PKV – Private Krankenversicherung
Für all jene, die mehr als die Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen wollen oder brauchen, gibt es die private Zusatzversicherung.
Hier werden – abhängig vom Ausmaß des Versicherungspakets – zusätzlich zur Grundversorgung Leistungen wie beispielsweise die Sonderklasse im Zweibett- oder Einzelzimmer im Spital, freie Wahl des behandelnden Arztes, im ambulanten Bereich der Besuch des Wahlarztes versichert. Ebenso können Kosten für alternative Heilpraktiken (in manchen Fällen auch durch einen Therapeuten), Physiotherapie, Brillen/Kontaktlinsen, Krücken und andere Heilbehelfe, Zahnersatz und Zahnregulierung, Taggeld, Ersatz der Begleitkosten wenn die Kinder im Spital sind usw. erstattet werden.
In Österreich muss sich prinzipiell jeder, der einer selbstständigen oder unselbständigen Tätigkeit nachgeht, gesetzlich pflichtversichern. Bei Arbeitern und Angestellten passiert dies automatisch über den Dienstgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) im jeweiligen Bundesland in dem sich der Arbeitsplatz befindet. Für Selbständige und Bauern ist die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) mit Stützpunkt im jeweiligen Bundesland zuständig. Staatsbedienstete sowie die Bediensteten im Bereich Eisenbahn und Bergbau sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert. Nur Freiberufler, die sich in einer Kammer organisiert haben, das sind Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Ziviltechniker können sich zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer gänzlich privaten Krankenversicherung entscheiden. Die sogenannte „Opting-Out“-Regel ermöglicht es diesen Berufen nämlich anstelle der gesetzlichen Krankenkasse eine private Krankenversicherung abzuschließen, die dann in einem z.B. auch gleich die Leistungen der Sonderklasse beinhaltet. Wenn Sie wissen wollen, welche Gruppenversicherungen es für Ihre Berufsgruppe gibt, dann kontaktieren Sie uns.
Tarif Sonderklasse
Die Höhe der Prämie für eine Sonderklasseversicherung im Krankenhaus richtet sich unter anderem nach der örtlichen Deckung. Dabei wird zwischen Bundesland- und Österreich-Deckung unterschieden. In Wien sind die Kosten, die für einen Spitalsaufenthalt an die Krankenversicherung weiterverrechnet werden am höchsten. Daher ist die Prämie für das Bundesland Wien die teuerste und entspricht der Prämie des Österreich-Tarifs.
Einen weiteren wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Prämie hat der Selbstbehalt. Der Sonderklassetarif kann mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Die Höhe des Selbstbehaltes ist bei den meisten Anbietern – abhängig vom Bundesland – unterschiedlich hoch. Kinder haben in der Regel nur den halben Selbstbehalt der Erwachsenen. Bei Spitalsaufenthalten nach einem Unfall wird in der Regel kein Selbstbehalt fällig, ebenso ist dies bei den meisten Tarifen bei Schwangerschaft/Entbindung der Fall. Je nach Versicherer gibt es verschiedene attraktive Lockerungen bei den Selbstbehaltstarifen: Etwa gibt es Anbieter bei denen der Selbstbehalts beim ersten Spitalsaufenthalt entfällt, andere Anbieter werben damit, dass der Selbstbehalt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. für einen bestimmten Zeitraum generell nicht verrechnet wird. Ein begünstigter Wechsel in einen Tarif ohne Selbstbehalt ohne erneute Gesundheitsüberprüfung ist ebenfalls bei mehreren Anbietern zu bestimmten Zeitpunkten möglich.
Ambulanter Tarif
Unter dem ambulanten Tarif versteht man jene medizinischen Leistungen, die üblicherweise außerhalb des Krankenhauses erbracht werden. Werden derartige Leistungen beispielsweise von einem „Wahlarzt“ durchgeführt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur einen geringen Teil der Kosten. In den meisten Tarifen wird – sobald die Pflichtversicherung einen Teil vergütet hat – der Rest bis zu 100% von der ambulanten Privatversicherung übernommen. Dieser Betrag ist jeweils mit einem Jahreshöchstsatz gedeckelt. Je nach Versicherer werden in diesen Höchstsatz auch die Kosten für Medikamente, Heilbehelfe, Physiotherapie usw. dazu gerechnet oder es gibt dafür eigene Höchstsätze. Bei Brillen und Kontaktlinsen, bei manchen Anbietern auch für weitere Heilbehelfe gelten oft Höchstsätze für einen Zeitraum von zwei Jahren als vereinbart.
Zahnversicherung
Die Zahnzusatzversicherung vergütet Kosten für Zahnbehandlung inkl. Zahnextraktionen, Zahnröntgen und Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierungen, die nicht oder nicht zur Gänze von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Die üblichen Vergütungssätze sind hierbei 50%, 60% bzw. 80% der Behandlungskosten (= vom Rechnungsbetrag), maximiert mit dem Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt bzw. mit dem vereinbarten maximalen Höchstsatz pro Jahr. Es ist hierbei zu beachten, dass der volle Leistungsumfang in vielen Fällen nicht sofort nach Abschluss der Versicherung zur Verfügung steht. Zumeist ist eine Leistung erst nach einer Wartezeit von mitunter mehreren Monaten versichert und ist diese darüber hinaus mit der zur Verfügung stehenden Summe begrenzt. Diese Summe wiederum steigt in vielen Fällen jährlich an, sodass meist erst ab dem dritten oder bei manchen Anbietern auch erst ab dem fünften Jahr die vollumfängliche Versicherungsdeckung erreicht ist. Die private Zahnzusatzversicherung kann in Österreich nicht als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden, sondern muss diese immer gemeinsam mit einem Sonderklassevertrag kombiniert werden.