Private Krankenversicherung Vergleich
In Österreich besteht die Pflicht, in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Nur sehr wenige Personengruppen können freiwillig statt der gesetzlichen Versicherung eine private Krankenversicherung abschließen. Daher lohnt sich (diese bestimmten Personengruppen ausgenommen) ein Vergleich der Krankenversicherungen meist nur im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherungen.
Diese privaten Zusatzversicherungen können nur bei österreichischen Versicherern abgeschlossen werden und dienen als Aufsatz auf die bestehende gesetzliche Versicherung. Es gibt jedoch nur etwas mehr als ein halbes Dutzend Anbieter, die überhaupt diese Versicherungssparte anbieten. Die restlichen Versicherer greifen – wenn sie die Krankenversicherung dennoch anbieten wollen – auf Angebote eines dieser Unternehmen zurück. Konkret wird die Krankenversicherung von der Allianz Versicherung, der Donau Versicherung, der Generali Versicherung, der Merkur Versicherung, der MUKI Versicherung, der UNIQA Versicherung und der Wr. Städtische Versicherung angeboten.
Versicherungsvergleich
Wenn Sie Angebote der privaten Krankenversicherung vergleichen wollen, ist es ratsam die jeweiligen Deckungsbausteine zu vergleichen. Die wichtigsten Bereiche sind zum einen die stationäre Zusatzversicherung (auch Sonderklasseversicherung genannt), des Weiteren der ambulante Baustein und die Zahnzusatzversicherung. Zudem sind noch die Taggeldversicherung (Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld), die Pflegevorsorge und präventive Programme (Wellness- bzw. Gesundheitsvorsorgepakete) Bausteine, die gerne in Anspruch genommen werden.
Bei der stationären Krankenzusatzversicherung kann zwischen Bundesländer- und Österreichtarif unterschieden werden. Die Höhe der Prämie richtet sich hierbei nach den Krankenhauskosten im jeweiligen Bundesland. Die höchsten Kosten fallen im Bundesland Wien an, daher ist dieser Bundeslandtarif deckungsgleich mit dem Österreichtarif. Die Leistung der stationären Zusatzversicherung besteht darin, bei einem Krankenhausaufenthalt in einem privaten oder öffentlichen Spital die zusätzlichen Kosten für Ein- oder Zweibettzimmer (Sonderklasse) erstattet zu bekommen. Beim Bundeslandtarif besteht diese Deckung für das gewählte Bundesland und darüber hinaus teilweise für die angrenzenden Bundesländer oder für Bundesländer, in denen günstigere Krankenhauskosten anfallen. Bei Unfällen und bei einigen Anbietern auch im Falle akuter oder festgelegter schwerer Erkrankungen übernimmt die Versicherung in ganz Österreich die Spitalskosten der Sonderklasse.
Außerdem ist bei einem Angebotsvergleich der Krankenhauszusatzversicherung auf den Selbstbehalt zu achten. Es stellt sich also die Frage: „Ist ein Selbstbehalt im Vertrag inbegriffen oder nicht und wenn ja in welcher Höhe?“ Bei den ambulanten Versicherungen ist es ratsam, auf die Höchstsätze zu achten, die pro Jahr maximal vergütet werden. Auch gibt es Unterschiede ob eine Versicherung 50% oder 80% des Rechnungsbetrages erstattet. Bei Tarifen mit 80%iger Rückvergütung wird zumeist 100% der Differenz geleistet, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKK, SVA, BVA etc.) übernommen wird. Das heißt, selbst bei Übernahme nur eines geringen Betrages durch die Pflichtversicherung wird bis zum jährlichen Höchstsatz der übrig bleibende Teil des Rechnungsbetrages von der ambulanten Zusatzversicherung beglichen. Demzufolge kann die Leistung der Versicherung bei diesen Tarifen auch mehr als 80% des Rechnungsbetrages erreichen. Im Detail ist auch darauf zu achten, dass – je nach Anbieter – Rückvergütungen für Physiotherapie, Brillen, Heilbehelfe und Arzneien auf die Jahreshöchstvergütung angerechnet werden und für diese Leistungen meistens zudem eigene Höchstsummen als Untersummen definiert sind.
Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gibt es ebenfalls Tarife, die 50%, 60% oder 80% der Behandlungskosten übernehmen. Außerdem gibt es zum Teil gravierende Unterschiede in der Höhe der maximalen Rückerstattung. In diesem Versicherungsbaustein ist es üblich, dass die Anbieter die Leistungen des Tarifs gestaffelt anbieten. Im ersten Versicherungsjahr ist hierbei meist die Leistung noch relativ gering und steigt diese dann bis zum dritten, fallweise auch bis zum fünften Jahr an.
Erwähnt werden sollte auch, dass eine Zahnversicherung nicht alleinstehend, sondern nur in Verbindung mit einer stationären Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann.
Zusammenfassend sollten Sie sich folgende Fragen vor Abschluss einer Krankenversicherung stellen:
- Brauche ich im stationären Bereich die österreichweite Deckung oder reicht mir die Deckung für mein Bundesland?
- Möchte ich im ambulanten Bereich 50% oder 80% der Kosten bzw. 100% der verbleibenden Differenz nach Leistung der gesetzl. Versicherung erstattet bekommen und welchen Gesamtbetrag benötige ich pro Jahr?
- Reicht mir ein Zahntarif mit 50% Kostenersatz oder möchte ich 80% der Kosten ersetzt bekommen?