Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung bietet Schutz gegen Erlöseinbußen auf Grund von Beeinträchtigung oder Unterbrechung des Betriebes. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann somit finanzielle Engpässe, die durch einen zeitlich begrenzten Betriebsstillstand entstehen, beschränken oder sogar gänzlich vermeiden.

Welche Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es?

  • Betriebsunterbrechungsversicherung aufgrund von Elementarschäden
  • Betriebsunterbrechungsversicherung für selbständig Tätige bzw. Freiberufler
  • Maschinen- und Elektronik Betriebsunterbrechungsversicherung
Je nach Art des Betriebes gibt es unterschiedliche Prioritäten darin, welche der genannten Versicherungen wichtiger ist. Zusätzlich sei erwähnt, dass auch Kombinationsprodukte angeboten werden, die mehrere oder alle Teilbereiche beinhalten. Wir geben ihnen nun einen Überblick über die verschiedenen Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

Betriebsunterbrechung für Elementarschäden

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Elementarschäden deckt die finanziellen Einbußen einer Unterbrechung des Betriebes ab, in denen der Schaden aufgrund von Einbruch, Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch, Glasbruch aber auch Feuer entstanden ist. Als Schaden zählt der entgangene Deckungsbeitrag als Differenz zwischen den betriebsbedingten Erträgen und den variablen und daher im Betriebsstillstand eingesparten Kosten sowie allfällige Mehrkosten, die durch die Betriebsunterbrechung entstanden sind.

Betriebsunterbrechung bei Freiberuflern und Selbständigen:

Für Einzelunternehmen und KMU ist die Absicherung für den Ertragsausfall aus persönlichen Gründen (Krankheit, Unfall) besonders wichtig. In diesen Unternehmen sind die Einnahmen in hohem Ausmaß vom Geschäftsführer oder Firmeneigentümer abhängig. Bei Unfall oder längerer Krankheit des Eigentümers entfallen die Einnahmen und dies kann existenzgefährdend werden. Hier sorgt die Betriebsunterbrechungsversicherung für die benötigte finanzielle Sicherheit in der Zeit der Genesung. Im Leistungsfall bei totaler Erwerbsunfähigkeit zahlt die Versicherung den vereinbarten Tagessatz bis zur Höchsthaftungszeit. Um die zu zahlende Prämie niedriger zu halten, wird üblicherweise eine Karenzzeit für den Beginn der Leistung vereinbart. Hier stehen meist Karenzfristen von 7, 14, 21 oder 28 Tage zur Auswahl. Je länger die gewählte Karenzfrist ist, umso günstiger wird die Prämie.

Betriebsunterbrechung aufgrund maschinellen oder elektronischen Versagens

Die meisten Betriebe sind auf Ihre Maschinen und Computer angewiesen. Eine Elektronikversicherung dient zur Absicherung ihrer elektronischen Anlagen für Informationstechnik (Computer, Kassen, etc.), Kommunikationstechnik (Fax, Telefone, Handy, etc.), Bürotechnik (Kopierer, Scanner, etc.) und Sicherungs- und Meldetechnik (Alarmanlagen, etc.). In der Maschinenbruchversicherung sind in der Regel die Produktionsmaschinen eines Unternehmens versichert. Die Elektronikversicherung und die Maschinenbruchversicherung decken vor allem die Reparaturkosten ab. Diese Schäden können sowohl durch Ungeschicklichkeit, Bedienfehler oder Fahrlässigkeit entstanden sein. Eine Ertragsausfallsdeckung ist meist als Zusatzbaustein abschließbar und deckt dann den Schaden, der durch den Ausfall der Geräte entsteht.


 

Ein Vergleich ermöglicht die Feststellung der optimalen Versicherung

Die genannten Versicherungen werden von mehreren Anbietern angeboten. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote ist hier daher unumgänglich. Als Versicherungsmakler übernehmen wir diese Aufgabe natürlich gerne für Sie. Bitte übermitteln Sie in nachstehendem Formular Ihre Anfrage. Bitte bedenken Sie: Je detaillierter Sie uns Ihre Angaben nennen, umso besser können wir auf Ihre Wünsche eingehen. Die jedenfalls benötigten Daten sind das Geburtsdatum, der ausgeübte Beruf und die gewünschte Summe, die abgesichert sein soll.

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