(kunid) Erhalten Besucher ihr Geld zurück, wenn ein Veranstalter das Event absagt? Was gilt, wenn eine Veranstaltung verschoben wird, man zum Ersatztermin aber keine Zeit hat? Auch diese und ähnliche Fragen stellen sich gerade viele Österreicher. Finden Sie die Antworten dazu bitte im folgenden Text.

Bei einer der vielen Pressekonferenzen zuletzt hat die Bundesregierung massive Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung bekanntgegeben. Veranstaltungen jeglicher Art wurden zu unser aller Schutz bereits in den Tagen davor zur Gänze untersagt.

Aber spätestens, wenn diese Krise überwunden ist, werden auch wieder Fragen auftauchen wie: Was mache ich jetzt mit reservierten oder gekauften Tickets? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat die rechtliche Situation bei Coronavirus bedingten Veranstaltungsabsagen zusammengefasst.

Vorweggeschickt sei: Grundsätzlich haben Besucher einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Bei Verschiebung der Veranstaltung besitzen die Eintrittskarten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Grundsätzliche Regelung

Grundsätzlich besteht ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht andernfalls nicht nach – damit machte er sich strafbar.

Das gilt unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht. (Beim Coronavirus handelt es sich um sogenannte „höhere Gewalt“.)

Kurzum: Betroffene, die von einer solchen Absage betroffen sind, sollten sich an den Veranstalter oder an die Vorverkaufsstelle wenden.

Ein Beispiel

Der Veranstalter von „Masters of Dirt“ etwa hat bereits bekannt gegeben, dass die für das vergangene Wochenende geplante Veranstaltungsreihe in der Stadthalle auf Ende Juni verschoben wird und die Tickets ihre Gültigkeit behalten.

Eine Verschiebung einer Großveranstaltung muss man grundsätzlich nicht hinnehmen: Falls das Ticket für einen fixen Termin gebucht war und man am verschobenen Termin keine Zeit hat, kann man die Eintrittskarte zurückgeben und den Eintrittspreis zurückverlangen.

Verstandesgemäße Vorsorgemaßnahmen

Was passiert mit Kosten für ein gebuchtes Hotelzimmer? Hier kommt es darauf an, ob Tickets und Hotelaufenthalt gemeinsam bei einem Anbieter gekauft, also als Pauschalreise gebucht wurden.

Bei Absage der Veranstaltung kann man von der gesamten Reise kostenlos zurücktreten. Voraussetzung ist aber, dass der Besuch der Veranstaltung der Hauptzweck der Reise war.

Bei getrennten Buchungen ist die rechtliche Situation komplizierter. Unter bestimmten Umständen werden dann nur die Kosten der Veranstaltung ersetzt, nicht jedoch die Übernachtung.

Bleibt noch zu sagen: Kommen Sie gut durch die schwierige Zeit! Und beachten Sie bitte verstandesgemäße Vorsorgemaßnahmen!