(kunid) Der Anteil der versuchten Einbrüche ist gestiegen, die Anzahl der Anzeigen wegen Einbruchs aber gefallen – Experten führen dies auf die Wirkung präventiver Maßnahmen hin. Dennoch: Allzu sehr müssen sich Einbrecher gar nicht bemühen, wie eine Befragung von verurteilten Einbrechern zeigt. Nicht verschlossene Türen, gekippte Fenster und herumliegendes Werkzeug machten ihnen das Eindringen leicht.

Letztes Jahr ist zwar die Anzahl der Wohnraumeinbrüche, die bei der Polizei angezeigt wurden, im Vergleich zu 2015 um rund 16 Prozent auf 12.975 Delikte zurückgegangen. Davon waren 7.781 Fälle vollendete und 5.194 versuchte Wohnraumeinbrüche. Gestiegen ist langfristig betrachtet jedoch der Anteil an Einbruchversuchen – und zwar von 23 Prozent aller angezeigten Wohnraumeinbrüche im Jahr 2000 auf rund 40 Prozent im Jahr 2015 und 2016. Dies zeigen unter anderem die Sicherheitsberichte des Bundeskriminalamtes.

Die Reduzierung der Wohnraumeinbrüche und speziell der anteilige Rückgang der vollendeten Taten sind nach Angaben von Experten auch auf die Aufklärung und Bewusstseinssteigerung der Bevölkerung für Präventionsmaßnahmen zurückzuführen. Laut Bundeskriminalamt werden die meisten Einbrüche zu Tageszeiten verübt, an denen ein Großteil der Bewohner nicht zu Hause ist, zum Beispiel am Vormittag oder in der Dämmerung. In den Wintermonaten – in denen es früh dunkel wird – gibt es erheblich mehr Einbrüche als im Sommer.

Mit möglichst wenig Aufwand möglichst schnell ans Ziel

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat nun in einer „Täterstudie“ Einbrecher gefragt, wie sie ihre Tatorte auswählen. Bevorzugt werden Orte mit guter Anbindung, Häuser am Siedlungsrand, ungeschützte Häuser und uneinsehbare Eingänge sowie Wohnungen in den unteren beziehungsweise oberen Stockwerken.

Häufig frequentierte Örtlichkeiten, gut einsehbare Grundstücke und Anzeichen, die auf die Anwesenheit der Bewohner hindeuten, wirken hingegen abschreckend. Der überwiegende Teil sucht Objekte nach Zufall. Vorrangiges Ziel: mit möglichst wenig Aufwand möglichst schnell Beute machen. Bevorzugte Methode für das unbefugte Eindringen ist das Aufbrechen einer Tür oder eines Fensters.

Die Täter handeln dabei meist nicht allein, sondern in Gruppen von zwei bis vier Personen. Oft erübrigt sich das Aufbrechen von Türen oder Fenstern sogar: Einige Täter berichteten, sie würden immer wieder auf nicht verschlossene Türen und Fenster treffen. Gesucht wird nach kleineren Wertgegenständen, als Werkzeug werden am häufigsten Schraubenzieher benutzt; oder man sucht erst am Tatort nach offen herumliegenden Gegenständen, etwa einer Leiter.

Bereits einfache Präventionsmaßnahmen wirken

„Schon mit ein wenig Eigeninitiative und kleinen Veränderungen der Gewohnheiten können wertvolle Maßnahmen zum eigenen Schutz vor Einbruch getätigt werden“, machte KFV-Direktor Othmar Thann aufmerksam. Das KFV hat hierfür eine kostenlos herunterladbare Checkliste erstellt. Bereits einfache Schutzmaßnahmen wie geschlossene Fenster, eine gute Haus- und Umgebungsbeleuchtung sowie eine versperrte Gartentüre schrecken Einbrecher ab.

Die Studie zeigt im Übrigen die Bedeutung von Sicherungsvorrichtungen: „Sicherheitstüren gehen schon schwer auf, dafür benötigt man richtig gutes Werkzeug. Wir hatten ja nur, was wir so gefunden haben“, wird ein Befragter zitiert. Der KFV rät daher zu einbruchshemmenden Fenster und Türen, die nach Norm ÖNORM B 5338 beziehungsweise ÖNORM EN 1627 geprüft wurden und die Widerstandsklasse (WK) 3 haben. Ein anderer Einbrecher erklärte: „Wenn das Haus eine Alarmanlage hat, gehe ich weiter.“ Laut KFV brechen 60 Prozent der Täter nicht in alarmgesicherte Häuser ein.

Laut Bundeskriminalamt sind „einfache Präventionsmaßnahmen und eine gute Nachbarschaft beziehungsweise gegenseitige Hilfe enorm wichtig. Eine Vertrauensperson, die bei Abwesenheit nach dem Rechten sieht und den Postkasten entleert, leistet wertvolle Dienste“. „Die Polizei will aber auch die Menschen dazu motivieren, sie bei verdächtigen Beobachtungen zu verständigen. Niemand soll sich scheuen, die nächste Polizeidienststelle zu kontaktieren oder im Notfall 133 zu wählen“, wie das Bundeskriminalamt weiter betont.