Nur wenn in einem Versicherungsvertrag auch die passende Versicherungssumme vereinbart ist, erhält der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles auch seine erwartete Leistung ausbezahlt. Worauf man bei der Summenfestlegung achten sollte.
22.9.2014 (kunid) Die Versicherungssumme ist der Betrag, der maximal im Rahmen einer bestehenden Versicherungspolizze ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsfall – also ein versicherter Schaden oder ein vereinbartes Ereignis – eintritt. Stimmt die Höhe der Versicherungssumme nicht, kann dies mehrere Nachteile mit sich bringen.
Je nach Art der Schadenregulierung unterscheidet man bei Versicherungsverträgen zwischen Schaden- und Summenversicherungen. Grundsätzlich wird bei beiden Vertragsarten maximal die in der Polizze vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
Bei einer Schadenversicherung trägt der Versicherer zum Beispiel die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur einer versicherten Sache. Entsprechende Vertragsarten sind zum Beispiel die Haushalts- oder die Eigenheimversicherung.
Versicherungssumme in der Schadensversicherung …
Eine Haushaltspolizze übernimmt beispielsweise die Kosten, um das Haushaltsinventar wie Möbel und Kleidung, das durch einen Brand beschädigt wurde, zu reparieren oder neu anzuschaffen. Ein Eigenheimversicherer zahlt unter anderem die Reparaturkosten, wenn Gebäudeteile wie Wände, Decken oder das Dach von einem Brand oder Sturm beschädigt wurden. Die passende Versicherungssumme ist in diesen Beispielen der Gesamtneuwert des Hausrats beziehungsweise des Gebäudes.
Eine höhere Summe nützt dem Kunden nichts: Zum einen zahlt der Versicherer in der Schadenversicherung nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden, zum anderen würde der Kunde eine für das tatsächlich vorhandene Risiko zu hohe Versicherungsprämie zahlen. Denn die Prämie richtet sich nach der Versicherungssumme, das heißt, je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Prämie. Doch auch eine zu niedrige Versicherungssumme birgt Nachteile.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert aller versicherten Sachen, so liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Falle muss der Versicherer den Schaden nicht voll ersetzen, sondern nur entsprechend dem versicherten Anteil. In vielen Schadensversicherungs-Polizzen kann es für bestimmte versicherte Gegenstände und Kosten zudem sogenannte Sublimits geben. Üblich ist zum Beispiel, dass in der Haushaltspolizze für Schmuck und in der Eigenheimversicherung für Aufräum- und Abbruchkosten nur ein begrenzter Teil der Versicherungssumme zur Verfügung steht.
… und in der Summenversicherung
Bei einer Summenversicherung zahlt der Versicherer nach einem eingetretenen Versicherungsfall, also wenn ein vereinbartes Ereignis eingetreten ist, ebenfalls maximal die in der Polizze festgelegte Versicherungssumme aus. Die Versicherungsleistung hängt bei der Summenversicherung im Gegensatz zur Schadenversicherung jedoch nicht davon ab, ob Kosten oder Schäden in der zu entschädigenden Höhe angefallen sind, sondern nur welche Versicherungssumme vereinbart wurde. Beispiele für Summenversicherungen sind Unfall- und Lebensversicherungs-Polizzen.
Die Versicherer leisten hier bei Eintritt des in der Polizze versicherten Schadens oder Ereignisses wie Tod, Invalidität, Berufsunfähigkeit oder bei der Erlebensversicherung auch bei Vertragsablauf. Die Höhe der Versicherungsleistung ist hier nur von der vereinbarten Versicherungssumme, nicht jedoch von der Höhe eines Schadens abhängig. Der Kunde kann durch die Vereinbarung der Versicherungssumme somit selbst festlegen, wie viel Geld ihm beziehungsweise seinen Hinterbliebenen nach Eintritt des versicherten Ereignisses ausbezahlt werden soll.
Ein Lebensversicherer prüft also nur, ob die Voraussetzungen beispielsweise durch die Vorlage des Totenscheines der versicherten Person für die Auszahlung gegeben sind, jedoch nicht, ob zum Beispiel der Begünstigte der Lebensversicherung das Geld tatsächlich zum Lebensunterhalt benötigt. Prinzipiell gilt: Egal ob Schaden- und/oder Summenversicherung, entscheidend ist, dass der Versicherte eine bedarfsgerechte Versicherungssumme wählt, damit im Schadenfall beziehungsweise bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungsleistung ausreicht, um das Problem zu beheben.