Betriebshaftpflicht

Mit der Betriebshaftpflicht in die Selbständigkeit starten

Im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich gibt es Versicherungen, auf die in keinem Falle verzichtet werden kann. Bei einer Gründung eines Unternehmens ist dies die Betriebshaftpflicht. Die Versicherung deckt alle Haftpflichtrisiken ab, die sich in einem Unternehmen ergeben können. Dabei ist es egal, ob es sich um ein handwerkliches Unternehmen, eine großes Unternehmen aus dem Bereich der Industrie oder um einen Freiberufler handelt, der seine Existenz auf sichere Füße stellen möchte.

Hier greift der Versicherungsschutz

Versichert sind immer alle Personen, die in einem Unternehmen eine leitende Position innehaben oder aber auch dort fest angestellt sind. Egal ob es sich um einen großen Betrieb mit vielen Mitarbeitern handelt oder um einen Einzelunternehmer, der ohne Mitarbeiter sein Geld verdient: Eine Betriebshaftpflicht ist immer empfehlenswert und in vielen Fällen sogar vorgeschrieben.

Dies bietet die Betriebshaftpflicht

Eine Versicherung zur Absicherung des eigenen Unternehmens kommt immer dann zum Tragen, wenn es um die Befriedigung von Schadenersatzforderungen geht, die von Dritten erhoben werden. Bevor es zur Zahlung von Geldern kommt, prüft das Versicherungsunternehmen jedoch sehr genau, ob diese Ansprüche tatsächlich begründet sind. Unberechtigte Schadenersatzforderungen werden von der Versicherung abgewehrt.

Gezielter Versicherungsschutz durch Anpassungen

Viele Versicherungsnehmer wünschen sich eine individuelle Anpassung der Versicherungsbedingungen, da jedes Unternehmen andere Voraussetzungen mit sich bringt und daher auch einen ganz gezielten Versicherungsschutz benötigt. Welche Einflüsse möglich sind, kann dem stets beiliegenden Bedingungswerk (AHVB) entnommen werden.

Klauseln im Schadensfall

Kein Versicherungsunternehmen ist dazu gezwungen, alle Schadensfälle in vollem Umfang zu übernehmen. In den Vertragsbedingungen finden sich meist Klauseln, die den Deckungsumfang einschränken. So werden in den Basisprodukten etwa Schäden, die im Ausland passieren, nicht übernommen. Auch reine Vermögensschäden, Tätigkeitsschäden, Allmählichkeitsschäden oder Be- und Entladeschäden werden nicht automatisch übernommen, sondern die Übernahme solche Schäden muss zusätzlich vereinbart werden.

Alle Klauseln, die einen Ausschluss im Schadensfall beschreiben, sind in jedem Vertrag genau benannt. Ein vorheriges Lesen des Vertrages ist daher immer sinnvoll, um eventuelle Haftungsbeschränkungen durch die Vereinbarung von Deckungserweiterungen auszugleichen.

Unerlässlicher Schutz für Unternehmen jeder Größe

Eine gute Betriebshaftpflicht kann jedes noch so kleine oder große Unternehmen vor finanziellen Engpässen bewahren, die bei Eintritt eines größeren Schadensfalles entstehen. Besonders dann, wenn ein Personenschaden vorliegt, kann die Schadenssumme ohne weiteres in die Millionenhöhe schnellen. Solch ein Schaden kann den Ruin des gesamten Unternehmens bedeuten, da die Summe in vielen Fällen nicht aufgebracht werden kann. Wer jedoch gut versichert ist, muss sich diesbezüglich keine Gedanken machen und kann ganz entspannt in die Zukunft schauen. Denn im Falle eines Falles wird die Versicherung mit großer Wahrscheinlichkeit den Schaden regulieren und so dafür sorgen, dass das Unternehmen auch in Zukunft auf sicheren finanziellen Beinen stehen kann.

 

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