(kunid) Auch in Bezug auf Autozulassungen und Kfz-Kennzeichen tun sich jetzt Fragen auf. Finden Sie die Antworten bitte im Folgenden.

Die Versicherungswirtschaft sichert die Abwicklung notwendiger Geschäftsfälle. Auch und gerade im Kfz-Bereich. Stellt sich zunächst einmal die Frage: Kann ich aktuell meine Verkehrsmittel anmelden?

Regelungen zur Anmeldung

Die Antwort ist: Ja, jedoch nur eingeschränkt. Eine Kfz-Anmeldung ist nur dann möglich, wenn es sich um einen unaufschiebbaren Zulassungsvorgang handelt. Darunter fällt:

+ Die Anmeldung von betrieblich genutzten Fahrzeugen, die zur Versorgung mit Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs genutzt werden oder

+ Die Anmeldung von Fahrzeugen, die eingesetzt werden müssen, um die öffentliche Sicherheit oder das Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten oder

+ Die Abmeldung von Fahrzeugen, sofern zwingende wirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen.

Das Betreten einer Zulassungsstelle ist aktuell nicht gestattet. Es muss vorab telefonisch oder elektronisch Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen oder der Zulassungsstelle aufgenommen werden.

Für die Abwicklung der oben erwähnten Notfälle wird mit dem Antragsteller eine individuelle Vorgangsweise vereinbart.

Hinterlegung des Kennzeichens?

Eine weitere Frage ist: Soll ich mein Kennzeichen aufgrund der aktuellen Ausgangsbeschränkungen für nicht verwendete Fahrzeuge hinterlegen?

Antwort: Eine Hinterlegung ist nur sinnvoll, wenn das Fahrzeug längere Zeit nicht genutzt wird, da ansonsten der Versicherungsschutz nicht ausgesetzt werden kann.

Wird das Kennzeichen innerhalb der Frist wieder abgeholt, haben Sie sich nichts an Prämie gespart. Normalerweise beträgt diese Frist 45 Tage, je nach Versicherer kann sie aber auch bis zu 90 Tage betragen.

Überlegen Sie daher zweimal, ob es sinnvoll ist, aktuell ein Kennzeichen zu hinterlegen.

Informationen betreffend Notbetrieb bei Kfz-Zulassungen

Die Versicherungswirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium einen Notbetrieb im Bereich der Kfz-Zulassung eingerichtet.

Die Versicherer versuchen bestmöglich sicherzustellen, dass nur unbedingt notwendige Geschäftsfälle – dies unter Berücksichtigung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von direkten Personenkontakten – abgewickelt werden können.

Die Versicherer informieren über die jeweilige Homepage oder anderen Medien die Kunden, wie in Notfällen individuelle Lösungen zur Erledigung vereinbart werden können. Es wird aber vonseiten der Versicherer um Verständnis gebeten, dass in der derzeitigen Situation bestimmte Geschäftsfälle, wie z.B. Hinterlegungen von Kennzeichen, in großer Anzahl nicht bewerkstelligt werden können und auch nicht durchgeführt werden dürfen.

Erinnern Sie sich daran: Wie bisher, unterstützt Sie Ihr Berater auch sonst weiterhin: eben jetzt aus dem Home Office.