Pflegevorsorge

Für viele Menschen ist das Thema Pflegebedürftigkeit noch immer ein Tabuthema, obwohl die Zahl der Betroffenen in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist und auch künftig weiter wachsen wird. Aktuell gibt es in Österreich bereits mehr als 400.000 Pflegefälle. Zwar haben wir das Glück, dass die Wahrscheinlichkeit sehr alt zu werden immer größer wird, doch damit das Leben stets lebenswert bleibt, sollte eine gute Vorsorge getroffen werden. Dies kann zum einen durch eine möglichst positive und gesunde Lebensweise geschehen, zum anderen mit einer Pflegevorsorge, die viele unvermeidbare Konsequenzen des fortschreitenden Alters abfedert. Die gesetzliche Pflegeversicherung in Österreich wird aus Steuermitteln finanziert und deren Leistungen im Pflegefall sind für alle versicherten Personen unabhängig von ihrem Einkommen gleich. Diese staatlichen Zuschüsse zur Pflege reichen jedoch oft nicht aus, um die tatsächlich entstehenden Kosten decken zu können. Die Ausgaben für eine professionelle Pflege können sehr schnell eine enorme Höhe erreichen, besonders wenn der Aufenthalt in einem Pflegeheim notwendig werden sollte. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Pflegevorsorge in Form einer privaten Pflegeversicherung, damit im Falle einer Pflegebedürftigkeit ein möglichst hoher Betreuungsstandard gewährleistet ist.

Bei den privaten Pflegeversicherungen in Österreich gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Angeboten. Diese unterschieden sich insbesondere beim Leistungsanspruch und bei den Prämien. Grundsätzlich stehen zwei Varianten zur Auswahl.

Bei der ersten Variante orientiert sich der Leistungsanspruch an der Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier wird nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente ausbezahlt, die sich nach der Pflegestufe und dem gewählten Tarif richtet. Die zweite Variante ist auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Betroffenen ausgerichtet. In diesem Modell sind bestimmte Tätigkeiten des täglichen Lebens versichert. Können diese Tätigkeiten durch Pflegebedürftigkeit nicht mehr durchgeführt werden, so entsteht auch hier der Anspruch auf Versicherungsleistung und die monatliche Rente wird ausbezahlt. Beispiele solcher Tätigkeiten sind z.B.: Aus- und Anziehen, Einnehmen von Mahlzeiten, Verrichten der Notdurft, Fortbewegen im Zimmer.

Bei der Definition der Pflegebedürftigkeit orientieren sich die meisten Versicherer am Bundespflegegeldgesetz (BPGG), andere richten sich bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wie oben beschrieben danach, ob der/die Versicherte bestimmte Tätigkeiten des täglichen Lebens ohne fremde Unterstützung verrichten kann. Die zu leistenden Prämien für eine private Pflegeversicherung sind grundsätzlich zwar relativ hoch, fallen jedoch umso niedriger aus, je früher die Versicherung abgeschlossen wird. Deshalb ist die rechtzeitige Entscheidung für eine private Pflegevorsorge besonders wichtig. Manche Versicherer bieten bereits für Kinder den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung an, es gibt aber auch Produkte die erst ab dem 35. Lebensjahr abgeschlossen werden können.

Wann für den Versicherungsnehmer ein Leistungsanspruch entsteht, wird bei den verschiedenen Produkten unterschiedlich gehandhabt. Manche Produkte setzen eine schwere Pflegebedürftigkeit für eine Leistungserbringung voraus, andere leisten hingegen bereits ab Pflegestufe eins. Zudem bestehen Unterschiede bei den festgelegten Höchstsätzen in den jeweiligen Pflegestufen sowie den Wartefristen vor einem möglichen Leistungsbezug.

Aufgrund der unterschiedlichen Leistungen sind die Tarife für private Pflegeversicherungen oft nur mit entsprechendem Know-how direkt miteinander vergleichbar. Das Einholen mehrerer Angebote und eine umfassende und sorgfältige Beratung durch einen Experten sind daher besonders wichtig, bevor eine private Pflegeversicherung abgeschlossen wird. Wir helfen Ihnen gerne dabei ein Produkt für Ihre Pflegevorsorge zu finden, das Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen optimal entspricht.


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