Ambulanter Tarif

Der Ambulante Tarif betrifft die medizinische Versorgung, die in der Praxis eines Wahlarztes vollzogen wird oder in der Ambulanz eines Krankenhauses stattfindet. Eine stationäre Aufnahme ist dafür nicht erforderlich. Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag bzw. kommt dieser nicht zur Anwendung, das heißt Sie müssen die Arztrechnung zuerst selbst zur Gänze bezahlen. Danach reichen Sie diese Rechnung bei ihrer gesetzlichen Versicherung ein, erhalten eine Vergütungsbestätigung und reichen den offenen Restbetrag bei ihrer Zusatzversicherung ein. Je nach Tarif erhalten Sie entweder den vollen Differenz-Betrag oder einen Prozentanteil des Rechnungsbetrages.

Es wird im ambulanten Tarif ein Höchstsatz für ein Kalenderjahr vereinbart. Die Versicherungsprämie richtet sich dann nach der Höhe des vereinbarten Höchstsatzes. Je höher dieser Gesamthöchstsatz ist, desto höher ist auch die Prämie. Die gängigsten Vergütungssätze liegen dabei meist bei 50% oder 80% der im Kalenderjahr anfallenden Gesamtkosten für ambulante Behandlungen, wenn die gesetzliche Sozialversicherung keine Leistungen erbringt. Erbringt die gesetzliche Sozialversicherung eine Leistung, so wird bei den meisten 80%-Tarifen sogar die gesamte Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag der Sozialversicherung und der verrechneten Leistung von der privaten Krankenversicherung übernommen. Andere ambulante Zusatzversicherungen erstatten nicht 100% der Differenz zurück, sondern übernehmen nur 50% oder 80% der für den Patienten angefallenen Kosten.

Große Unterschiede beim Deckungsumfang: Medikamente, Heilbehelfe, Physiotherapie, etc.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Unterscheidungsmerkmale: Es sollte beachtet werden, ob bestimmte Heilbehelfe, Medikamente oder eine Physiotherapie übernommen werden oder ob es sich um einen Tarif rein für privatärztliche Leistungen handelt. Außerdem ist zu unterscheiden, ob die entsprechenden Leistungen innerhalb oder außerhalb des vereinbarten Gesamthöchstsatzes vom privaten Versicherer getragen werden. In der Regel werden Heilbehelfe wie Einlagen, Brillen oder Kontaktlinsen nur alle zwei Jahre bis zu einem vereinbarten Gesamthöchstsatz übernommen.

Vor Vertragsabschluss ist es in jedem Fall wichtig, dass Sie sich einen genauen Überblick über die einzelnen Leistungsbereiche verschaffen. Dies ist entweder durch das Lesen der Angebote und/oder der Bedingungen oder durch eine Beratung unsererseits möglich. Sollten Leistungen bedingungsgemäß ausgeschlossen sein, Ihnen aber dieser Bereich sehr wichtig sein, könnte es sonst eine böse Überraschung geben. So sind etwa die Kosten für alternativmedizinische Behandlungen – insbesondere durch Personen, die keine Ärzte sind – noch nicht bei allen Versicherungen im ambulanten Tarif versichert.

In vielen Fällen übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten für bestimmte Heilmittel nicht. Unter Heilmittel werden Therapiemaßnahmen wie zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie oder Wärmebehandlungen verstanden. Solche Behandlungen müssen in der Regel von einem Arzt verordnet werden und dann von einem Physiotherapeuten durchgeführt werden. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für diese Behandlungen meistens nur in einem geringen Ausmaß.

Bestimmte Medikamente werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen, von der privaten Krankenversicherung hingegen schon. Bei privaten Versicherungen muss es sich lediglich um ein anerkanntes Medikament handeln, Nahrungsergänzungen gehören hier in der Regel nicht dazu. Wenn für Medikamente nur die Rezeptgebühr anfällt, wird diese von einer Zusatzversicherung zur Gänze übernommen.

Eine ambulante Zusatzversicherung stellt eine gute Möglichkeit dar, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit individuell benötigten Zusatzleistungen zu ergänzen. In der Regel wird die Prämie für die ambulante Zusatzversicherung günstiger, wenn Sie mit einer Sonderklassenversicherung kombiniert wird.

Ambulante Krankenversicherung rechtzeitig abschließen! Vorerkrankungen führen zu Ausschluss, erhöhten Prämien oder sogar Ablehnung

Wichtig ist jedoch eine ambulante Krankenversicherung so früh abzuschließen, dass es keine Vorerkrankungen gibt. Wenn Sie die Verspannungen schon spüren oder Sie Medikamente gegen den hohen oder niedrigen Blutdruck nehmen müssen, ist es mitunter vielleicht bereits zu spät. Entweder wird vom Versicherer nämlich die Vorerkrankung ausgeschlossen werden oder Sie müssen eine verlängerte Wartezeit oder gar einen Prämienzuschlag akzeptieren. Im schlimmsten Fall lehnt die Versicherung überhaupt den Versicherungsantrag ab, da sie das Risiko nicht übernehmen kann. Eine einmal abgeschlossene Krankenversicherung kann durch die Versicherung nicht mehr gekündigt werden, solange Sie ihre Prämie pünktlich zahlen oder Sie beim Abschluss keine Vorerkrankungen verschwiegen haben.

Zu den Leistungen, die ambulante Zusatzversicherungen in der Regel beinhalten, gehören zum Beispiel die Übernahme der Kosten für:

  • Physio- oder psychotherapeutische Behandlungen
  • Wahlärzte (oftmals bestimmte Fachbereiche) für Schul- und Ganzheitsmedizin
  • Ambulante Operationen
  • Diverse Vorsorgeuntersuchungen (Ausnahme: gesetzliche Gesundenuntersuchung)
  • Medikamente
  • Rezeptgebühren
  • Heilbehelfe (Kontaktlinsen, Brillen, Krücken, etc.)

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Tarifs für ihre ambulante Krankenversicherung.

Wir erstellen gerne Ihr individuelles Angebot unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse.

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