Krankenzusatzversicherung
Österreich gilt nahezu als Paradies, wenn es um die Krankenversicherung seiner Bürger geht. Grundsätzlich wird jedem einzelnen eine Art Basisabsicherung gewährt. Das heißt, dass alle gesetzlichen Ansprüche bereites mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind. Wem dies allerdings zu wenig ist, der sollte sich über eine private Zusatzversicherung informieren. Diese bietet eine große Anzahl an weiteren nützlichen Leistungen.
Kosten für Krankenzusatzversicherung abhängig von vielen Faktoren und Leistungsumfang
Die Kosten für eine Krankenzusatzversicherung hängen von einzelnen Faktoren ab und schwanken somit sehr. Die Kosten setzten sich aus dem jeweiligen Leistungspaket, dem Alter und auch gesundheitlichen Risiken zusammen. Wer in jungen Jahren bereits eine Krankenzusatzversicherung abschließt, profitiert auf jeden Fall von besseren Konditionen. Deshalb bindet man sich in der Regel sein ganzes Leben an eine Krankenzusatzversicherung. Wir empfehlen, dass Sie sich im Vorhinein gut überlegen, welche Leistungen abgedeckt werden sollen. Dazu bietet es sich an, zunächst unseren Vergleichsrechner zu nutzen. In weiterer Folge können Sie die entsprechenden Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften mit einem Spezialisten besprechen und anschließend eine wohlinformierte Entscheidung treffen. Auch die Leistbarkeit der Zahlungen spielt dabei natürlich eine wichtige Rolle, es gilt daher oft den gewünschten Versicherungsumfang mit der dafür anfallenden Prämie mit professioneller Hilfe abzuwägen. Eine Möglichkeit die Kosten zu senken ist dabei jedenfalls, einen Selbstbehalt bei Krankenhaus-Unterbringung zu vereinbaren.
Prämienanpassung
Im Laufe der Vertragszeit wird sich die vereinbarte Prämienhöhe etwas verändern. Dies geschieht durch die jährliche Prämienanpassung, deren Gründe die gestiegenen Kosten für Medikamente, ärztliche Behandlungen, die Sonderklasse im Krankenhaus etc. sind. Selbstverständlich wird der Versicherungsnehmer über die Erhöhung rechtzeitig schriftlich informiert. Die Prämie fällt jedoch trotzdem günstiger aus, als würde eine neue Versicherung abgeschlossen werden, da bei einem Neuabschluss das dann höhere Einstiegsalter zu einer noch höheren Prämie führen würde.
Spitalkostenversicherung
Krankenzusatzversicherungen werden hauptsächlich auf Grund der Mehrleistungen in Anspruch genommen. Je nach Leistungspaket bieten diese einfach ein breiteres Spektrum als eine klassische Sozialversicherung. Die Versicherungsarten können sich durch die verschiedenen Leistungspakete unterscheiden. In der Spitalkostenversicherung sind beispielsweise sämtliche Zusatzkosten für die Sonderklasse mitinbegriffen. Somit erhalten Sie bei einem Krankenhausaufenthalt höheren Komfort in einem Ein- oder Zweibettzimmer und haben zudem eine freie Wahl des Arztes.
Taggeldversicherung
Ebenso kann eine Taggeldversicherung interessant sein, diese bietet pro Tag im Krankenhaus einen gewissen Kostenersatz. Für Selbstständige ist dies eine Möglichkeit, den Verdienstentgang wenigstens teilweise zu decken. Eltern sollten für ihre Kinder zumindest eine Begleitkostenversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten für eine Begleitperson während eines Krankenhausaufenthaltes Ihres Kindes. Insbesondere die Übernachtungskosten können schnell eine größere Summe ausmachen, die ohne Begleitkostenversicherung selbst zu tragen wäre.
Kein Anrecht auf Zusatzversicherung
Grundsätzlich gilt aber, dass nicht jeder der eine Krankenzusatzversicherung möchte, von der Versicherung auch angenommen wird. So überprüfen die meisten Versicherungsanbieter anhand eines Fragebogens den Gesundheitszustand des Versicherungswerbers und haben dann das Recht, den Antrag abzulehnen oder auch höhere Prämien zu verlangen. Sollten die Fragebögen nicht wahrheitsgerecht ausgefüllt werden, droht schlussendlich eine Ungültigkeit des Vertrages.
Wird der Antrag von der Versicherung angenommen, gilt diese in der Regel erst als aktiv, wenn die Polizze zugestellt und die erste Prämie bezahlt wurde. Das kann allerdings je nach Vertrag variieren. Davon unabhängig kann es vorkommen, dass Wartezeiten von mehreren Monaten bis zur Inanspruchnahme der ersten Versicherungsleistung vorgesehen sind. Eine Kündigung einer Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer ist jährlich möglich – erstmals nach drei Jahren. Eine Kündigung durch die Versicherung auf Grund hoher Leistungszahlungen ist gesetzlich ausgeschlossen und daher nicht möglich.