(kunid) Grundsätzlich hängt das Schadenrisiko, das ein Sturm mit sich bringt, von der Windstärke des Sturmes ab. Es gibt jedoch einige Verhaltensmaßnahmen, die helfen, sich und sein Gebäude vor schweren Sturmschäden zu schützen. Zudem gibt es einiges, das es zu beachten gilt, damit nach einem Sturmschaden eine bestehende Sturmversicherung einen entstandenen Schaden möglichst schnell und problemlos ersetzt.

Wer ein Haus besitzt, kann Sturmschäden am Haus, also an Dach, den Wänden oder an allen fest mit dem Gebäude verbunden Teilen mit einer Gebäude- oder Eigenheimversicherung absichern. Bei Schäden, die ein Sturm an der Wohnungseinrichtung verursacht, also beispielsweise Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Teppichen, hilft eine Haushaltsversicherung weiter. Eine Absicherung gegen Sturmschäden an Glasscheiben wie Fenstern, Glastüren oder auch an Solaranlagen gibt es oftmals gegen Aufpreis in der Eigenheim- oder Haushaltsversicherung.

Sturmschäden am Auto können durch eine Teilkasko (Elementarkasko)-Versicherung, die automatisch auch in einer Vollkasko-Versicherung enthalten ist, abgedeckt werden. Als Sturmschäden gelten in der Eigenheim- oder Gebäude-, Teilkasko- und/oder Haushaltsversicherung Schäden, die ein Wind mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 60 Stundenkilometern anrichtet.

Was vor …

Kündigt sich ein solcher Sturm an, empfehlen Experten sich und seine Angehörigen in Sicherheit zu bringen, also nicht im Freien zu bleiben, sondern am besten in ein Gebäude zu gehen.

Wer zu Hause ist, sollte, bevor der Sturm den Wohnort erreicht, alle Fenster und Türen sowie Fensterläden schließen und eventuell vorhandene Markisen aufrollen. Zudem sind draußen stehende Gartenmöbel oder andere Gegenstände zu sichern und am besten in ein Gebäude, zum Beispiel in die Garage, in einen Geräteschuppen oder in den Keller zu bringen.

Für Autos ist der beste Platz bei einem Sturm eine Garage. Ist diese nicht vorhanden, sollte man sein Kfz zumindest auf einem Parkplatz, an dem keine Bäume stehen, abstellen.

… und nach einem Sturm zu tun ist

Kommt es trotz der Vorsorgemaßnahmen zu einem Sturmschaden am Eigentum, ist es im Rahmen der Schadenminderungs-Pflicht des Versicherungskunden wichtig, noch größere Schäden, zum Beispiel durch eindringenden Regen in ein vom Sturm beschädigtes Fenster, zu verhindern. Dies gilt allerdings nur, wenn man sich dabei selbst nicht gefährdet. So lassen sich zum Beispiel zerstörte Fenster provisorisch mit einer Folie abdichten, damit kein Regen oder Schnee in das Haus eindringen und beispielsweise größere Schäden an Teppichen oder sonstigem Mobiliar anrichten kann.

Grundsätzlich sollte nach jedem Sturm zumindest per Blickkontrolle das Hausdach nach möglichen Schäden überprüft und diese umgehend beseitigt werden. Anderenfalls können bereits kleinere Defekte wie eine verschobene oder beschädigte Dachplatte zu großen Schäden durch eindringendes Regenwasser führen. Des Weiteren ist das Risiko, dass ein Sturm ein bereits beschädigtes Dach großflächig abdeckt, um einiges höher, als wenn alle Dachplatten noch in Ordnung sind.

Bei aufgetretenen Sturmschäden ist unverzüglich der entsprechende Versicherer, bei dem das betroffene Hab und Gut gegen Sturmschäden versichert ist, zu informieren, um das weitere Vorgehen mit ihm abzusprechen. Grundsätzlich hat der Versicherer das Recht, den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen, sofern ein sofortiges Handeln, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, nicht notwendig ist. Notreparaturen wie das Abdecken eines bei Sturm beschädigten Fensters, um das Eindringen von Regen zu verhindern, sind daher auch ohne vorherige Genehmigung des Versicherers erlaubt und im Rahmen der Schadenminderungs-Pflicht auch notwendig.

Für eine schnelle und reibungslose Schadenregulierung

Grundsätzlich empfiehlt sich für eine reibungslose Schadenregulierung, die Sturmschäden vor der Beseitigung – insbesondere vor einer Notreparatur – mit Fotos und/oder Beweisstücken zu dokumentieren. Bei regional begrenzten Ereignissen ist es zudem sinnvoll, dem Versicherer einen Nachweis zu bringen, dass es sich um einen Sturmschaden handelt.

Dass der Schaden durch einen Sturm mit einer Windstärke ab 60 Stundenkilometern verursacht wurde, belegen zum Beispiel lokale Zeitungsartikel, die aufzeigen, dass der Sturm auch an anderen Gebäuden in der Region Schäden, die nur bei einer solchen Sturmstärke üblich sind, angerichtet hat. Des Weiteren können entsprechende Aufzeichnungen von einem Wetterdienst weiterhelfen.

Außerdem kann es die Schadenabwicklung beschleunigen, wenn der Versicherungskunde sein Haus und seine Einrichtung regelmäßig fotografiert und im Schadenfall die aktuellen Bilder dem Eigenheim-, Gebäude- und/oder Haushaltsversicherer vorlegen kann. Ebenfalls hilfreich ist es, Kaufbelege für hochpreisige Einrichtungsgegenstände zum Beispiel für einen wertvollen Teppich aufzubewahren und bei einer Beschädigung dem Haushaushaltsversicherer zur Verfügung zu stellen.