(kunid) Seit dem Jahr 2011 steigen die durchschnittlich pro Jahr und Einwohner zurückgelegten Bahnkilometer und Österreich kann sich seit Jahren das Bahnfahrland Nummer Eins unter den EU-Mitgliedstaaten nennen. Was kann man aber tun, sollte es zu einem Streitfall mit Bahnunternehmen kommen?

Nun, da das Wetter milder wird, die Sommerferien nicht mehr in allzu weiter Ferne liegen und vor allem die Pandemie anscheinend „in den letzten Zügen“ liegt, möchten viele ihre Bahnreise planen – doch die Pandemie bzw. ihre Auswirkungen begleiten uns immer noch in Form von Reisebeschränkungen und Reisewarnungen oder sogar Lockdowns in unterschiedlicher Form in verschiedenen Ländern.

Es ist nicht immer vorherzusehen, wie sich die Situation entwickelt und Änderungen der Bedingungen gehen oft recht schnell vonstatten, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).

Tipps, was Sie am besten beachten, damit es möglichst kein böses Erwachen gibt, wenn die Reise in einer Ausnahmezeit doch nicht stattfinden kann, geben Ihnen die Experten der apf im Folgenden.

Tipps fürs BahnfahrenBevorzugen Sie beim Kauf umbuchbare oder stornierbare Tickets. Beachten Sie dabei, bis wann Sie diese im Worst Case dann tatsächlich stornieren oder umbuchen können.

Beziehen Sie online bei der ÖBB-Personenverkehr gekaufte Tickets als PDF so spät wie möglich, da diese dann nicht mehr stornierbar sind. Alternativ können Sie auch andere Bezugsmöglichkeiten nutzen wie z.B. via Smartphone oder Kauf am Personenschalter. Damit können Sie im Notfall nachweisen, dass die Tickets nicht verwendet wurden, was bei einem jederzeit wiederausdruckbaren PDF schwierig ist.

Wurde ein ÖBB-Ticket bereits als PDF bezogen und kann nicht verwendet werden, weil die Fahrt nicht angetreten wird, dann ist es jedenfalls von Vorteil, diesen Umstand möglichst nachweisen zu können (z.B. durch einen Arbeitsnachweis).

Überprüfen Sie, ob es Sinn macht, eine Reiseversicherung abzuschließen, welche die Kosten eines Reiseabbruches abdeckt. Hier ist es wichtig, sich vorab genau zu informieren, wie die Konditionen der jeweiligen Polizze sind, sprich, unter welchen Voraussetzungen die entsprechende Versicherung die Kosten übernimmt. Ihr Versicherungs- und Finanzberater steht Ihnen hierbei sehr gerne zur Seite.

Und im Fall der Fälle?Sollte es trotz aller Vorkehrungen zum Streitfall mit dem Unternehmen kommen, dann können sich Reisende an die Experten der apf wenden. Diese prüfen den Fall und leiten, soweit möglich, ein Schlichtungsverfahren ein – „und das immer kostenlos und provisionsfrei“, verspricht Röhsler.

Bahn-FahrgastrechteAuf der Website der apf unter www.passagier.at finden Reisende Informationen und Antworten zu den häufigsten Fragen sowie hilfreiche Tipps zu den aktuell geltenden Rechten gemäß EU-Verordnung.

Egal, ob es sich um eine Beschwerde wegen Zugverspätung, Zugausfall oder um einen verpassten Anschlusszug handelt oder wenn sonst etwas schiefgelaufen ist: Wenn das Unternehmen nicht zufriedenstellend oder binnen vier Wochen überhaupt nicht antwortet, können sich Passagiere mittels Online-Schlichtungsantrag an die apf wenden.

Kommen Sie mit der Bahn gut durch die jetzt endlich kommenden schönen Monate!