Zahnversicherung

Für gesetzlich Versicherte ist ein Zahnarztbesuch manchmal nicht nur mit Schmerzen verbunden, sondern auch mit einer erheblichen finanziellen Belastung. Viele Jugendliche haben heute schon eine Zahnregulierung und die Gratis-Zahnspange für alle ist auch noch nicht zur Gänze umgesetzt. Deshalb fragen sich viele, die schon mit horrenden Zahnarztrechnungen konfrontiert waren, ob sich nicht eine Zahnversicherung lohnen würde. Von der Pflichtversicherung werden kaum Zahnbehandlungen zur Gänze übernommen. Zwar können Zahnarztrechnungen nach ihrer vollständigen Bezahlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht und ein Kostenzuschuss beantragt werden, doch in der Regel werden nur etwa 20 Prozent der Gesamtkosten von der Pflichtversicherung übernommen.

Kostenzuschuss zur Zahnarztleistung

Außerdem ist längst nicht mehr jede Zahnarztleistung vom Kostenersatz betroffen. So wird etwa für die professionelle jährliche Mundhygiene in der Zahnarztpraxis kein Kostenzuschuss gewährt. Aus diesem Grund wird es immer populärer, im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung auch eine Zahnversicherung abzuschließen. Unter den zahlreichen Anbietern von Zahnzusatzversicherungen gibt es aber große Unterschiede, die sowohl den Leistungsumfang als auch die Kosten der Versicherung betreffen.
Jeder, der eine Zahnversicherung abschließen möchte, sollte sich deshalb zuerst im Klaren darüber sein, wie viel er für seine Zahnversicherung im Jahr maximal ausgeben möchte und welche Leistungen im Versicherungsumfang konkret enthalten sein sollen. Muss man sehr oft zum Zahnarzt um sich behandeln zu lassen, so ist es ratsam einen Tarif mit möglichst hohem Leistungsumfang zu wählen. Denn die Mehrkosten durch die höhere Prämie sind im Vergleich zu den Kosten, die man ohne Zahnversicherung zu tragen hätte, dann immer noch sehr gering.

Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abschließen

Eine Zahnzusatzversicherung muss auf jeden Fall vor Behandlungsbeginn abgeschlossen werden. Wenn ein Versicherungsfall schon eingetreten ist, übernehmen die Zahnversicherungen die Kosten dafür nicht. Wurde eine Behandlungsempfehlung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Zahnarzt bereits ausgesprochen, so gilt dies bereits als Versicherungsfall.

Prämie und Leistungsumfang

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass eine private Zahnzusatzversicherung nicht die gesamten Kosten von Zahnbehandlungen trägt, sondern etwa 50 Prozent bei günstigeren Tarifen und bis zu 80 Prozent bei höherwertigen Tarifen. Es werden auch Tarife mit Selbstbehalt angeboten, in diesem Fall können Sie damit etwas Prämie sparen. Welche Leistungen in der Zahnzusatzversicherung enthalten sind, sollte genau geprüft und anhand der individuellen Bedürfnisse beurteilt werden. Meist müssen Versicherungsnehmer eine Wartezeit beachten. Diese kann mehrere Monate betragen und in diesem Zeitraum sind dann keine Leistungen der Zahnversicherung möglich. Besonders zu erwähnen ist, dass bei der Zahnversicherung die vollen Vergütungssätze meist erst nach drei bis fünf Jahren zur Verfügung stehen. Eine alleinstehende Zahnversicherung wird in Österreich leider nicht angeboten. Die Zahnzusatzversicherung ist nur in Kombination mit einer Sonderklasseversicherung erhältlich, eine Ausnahme bildet ggf. lediglich ein vollwertiger ambulanter Tarif, der zusätzlich auch Zahnleistungen abgesichert hat.

Im Rahmen einer Zahnversicherung sollten in jedem Fall eventuell notwendig werdende Brücken, Kronen und Implantate abgedeckt sein und zwar ohne Kompromisse. Dies impliziert auch Inlays aus Keramik oder Gold. Gute Versicherungen übernehmen bei dieser Art des Zahnersatzes zumindest 50 Prozent. Bei Behandlungen in denen Implantate zum Einsatz kommen, sollten unbedingt auch Folgebehandlungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Insbesondere ein notwendiger Knochenaufbau ist sehr kostenintensiv und ist im Leistungsspektrum einer guten Zahnzusatzversicherung in jedem Fall inkludiert. Alternativ können Sie hier auch eine alleinstehende, reine Zahnersatzversicherung abschließen:


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Achtung: Eine Zahnzusatzversicherung ist in Österreich nur in Kombination mit einem stationären Sonderklasse-Tarif oder im Rahmen eines vollwertigen ambulanten Tarifs abschließbar.
Die reine Zahnersatzversicherung ist hingegen alleinstehend verfügbar.

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