Beantragung einer privaten Krankenversicherung

Risikoprüfung der Gesundheitsfragen

Für die Beantragung einer privaten Krankenversicherung bedarf es einer Überprüfung der sog. „Gesundheitsfragen“ durch den Versicherer. Generell gilt: Die von der Versicherung angebotenen Prämien bzw. im Vergleich angezeigten Prämien gehen von einem einwandfreien Gesundheitszustand aus. Bei Vorliegen von Vorerkrankungen ist die Versicherung berechtigt, die Annahme des Antrages abzulehnen oder nur unter bestimmten Bedingungen anzunehmen.
Da eine bestehende Krankenversicherung von der Versicherungsgesellschaft nicht gekündigt werden kann, prüft die Versicherung aufgrund vorgelegter Befunde welches Risiko sich in der Zukunft für die Versichertengemeinschaft ergeben kann.
Eine Versicherung kann daher in verschiedener Art auf das Vorliegen von Vorerkrankungen bei den beantragten versicherten Personen reagieren:

Ablehnung

Bei bestimmten Vorerkrankungen kann die Versicherung im Vorhinein nicht abschätzen, wie sich diese Erkrankung später – während der zu erwartenden Vertragslaufzeit – auf den Körper auswirken wird. In diesem Fall ist dieses Risiko nicht kalkulierbar und der Versicherer muss daher diesen Antrag ablehnen. Beispiele für solche Vorerkrankungen sind Krebs, HIV, chronische Erkrankungen wie z.B. Diabetes, MS und meist auch psychische Erkrankungen.

Verlängerte Wartezeit

Bei den meisten Versicherungen gibt es keine allgemeine Wartezeit, sondern lediglich eine besondere Wartezeit für bestimmte Leistungsbereiche wie z.B. für Zahnbehandlungen oder Leistungen bei Schwangerschaft/Entbindung. Im Zuge der sog. „Risikoprüfung“ kann die Versicherung bei bestehenden, tendenziell eher leichteren Vorerkrankungen eine besondere Wartezeit verlangen. Diese Vorgangsweise wird öfter auch bei Unfall- oder Krankheitsfolgen angewandt, bei denen die Behandlung noch nicht so lange her ist, aber aktuell keine Beschwerden mehr vorliegen. Die Wartezeit besagt, dass die konkret genannte Leistung erst nach Ablauf der Frist erbracht wird. Oftmals wird die verlängerte Wartezeit mit einem Prämienzuschlag kombiniert.

Prämienzuschlag (oder auch Risikozuschlag genannt)

Bei bestehenden Vorerkrankungen, die zwar oftmals nicht besonders schwer sind, die jedoch äußerst schwer eingegrenzt werden können, hat die Versicherung die Möglichkeit, bei vollem Versicherungsschutz einen prozentuellen Zuschlag auf die Tarifprämie vorzuschlagen. Oft wird der „Prämienzuschlag“ auch mit der vorher beschriebenen verlängerten Wartezeit kombiniert. Der Vorteil für den Versicherten ist, dass der Versicherungsschutz – ggf. nach einer zusätzlich vereinbarten verlängerten Wartezeit – uneingeschränkt besteht.

Leistungsausschluss

Bei einem Leistungsausschluss kann die Einschränkung des Versicherungsschutzes in ausreichendem Maße konkretisiert werden. Aufgrund der Schwere der vorliegenden Vorerkrankung ist es jedoch nicht möglich, nach einer Wartezeit automatisch den Versicherungsschutz zu übernehmen. Der Versicherungsschutz bleibt also vorerst dauerhaft eingeschränkt. Der „Leistungsausschluss“ erscheint Kunden zwar oft akzeptabler als ein Prämien-/Risikozuschlag, aus versicherungstechnischer Sicht ist jedoch der Leistungsausschluss die größte Einschränkung eines zustande kommenden Versicherungsvertrages.

Neuerliche Risikoprüfung

Für alle genannten Einschränkungen des Versicherungsschutzes kann der Versicherungsnehmer nach Ablauf einer entsprechenden Zeit (meist 3 Jahre) eine neuerliche Prüfung mit aktuellen Unterlagen und Befunden beantragen. Dies ist allerdings nur sinnvoll, wenn die versicherte Person während dieser Zeit beschwerdefrei war oder sich der Gesundheitszustand gravierend gebessert hat.

UNSER TIPP: Vorerkrankungen

Vorerkrankungen müssen bei den Gesundheitsfragen immer angegeben werden. Von der Vorgangsweise nicht korrekte Angaben zu machen oder Vorerkrankungen zu verschweigen wird dringendst abgeraten. Im Leistungsfall kann die Versicherung eine Obliegenheitsverletzung geltend machen. Diese erlaubt der Versicherung den Vertrag aufzulösen und keine Leistung im vorliegenden Versicherungsfall zu erbringen. Die bis dahin von Ihnen bezahlten Prämien verbleiben zudem bei der Versicherung und werden nicht zurückerstattet.

Es ist daher wichtig, dass die Fragen der Versicherung immer wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Wichtig ist auch, dass bei früheren Erkrankungen das Jahr des Auftretens, die Zeit und Art der Behandlung angegeben werden sowie ggf. der Zusatz, seit wann die Erkrankung beschwerdefrei ausgeheilt ist. Der Prozess der Risikoeinschätzung kann dadurch beschleunigt werden, dass vorhandene Befunde zu bestehenden Vorerkrankungen gleich mit dem Antrag an die Versicherung übermittelt werden.

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