Eine aktuelle Studie zeigt, wie oft Österreicher an Gerichtsprozessen beteiligt sind und worum es dabei geht.
23.2.2015 (kunid) 17 Prozent der Österreicher waren in den letzten zehn Jahren zumindest einmal Partei eines Gerichtsverfahrens. Häufigste Gründe: verkehrsrechtliche Streitigkeiten und Straftaten. Doch es gibt auch andere Streitthemen, die in vielen Fällen nur vor Gericht geklärt werden können. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage hervor.
Zwölf Prozent der Österreicher waren in den letzten zehn Jahren an einem Gerichtsprozess beteiligt, weitere fünf Prozent mehr als einmal. Männer (23 Prozent) waren dabei häufiger involviert als Frauen (13 Prozent). Dies besagt eine Umfrage, die Imas International
, ein Institut für Markt- und Sozialanalysen, in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach
im Auftrag eines Rechtschutzversicherers durchgeführt hat. Sie ist repräsentativ für die Bevölkerung ab 16 Jahren und fand Ende 2014 unter 1.015 Personen statt.
Straßenverkehr gibt am häufigsten Anlass zu Prozessen
Unter den elf abgefragten Verfahrensgegenständen treten vier hervor: Mit einem Anteil von 23 Prozent führten am häufigsten verkehrsrechtliche Streitigkeiten vor den Richter. Praktisch gleichauf liegen Straftaten wie etwa Körperverletzung oder Diebstahl.
Arbeits- oder familienrechtliche Angelegenheiten waren für 19 beziehungsweise 16 Prozent Grund für einen Prozess.
Andere Gründe lagen für jeweils weniger als zehn Prozent vor; dazu zählen unter anderem Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn oder zwischen Kunden und Unternehmen.
Verkehrsunfälle und Straftaten geben am meisten zu denken
Abgesehen von den Gründen, die tatsächlich zu einem Verfahren geführt haben, zeigt die Umfrage auch, in welchen Bereichen sich die Österreicher am meisten davor fürchten, in einen Rechtsstreit verwickelt werden zu können. Das größte Risiko, das genannt wurde, passt zum häufigsten Prozessgrund: 31 Prozent machen sich Gedanken darüber, dass sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden könnten. Das ist – knapp – Platz eins der abgefragten Liste.
Opfer einer Straftat zu werden – zum Beispiel eines Diebstahls oder einer Körperverletzung – geht 29 Prozent der Österreicher durch den Kopf. Etwa gleich viele Befragte beschäftigt die Sorge, dass ein Arzt bei einer Behandlung oder Operation etwas falsch machen könnte.
Andere Sorgen fallen im Vergleich dazu weniger ins Gewicht. Jeweils elf Prozent fürchten beispielsweise Streitigkeiten mit einem Nachbarn, mit einer Versicherung oder im Zusammenhang mit Kaufverträgen.
Vorbehalte bei Verfahren gegen enge Verwandte
Bei der Umfrage wurde auch untersucht, gegen wen die Österreicher nicht ins gerichtliche Feld ziehen würden – selbst wenn sie das Gefühl hätten, im Recht zu sein. Am weitesten verbreitet sind solche Vorbehalte, wenn enge Verwandte betroffen sind: 52 Prozent geben an, dass sie auf ein Verfahren verzichten würden, wenn es zum Beispiel gegen Eltern oder Kinder geht. Immerhin 31 Prozent würden auch andere Verwandte – wie Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen – nicht verklagen.
Emotionale Hürden bauen sich offenbar auch auf, wenn der potenzielle Streitgegner „Finanzamt“ heißt: Zehn Prozent – das ist Platz vier – würden nicht gerichtlich gegen die Steuereinhebungsbehörde vorgehen.
In Österreich ist im Übrigen in einigen Fällen wie bei Nachbarschafts-Streitigkeiten und bei Streitigkeiten in Mietangelegenheiten der Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung, also beispielsweise durch eine Mediation, vorgeschrieben, bevor der Gang vor Gericht möglich ist.
Kostenschutz im Streitfall
Übrigens: Die meisten Rechtsschutz-Versicherer bieten bereits heute in ihren Versicherungspolizzen neben der Übernahme von Prozesskosten entsprechende Meditationsverfahren für ihre Kunden an beziehungsweise übernehmen die Gebühren dafür. Doch auch wenn eine Mediation scheitert und der Streit doch vor Gericht geklärt werden muss oder wenn gleich der Weg zum Anwalt gewählt wird, hilft eine Rechtsschutz-Versicherung im Versicherungsfall mit der Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten weiter.
„Wintertourismus wird in vielen Lagen Österreichs kürzer oder gar nicht mehr in der bekannten Form stattfinden können. Die Betriebe sind gut beraten, sich schon heute Alternativen für Gäste zu überlegen“, greift Steininger einen Aspekt heraus.
Die Versicherungswirtschaft bietet für verschiedenste Lebensbereiche bedarfsgerechte Rechtsschutz-Versicherungsvarianten. Unter anderem gibt es beispielsweise Rechtsschutzverträge für den Verkehrs- und Privatbereich, oder auch Polizzen, die Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber abdecken. Zudem gibt es spezielle Rechtsschutz-Polizzen für freiberuflich Tätige, Betriebe sowie für Immobilienbesitzer und Mieter.
Wichtig ist es, dass eine Rechtschutzpolizze nicht erst abgeschlossen wird, wenn sich ein Gerichtsstreit anbahnt. In manchen Bereichen wird nämlich erst nach einer bestimmten Wartezeit, also einem Zeitraum, der zwischen dem Polizzenabschluss und dem Eintreten des Versicherungsfalls liegen muss, ein Versicherungsschutz gewährt. Sinnvoll ist es zudem, dass man beim ersten Anwaltstermin die Polizze vorlegt, damit der Anwalt eine Leistungszusage für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. So hat man die Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden.