(kunid) Wie jedes Ladegut im bzw. am Fahrzeug muss auch ein Christbaum vorschriftsmäßig gesichert werden. Achtung: eine falsche Ladungssicherung kann schnell zu einem Vormerkdelikt werden.

Wenn das heurige Weihnachten schon (aus bekannten Gründen) „seltsam“ ausfällt, so freuen wir uns doch ganz besonders auch unseren Christbaum.

Und der muss natürlich erst nach Hause gebracht werden.

Möglicherweise auch motorisiert – dann muss man freilich besonders aufpassen.

Bis zu 5.000 Euro Strafe

Einen Christbaum zu besorgen ist für Viele ein wichtiger Programmpunkt vor den Weihnachtstagen.

Auf dem Weg vom Händler ins Wohnzimmer sind jedoch einige Regeln zu beachten, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren.

Ein Verstoß kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil z.B. ein schlecht gesicherter Baum auf die Straße fällt, ist sogar eine Vormerkung im Führerscheinregister möglich.

Lesen Sie im Folgenden, was bei den verschiedenen Transportmöglichkeiten konkret zu beachten ist.

Am Autodach

Beim Transport am Dach sollte der Baum im Netz bleiben und mit breiten, widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschluss vorn und hinten am Gepäckträger montiert werden – die Baumspitze nach hinten zeigend.

Ragt der Christbaum mehr als einen Meter über die Fahrzeuglänge hinaus, muss er gekennzeichnet werden.

Die dafür notwendige Tafel ist 25 x 40 cm groß und muss einen fünf Zentimeter breiten, roten, rückstrahlenden Rand haben.

Achtung: Die Tafel darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. Bei Dunkelheit oder Dämmerung sind zusätzliche Beleuchtung und Reflektoren notwendig, damit die Ladung gut erkennbar ist. Diese Leuchten müssen nach vorne weiß strahlen und rot, wenn sie nach hinten gerichtet sind. Der Christbaum darf keinesfalls die Breite des Fahrzeugs überragen.

Im Auto

Beim Transport im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut verzurrt und möglichst quer zur Fahrtrichtung gelagert werden.

Wichtig ist, dass der Lenker trotzdem gut sehen kann – die freie Sicht nach vorne und zur Seite bzw. in den Rückspiegel muss möglich sein.

Ist das Heckfenster verdeckt, muss zumindest die Sicht durch die beiden Seitenspiegel gut möglich sein.

Handbremse, Schalthebel und Bedienelemente müssen problemlos bedienbar sein. Bleibt während des Transports die Heckklappe geöffnet, ist darauf zu achten, dass Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker nicht verdeckt werden. Auf jeden Fall sollte die Heckklappe nach unten gespannt werden, am besten auch mit Textilspanngurten. Das Kennzeichen muss lesbar bleiben.

Mit dem Lastenfahrrad

Beliebt ist neuerdings auch der Heimtransport des Christbaumes zu Fuß, mit dem Bollerwagen oder mit dem Lastenrad.

Auch für den Transport am Lastenrad gilt: Sicherheit geht vor.

Wichtig ist es, dass der Baum nicht die Sicht des Radlers stört und sich nicht selbständig macht. Daher auf jeden Fall den Christbaum auch am Lastenrad gut verzurren.

Sollte beim Transport dennoch ein Schaden entstehen, z.B. an parkenden Fahrzeugen, ist dieser im Regelfall durch eine Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers gedeckt.

In diesem Sinne: Bringen Sie Ihren Christbaum sicher nach Hause – dann steht einem frohen Weihnachtsfest nichts im Wege!