(kunid) Mittlerweile hat der Mund-Nasen-Schutz Einzug ins alltägliche Leben und den Straßenverkehr gehalten. Teilweise herrscht allerdings noch Unsicherheit, wann die Maske getragen werden muss – und auch einige verkehrssicherheitsrelevante Stolpersteine bringt die Maske mit sich. Wie schaut es also tatsächlich aus?

Wann ist der Mund-Nasen-Schutz Pflicht und wann wird sie zur Gefahr für die Verkehrssicherheit? Dafür gibt es jetzt konkrete Antworten seitens des ÖAMTC.

„Wer allein oder mit haushaltszugehörigen Personen im Auto fährt, muss die Maske nicht tragen“, stellt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer klar.

Klar ist aber auch: Wer sie freiwillig trägt, muss darauf achten, dass die Sicht dadurch nicht beeinträchtigt wird. Denn wird das Blickfeld beschränkt, gefährdet das die Verkehrssicherheit.

Die Gefahren der Maske

Auch das teils als unangenehm empfundene Reiben der Maske im Gesicht verleitet dazu, die Hände vom Lenkrad zu nehmen – genauso wie durch andere Ablenkungen beim Autofahren kann es dabei zu gefährlichen Situationen kommen.

Besonders Brillenträger sollten vorsichtig sein, denn je nach Beschaffenheit des Mundschutzes können beim Tragen die Brillengläser beschlagen.

Verpflichtend ist die Maske beim Autofahren nur zu tragen, wenn man mit nicht haushaltszugehörigen Personen unterwegs ist, beispielsweise in Fahrgemeinschaften und in Taxis.

Klar ist somit weiters: Wer aufgrund der Maske schlecht Luft bekommt, sollte öfters eine Pause einlegen.

Maske nicht an den Rückspiegel hängen, besser im Handschuhfach lagern

Mittlerweile beobachtet man häufig, dass viele Lenker ihren Mund-Nasen-Schutz an den Auto-Innenspiegel hängen.

„Diese Anhängsel können jedoch vom Verkehrsgeschehen ablenken und behindern sowohl die Sicht nach vorne als auch den Blick in die Innen- und Rückspiegel.

Besser und sicherer aufgehoben sind die Masken im Auto, einzeln verpackt z.B. in verschließbaren Foliensackerln, im Handschuh- oder in einem Ablagefach.

Verfolgung von Delikten mit Maske möglich, da verpflichtende Lenkerauskunft

Teils kommt auch die Frage auf, ob das Tragen der Maske in Konflikt mit dem seit 2017 in Österreich bestehendem Verbot der Gesichtsverhüllung gerät – vor allem in Bezug auf die Erkenntlichkeit von Personen beim Autofahren und die Verfolgung von Delikten.

„Der Verfolgung von Delikten im Straßenverkehr tut die Maske keinen Abbruch. Bei der Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen durch Radargeräte beispielsweise sind dafür keine Fotos zur Identifikation des Lenkers erforderlich“, weiß der ÖAMTC-Jurist.

Stattdessen gibt es in Österreich eine verpflichtende Lenkerauskunft – der Zulassungsbesitzer muss demnach stets jene Person nennen können, die das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt hat.

In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch die Zeit! Den Mund-Nasen-Schutz sollten Sie jedenfalls immer mit sich tragen.