Bauherrenhaftpflicht

Als Bauherr gelten alle Personen, die durch das Veranlassen eines Bauvorhabens eine Gefahrenquelle schaffen. Dabei kann es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Personen handeln. Viele Bauwillige unterliegen dem Irrtum, als Bauherr kein eigenes Haftungsrisiko zu tragen, weil sie den Bau nicht selbst durchführen, sondern sachverständige Personen damit beauftragen. Den Bauherren treffen aber immer eigene Sorgfaltspflichten, deren Verletzung weitreichende Folgen nach sich ziehen kann. Zu diesen Haftungen gehören die Verkehrssicherungspflicht, die Auswahlpflicht (z.B. geeignete Handwerker) und die Überwachungspflicht.

Grundstückseigentümer, die sich für den Bau eines Eigenheimes oder auch nur Umbau eines Gebäudes auf ihrem Grundstück entscheiden, sollten deshalb in jedem Fall eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.
Sehr schnell und unvermutet können Sie sonst mit hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert sein, die in Ihrer finanziellen Kalkulation nicht enthalten waren, und sowohl das Bauprojekt, als auch Ihre finanzielle Zukunft gefährden können.

Die Zuordnung derartiger Ersatzansprüche an den Verantwortlichen gestaltet sich im Nachhinein meist schwierig. War es das Verhalten der Baufirma des Architekten, des Dachdeckers, des Installateurs oder des Elektrikers das ursächlich für einen Schaden war. Wenn nicht eindeutig bewiesen werden kann, wer der Verursacher eines eingetretenen Schadens war, bleibt dem Geschädigten oft nur noch die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegen den Bauherren. Diesem wird dann die Verletzung seiner Sorgfaltspflichten vorgeworfen.

Doch keinem Bauherren ist es möglich, die Baustelle rund um die Uhr zu überwachen, um Schäden aller Art auszuschließen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung erstattet die Kosten für Schadenszahlungen an Dritte und übernimmt auch die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen gegen den Bauherren.

Die Höhe der Deckungssumme kann individuell an die Bedürfnisse des Bauherren angepasst werden. Bauherren sollten bei ihrem Bauvorhaben keinesfalls am falschen Ende sparen und die Bausumme richtig berechnen, damit der Traum vom Eigenheim auch ganz bestimmt nicht zu einem Albtraum wird.

Als Bausumme zählen:

  • Tatsächliche Aufwendungen für die Bauausführung
  • Kosten für das Ausheben von Grund und Boden
  • Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht die Kosten der Maschine selbst)
  • Kosten für Abbrucharbeiten unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer

Welche Schäden deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

  • Durch unzureichend oder gar nicht gesichertes Baumaterial auf der Straße kommt ein Motorradfahrer zu Sturz
  • Nach dem Aushub der Baugrube finden sich Schäden am Gebäude des Nachbarn
  • Ein Kind verletzt sich beim Spielen auf der Baustelle, da der Zutritt zu dieser nicht ausreichend gesichert wurde
  • Ein Teil des noch nicht fertig gestellten Daches löst sich und beschädigt ein parkendes Auto
  • Auf Grund eines, wegen Renovierung fehlenden, Treppengeländers kommt es zum Sturz

Der Versicherungsschutz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst Schadensereignisse, die während der gesamten Dauer der Bauzeit eintreten und endet in der Regel mit der Bauabnahme, oder mit Ende der vereinbarten Laufzeit. Sollte das Bauprojekt nach der Vereinbarten Frist noch nicht abgeschlossen sein, bedenken Sie rechtzeitig Kontakt auf zunehmen um den Vertrag verlängern zu lassen. Die Prämie ist daher eine nach der Dauer der Bauzeit berechnete Einzelprämie.

Bei der Errichtung eines Gebäudes in mehreren Etappen besteht der Versicherungsschutz für die gesamte Bauzeit, also auch für die Zeiträume zwischen den einzelnen Bauetappen.
Die Höhe der Deckungssumme kann individuell an die Bedürfnisse des Bauherren angepasst werden. Bauherren sollten bei ihrem Bauvorhaben keinesfalls am falschen Ende sparen und sich vor Beginn der Bautätigkeit genauestens informieren.
Berechnen Sie ihr individuelles Angebot für eine Bauherrenhaftplicht nach Ihren Vorstellungen am besten sofort!

Schützen Sie sich davor, dass ihr Traum vom Eigenheim zum Albtraum wird.

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