Neu: Die eigenständige Zahnversicherung
Erst seit Kurzem ist es in Österreich möglich, eine vollwertige und eigenständige Zahnversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Angeboten wird diese in zwei sich gegenseitig ergänzenden Varianten. Unterschieden wird zwischen der Absicherung für den Zahnerhalt bestehender Zähne und der Absicherung für einen notwendig gewordenen Zahnersatz.
Die ZahnERHALTversicherung
Während die Zahnersatzversicherung nur für Erwachsene verfügbar ist, ist die Zahnerhaltversicherung auch für Kinder abschließbar. Versichert sind der Kostenersatz von bis zu 90% (abzügl. aller Leistungen durch die gesetzl. Sozial- oder anderweitigen Versicherungen) für Zahnerhaltbehandlungen wie z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Knirscherschienen sowie bis zu 100% Kostenersatz für Zahnvorsorgebehandlungen wie z.B. Mundhygiene oder Fluoridbehandlungen. Des Weiteren sind Kostenzuschüsse für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern versichert, bei Erwachsenen sind diese nach Unfall abgesichert.
Die Zahnerhaltversicherung der ERGO Versicherung ist aktuell der einzige verfügbare Tarif seiner Art auf dem Markt. Zudem ist die Versicherung alleinstehend – also ohne weitere private Krankenzusatzversicherung – verfügbar.
Die ZahnERSATZversicherung
Sie ist deshalb sinnvoll, weil es sehr schnell sehr teuer werden kann, wenn ein festsitzender Zahnersatz (z.B. ein Implantat) benötigt wird. Die Zahnersatzversicherung fungiert dabei als wertvolle Ergänzung, um derart hohe und unerwartete finanzielle Belastungen abzusichern. Die gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB etc.) übernehmen nämlich in aller Regel nur die Kosten für einen herausnehmbaren Zahnersatz (= Prothesen).
Versichert sind:
- Implantate
- (Teil-)Kronen und Brücken
- Prothesen sowie
- Reparaturen von bereits bestehendem Zahnersatz
Die Zahnersatzversicherung konzentriert sich somit auf die tatsächlich teuren Maßnahmen bei Ersatz eines ganzen Zahnes. Sie ist keine Versicherung für andere Zahnbehandlungen (Mundhygiene, Füllungen, Inlays, kieferorthopädische Leistungen wie eine Zahnspange sind nicht über die Zahnersatzversicherung abgesichert), die der Zahnerhaltversicherung vorbehalten ist. Aus diesem Grund ist die Zahnersatzversicherung alleinstehend eine vergleichsweise preisgünstige Lösung, die gleichzeitig eine sehr sinnvolle Absicherung für „Großschäden“ darstellt, die das Familienbudget mitunter stark belasten können. In Kombination mit der oben beschriebenen Zahnerhaltversicherung stellt sie das perfekte Gegenstück für eine zusammen optimale Absicherung ihrer Zähne (attraktive Prozentsätze der Kostenübernahme und ebenso attraktive Höchstsätze) dar.
Die Zahnersatzversicherung der ERGO Versicherung ist aktuell ebenfalls der einzige verfügbare Tarif seiner Art auf dem Markt. Zudem ist die Versicherung alleinstehend – also ohne weitere private Krankenzusatzversicherung – verfügbar.
Klar geregelter Versicherungsumfang
Ein weiterer Vorteil beider Produkte ist, dass keinerlei Gesundheitsfragen notwendig sind. In den Bedingungen ist lediglich geregelt, dass Zahnersatzmaßnahmen und Reparaturen bei bereits bei Versicherungsbeginn fehlenden bzw. provisorisch behandelten (also nicht dauerhaft ersetzten/fixierten/angepassten/implantierten) Zähnen und bei bereits bei Versicherungsbeginn reparaturbedürftigem Zahnersatz nicht übernommen werden. Es versteht sich von selbst, dass bereits vor Versicherungsbeginn angeratene oder geplante Zahnersatzmaßnahmen ebenfalls nicht versichert sind.
In gleicher Weise ist bei der Zahnerhaltversicherung geregelt, dass bereits vor Versicherungsbeginn begonnene, medizinisch notwendige oder ärztlich angeratene Behandlungen nicht versichert sind.
Die versicherten Höchstsätze sind in den ersten Jahren bei der Zahnersatzversicherung wie auch bei der Zahnerhaltversicherung (für Zahnerhaltbehandlungen) gestaffelt, ab dem 5. Versicherungsjahr steht jeweils die maximale Leistung pro Jahr zur Verfügung.
Die jeweiligen Versicherungsbedingungen finden Sie hier:
ERGO Zahnerhaltversicherung Bedingungen
ERGO Zahnersatzversicherung Bedingungen