschränkt oder gar nicht leistet und übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Unfall stehen. Gegebenenfalls wird Ihnen ein Taggeld für den Spitalsaufenthalt ausgezahlt, eine Unfallrente im Falle bleibender Invalidität und im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen.

Etwa 80 Prozent aller Unfälle ereignen sich im privaten Bereich, während die Zahl der Arbeitsunfälle rückläufig ist. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die in der Regel nur am Arbeitsplatz bzw. auf der Wegstrecke von und zur Arbeit zum Tragen kommt, bietet die private Unfallversicherung zusätzlichen Unfallschutz in der Freizeit. Die Arzt- und Behandlungskosten im Krankenhaus sind zwar durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, weitere Leistungen, wie etwa eine zusätzliche Unfallrente, gibt es von der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch nicht, wenn Ihnen ein Unfall in der Freizeit passieren sollte.

Eine private Unfallversicherung kann exakt auf ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihre Lebenssituation abgestimmt werden und ist schon sehr kostengünstig zu haben. Mit unserem Unfallversicherung-Rechner können Sie die Angebote der verschiedenen Versicherungsunternehmen schnell und einfach miteinander vergleichen.

Als Hilfestellung vorab noch eine Begriffsdefinition: Der Begriff „Progression“ bezeichnet bei der privaten Unfallversicherung jenen Prozentsatz, um den sich die Grundversicherungssumme bei Dauerinvalidität als Folge eines Unfalls entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad erhöht. Also: Je höher der Invaliditätsgrad, umso höher wird auch die Versicherungssumme entsprechend dem festgelegten Prozentsatz.

Unfällen haben generell nichts Positives. Mit einer adäquaten Unfallversicherung können Sie zumindest finanziell für solche Ereignisse vorsorgen und kontrollierte Schadensbegrenzung betreiben. Durch Sport- oder Freizeitunfälle entstehen nämlich häufig nicht nur körperliche Schmerzen, sondern es kann auch zu finanziellen Engpässen kommen. Kosten für die medizinische Nachversorgung in Verbindung mit einem Verdienstentgang, der unter Umständen über einen längeren Zeitraum anhält, bereiten dem Betroffenen dann zusätzlich Kopfzerbrechen. Ist man in solchen Fällen auf die gesetzliche Unfallversicherung angewiesen, muss man tatsächlich für diese und eventuell noch andere aus dem Unfall resultierende Kosten (Bergungs- und Transportkosten, Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung etc.) persönlich aufkommen. Mit einer privaten Unfallversicherung sind diese Kosten abgedeckt und Sie können sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Vielfach fehlt auch für Kinder die ausreichende Absicherung bei Unfällen. Sie sind zwar auf dem Schulweg gesetzlich pflichtversichert, bei Unfällen in der Freizeit kann es jedoch zu Versorgungslücken kommen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die Ersthilfe sowie den Krankenhausaufenthalt und für eine eventuell notwendige Rehabilitationsphase. Ebenso sind die Kosten für Heilbehelfe und Medikamente durch die Sozialversicherung gedeckt. Entsteht durch den Unfall aber eine dauernde Invalidität Ihres Kindes und kommt es dadurch zu hohen Kosten aufgrund von Pflegeleistungen, notwendigen Umbauarbeiten oder kosmetischen Operationen, müssen Sie diese Kosten ohne eine adäquate private Unfallversicherung selbst tragen.

Achtung: Während Kinder zumindest auf dem Weg zur Schule und wieder zurück pflichtversichert sind, fallen Vorschulkinder, Pensionisten und nicht erwerbstätige Ehepartner überhaupt aus dem Schema der gesetzlichen Unfallversicherung!

Im Prinzip hat jeder ein recht auf Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Dies gilt sowohl für Einzelpersonen, Pensionisten und Kinder, aber auch für Familien. Psychisch Kranken und Personen mit schwerwiegenden Nervenstörungen ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung jedoch nicht möglich.

Vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann grundsätzlich empfohlen werden, sich umfassend über die Versicherungsbedingungen zu informieren. Üblicherweise beginnt der Versicherungsschutz mit der Bezahlung der ersten Versicherungsprämie, es kann aber auch eine vorläufige Deckung mit dem Versicherer vereinbart werden. Der Versicherungsschutz beginnt dann schon vor der Prämienzahlung.

Die Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung können bestimmte Leistungsausschlüsse vorsehen. Häufig ist die Leistung der Versicherung dann ausgeschlossen, wenn es sich um Unfälle handelt, die z.B. im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportwettbewerben oder Kriegsereignissen stehen. Beachten Sie auch stets den örtlichen Geltungsbereich Ihrer Unfallversicherung. Eine gute private Unfallversicherung bietet jedenfalls einen weltweiten Versicherungsschutz.

Perfekten Schutz für die gesamte Familie bietet die Familienunfallversicherung. Hierbei muss nicht für jedes einzelne Kind eine Prämie bezahlt werden, sondern nur für eines. Alle weiteren Kinder sind dann kostenlos mitversichert.

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