Hausratversicherung

Im Gegensatz zu unseren deutschen Nachbarn wird in Österreich der Begriff Hausratsversicherung wenig verwendet. Die österreichische Bezeichnung lautet Haushaltsversicherung. Diese Bezeichnung ist auch zutreffender, da die österreichische Haushaltsversicherung neben der Versicherung des Hausrats in der Regel eine Glasversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung enthält. Mit einer im Vorhinein vereinbarten Deckungssumme sind Sie so vor Schäden durch Naturgewalten, Glasbruch, Feuer, Leitungswasser und Diebstahl geschützt. Je nach Ausstattung ihrer Wohnung sollten Sie eine ausreichende Deckungssumme vereinbaren.

Die Privathaftpflichtversicherung dient bei Schadenersatzansprüchen gegen den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen als Privatperson. Sollte ein Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden, wird vorerst durch die Haftpflichtversicherung geprüft, ob dieser Anspruch berechtigt ist. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem zählt sie zu einer der wichtigsten Versicherungen, da Forderungen Dritter schnell einmal die eigene Existenz in Gefahr bringen können.

Die private Haftpflichtversicherung unterteilt sich somit in zwei Funktionen. Sie dient der Deckung von berechtigten Schadensansprüchen Dritter sowie der Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. In beiden Fällen übernimmt der Versicherer entstandene Kosten für Rechtsanwälte, Gericht und Gutachten. Die Versicherungssumme sollte mindestens 750000 Euro betragen. Idealerweise sollten Sie sogar eher 1,5 Millionen Euro oder mehr als Deckungssumme anstreben.

Rund 80 – 90 Prozent aller Österreicher haben bereits den Inhalt ihrer Wohnung mit einer entsprechenden Haushaltsversicherung absichern lassen. Die Haushaltsversicherung ist eine sogenannte Bündelversicherung, die in den in der Polizze festgelegten Versicherungssparten für den Wohnungsinhalt aufkommt. Dazu gehört alles was zur Einrichtung zählt oder eben zum Gebrauch dient. Wenn die Wohnung an mehr als 270 Tagen im Jahr nicht bewohnt wird, so ist das dem Versicherungsanbieter zu melden. Die meisten Versicherer verlangen dann einen Zuschlag. Sollte Sie es nicht melden, könnte im schlimmsten Fall die Versicherung leistungsfrei sein. Die entstanden Kosten im Schadensfall hätten Sie in diesem Fall dann selbst zu tragen.

Zu den versicherten Personen zählen der oder die Versicherungsnehmer, dessen Lebensgefährten sowie deren Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und über kein eigenes Einkommen verfügen. Vorsicht ist allerdings bei anderen Mietern wie zum Beispiel Untermietern oder WG-Mitbewohnern geboten, diese sind im Normalfall nicht mitversichert. In diesem Fall lohnt es sich die zahlenden Gäste in den Vertrag mit einzubeziehen. Für Wohngemeinschaften bieten wir eine besondere WG-Versicherung, die alle in der WG wohnenden Mitbewohner und deren gesamten Wohnungsinhalt versichert.

Egal um welchen Schaden es sich handelt, versichert sind die anfallenden Kosten für Maßnahmen die zur Abwendung bzw. Minderung des Schadens getroffen werden müssen. Der Ersatz dieser Kosten wird allerdings höchstens bis zur maximal vereinbarten Deckungssumme entschädigt. Bei Beraubung oder Einbruchsdiebstahl(s) sind ebenfalls die Kosten der Erstattung beschädigter Baubestandteile sowie die Adaptierung von Versicherungsräumen (ausgenommen der gemeinschaftlich genutzten Räume) versichert. Für Wertgegenstände, Schmuck und Bargeld stehen (gibt es) jedoch unterschiedliche Höchstbeträge unabhängig von der Gesamt-Versicherungssumme zur Verfügung. Diese richten sich je nach Sicherungsgrad der Gegenstände – beispielsweise sind frei liegende Gegenstände mit deutlich geringeren Summen versichert als wären Sie im Vergleich in einem eingebauten Safe verstaut gewesen. Es lohnt sich daher durchaus bei den verschiedenen Anbietern und Tarifen, die zur Verfügung stehenden Höchstbeträge zu überprüfen. Nach einem Einbruch sind bei manchen Versicherungen auch die Schlossänderungskosten mitversichert. Die Entschädigung ist meist auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Für Gebäude ab 3 Wohneinheiten oder Gebäude mit gewerblicher oder gemischter Nutzung sind spezielle Gebäudeversicherungen notwendig. Der Online-Rechner führt zu keinem richtigen Ergebnis!
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