(kunid) So wird die Nachhaltigkeitsregulierung vielfach wahrgenommen, wurde bei einer Diskussionsrunde von Aufsichtsratsmitgliedern artikuliert. Dies, so die Sorge, könnte nicht nur den Wirtschaftsstandort belasten, sondern auch zu einer Ermüdung beim Engagement für die Klimaschutzbemühungen führen.
ESG, Nachhaltigkeit in Umweltbelangen sowie im Hinblick auf Soziales und Unternehmensführung – das ist ein Querschnittsthema, das in den letzten Jahren branchenübergreifenden Fokus in der Gesetzgebung bekommen hat, zuletzt wieder aktuell geworden mit der EU-Lieferkettenrichtlinie.
Jede und jeder müsse und könne zum Schutz der Umwelt beitragen, sagte Erwin Krause, Aufsichtsratsmitglied des Immobilienentwicklers 6B47 Real Estate Investors AG, beim „Seminartag Nachhaltigkeit“. Zu der Veranstaltung hatten die Inara GmbH und Seminaranbieter Dr. Helmut Tenschert in die Räumlichkeiten des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC) in Wien geladen.
Krause würdigte es auch, „Vorreiter“ zu sein, wenn es darum geht, dem Klima und der Umwelt Gutes zu tun. Soweit es den Immobiliensektor betrifft, so sei dieser – vom Bau bis zum Gebäudemanagement – immerhin für rund 40 % der CO2-Belastung verantwortlich. Da sei es klar, dass auch an dieser Schraube gedreht werden muss.
Regulatorische Stolpersteine
Allerdings sieht Krause aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Hürden für Unternehmen – nicht nur in einzelnen rechtlichen Regularien selbst, sondern auch in deren Zusammenwirken.
Ein Beispiel: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe die Digitalisierung erschwert. Auf der anderen Seite sei Digitalisierung aber Voraussetzung für ein Gebäudemanagement, wie es gerade auch unter ESG-Gesichtspunkten erwünscht wäre.
So könnten zwar Regelwerke in einzelnen Bereichen, für sich gesehen, ein gutes Ziel haben, im Zusammenspiel aber ungünstige Wirkungen entfalten.
„Große Belastung“ für den Wirtschaftsstandort
Ähnlich äußerte sich Markus Raml, Mitglied des Aufsichtsrats der Oberösterreichischen Versicherung AG. Es sei unabdingbar, sich um Nachhaltigkeit zu bemühen; Europa schreibt er durchaus zu, hier „Weltklasse“ zu sein – einerseits.
Andererseits sei die Art und Weise der ESG-Regulierung „nicht nur eingeschränkt positiv“ zu beurteilen. In großen Unternehmen werde man wohl damit zurechtkommen. In KMUs aber fehle es vielfach schlicht an den zeitlichen und personellen Ressourcen.
Wenn Lieferkettenvorgaben für große Unternehmen auf kleine Zulieferer durchschlagen – die kaum in der Lage sein dürften, die Produktionsbedingungen in Südostasien persönlich zu prüfen –, so führe dies zu Verunsicherung und Überforderung. Dies umso mehr, als rechtliche Sanktionen im Raum stünden.
Ramls Sorge ist deshalb, dass die Regulierung eine „große Belastung“ für den Wirtschaftsstandort bedeute.
Gefahr durch Regulierungsdichte
Jasmin Soravia, Mitglied im Aufsichtsrat der Greco International Holding AG, sieht ebenfalls ein Risiko durch eine zu dichte Regulierung: Statt die Nachhaltigkeitsziele motiviert mitzutragen, könnten die Unternehmen am Ende „abschalten“, weil sie die Vorgaben nicht mehr stemmen können.
Zufriedenheit im Unternehmen positiv für Gesellschaft
Elisabeth Miksch-Fuchs, Aufsichtsratsvorsitzende der Prater Wien GmbH, meinte dazu, es sei wichtig, ein Augenmerk auch auf die Einhaltung der Faktoren „S“ und „G“ zu legen. Hier könne der Aufsichtsrat in einem Unternehmen bewusstseinsbildend wirken.
Ein Arbeitsumfeld, in dem sich die Beschäftigten weiterbilden und wohlfühlen können – diese Zufriedenheit, so Miksch-Fuchs, könne schließlich aus den Unternehmen hinausgetragen werden und die Gesellschaft insgesamt positiv beeinflussen.