Privatrechtsschutz

In vielen Fällen landen private Streitigkeiten vor Gericht, da jede der beteiligten Streitparteien davon überzeugt ist, Recht zu haben. Sei es eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner nach einem Verkehrsunfall, ein Nachbarschaftskonflikt oder Streitigkeiten aus Verträgen, in all diesen Fällen ist ein erstklassiger Privatrechtsschutz von großem Vorteil. Er kann für nahezu alle Bereiche des Lebens abgeschlossen wrden und ersetzt je nach Vereinbarung die Kosten für Gerichtsverfahren, anwaltliche Beratungen und Honorare für Sachverständige oder Gutachter. Mit einem Privatrechtsschutz kann verhindert werden, dass aus Angst vor den enormen Kosten eines Gerichtsverfahrens samt anwaltlicher Vertretung auf sein gutes Recht verzichtet wird.

Der Privatrechtsschutz kann folgende Bereiche umfassen:

Allgemeiner Schadenersatzrechtsschutz

Haben Sie einen Schaden erlitten, so kann zwischen Personenschaden, Sachschaden und Vermögensschaden unterschieden werden. Beim Personenschaden ist Gegenstand des Gerichtsverfahrens der Anspruch auf Schmerzensgeld während bei einem Sachschaden der Streitgrund im Schadenersatzanspruch für einen erlittenen materiellen Schaden besteht. Ein Vermögensschaden kann zum Beispiel durch Verdienstentgang entstehen.

Allgemeiner Strafrechtsschutz inklusive Ermittlungsstrafrechtsschutz

Die private Rechtsschutzversicherung deckt in diesem Bereich die Kosten, die durch gerichtliche Strafverfahren nach dem Strafgesetzbuch entstehen. Dies gilt bei Fahrlässigkeitsdelikten wie zum Beispiel fahrlässiger Körperverletzung. Versicherungsschutz durch die private Rechtsschutzversicherung sollte aber nicht nur für Verfahren nach dem Strafgesetzbuch vereinbart werden, sondern auch bei Übertretungen anderer Rechtsvorschriften bestehen, die ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen. Dies können etwa Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Kfz Delikten sein oder ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung. Der Ermittlungsstrafrechtsschutz bietet rechtlichen Beistand, um ein Gerichtsverfahren schon im Vorfeld abzuwehren, nachdem durch den Staatsanwalt Untersuchungen eingeleitet wurden. Ein Versicherungsschutz für Vorsatzdelikte besteht meist nicht automatisch und muss im Strafrechtsschutz extra vereinbart werden.

Vorsatzdelikte

Bei Vorsatzdelikten besteht Versicherungsschutz dann, wenn ein Freispruch durch das Gericht ergeht, es zur Einstellung des Strafverfahrens kommt oder letztlich bloß eine Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes erfolgt.

Lenkerrechtsschutz

Der spezielle Lenkerrechtsschutz deckt Kosten für Gerichtsverfahren, die in Zusammenhang mit dem Lenken eines (fremden) Kraftfahrzeuges stehen. Er hilft etwa bei der Einforderung von Schadenersatzansprüchen nach erlittenen Verletzungen in Folge eines unverschuldeten Unfalls. Haben Sie selbst einen Unfall verschuldet bei dem jemand verletzt wurde und sind Sie deshalb mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung konfrontiert, bietet dieser Bereich der privaten Rechtsschutzversicherung ebenfalls Schutz. Zudem hilft der Lenkerrechtsschutz bei der Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen zum Beispiel bei einem unberechtigten Führerscheinentzug.

Allgemeiner Vertragsrechtsschutz

Der in der privaten Rechtsschutzversicherung enthaltene Vertragsrechtsschutz deckt die Kosten Ihrer Rechtsdurchsetzung bei Ansprüchen, die aus Vertragsverletzungen durch Ihren Vertragspartner entstehen. Dies kann etwa bei Kaufverträgen der Fall sein, wenn der Verkäufer ein mangelhaftes Produkt liefert und sich weigert den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen oder das von Ihnen erworbene Produkt auszutauschen. Auch bei anderen Verträgen wie Reiseverträgen, Werksverträgen oder Darlehensverträgen kommt es häufig zu Streitigkeiten, die vor Gericht landen. In diesen Fällen bietet eine entsprechende private Rechtsschutzversicherung ebenfalls Schutz.

Versicherungsvertragsrechtsschutz

Kommt es bei privaten Versicherungsverträgen zu Problemen mit der Versicherung (z.B. Haushaltsversicherung, Kfz-Versicherung) bietet der Versicherungsvertragsrechtsschutz Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Versicherer. Weitere Bestandteile der privaten Rechtsschutzversicherung sind meist Gutachtenrechtsschutz, Datenrechtsschutz und Steuerrechtsschutz. Daneben werden Zusatzpakete im Rahmen der privaten Rechtsschutzversicherung angeboten. Dazu gehören etwa der Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen, Sozialversicherungsrechtsschutz oder ein Liegenschaftsrechtsschutz für die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen in diesen Bereichen. Darüber hinaus kann ein Rechtsschutz für Erb- und Familienrechtssachen vereinbart werden.

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