(kunid) Das kühle Nass ist für viele eine willkommene Abkühlung an heißen Tagen. Doch egal, ob man in einem See, einem Fluss oder in einem Schwimmbad beziehungsweise im Meer abtaucht, es ist nicht ungefährlich. Viele Badeunfälle lassen sich aber vermeiden, wenn einige Regeln beachtet werden.

Laut den veröffentlichten Informationen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) sind alleine 2015 6.700 Personen beim Schwimmen, Springen oder Tauchen so schwer verunfallt, dass sie in einem Spital behandelt werden mussten. Laut der Statistik Austria kamen außerdem seit 2007 jährlich zwischen 30 bis 75 Personen durch Ertrinken ums Leben.

Die Hauptrisiken für Badeunfälle sind nach Experten der Wasserrettung Selbstüberschätzung, gesundheitliche Vorschädigungen, Übermut, Leichtsinn und Unkenntnis über mögliche Gefahren, wie sie zum Beispiel in unbewachten Seen und Flüssen, aber auch in bewachten Bädern lauern.

Die Auswahl des Badeorts

Die Unfallgefahr lässt sich minimieren, wenn man einige Grundsatzregeln beachtet. Da unbewachte Gewässer ein Hauptunfallschwerpunkt sind, sollten solche Badegewässer gemieden werden. Zu bevorzugen sind stattdessen jene, die von Rettungsschwimmern überwacht werden. Vorsichtig sollte man vor allem an unbekannten Gewässern sein und deshalb besser ausgewiesene Badezonen nutzen.

Überall dort, wo Schiffe und Boote unterwegs sind, wird es für Schwimmer ebenfalls gefährlich, da diese leicht übersehen werden. Deshalb gilt an vielen solchen Stellen auch ein Badeverbot, das durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht wird. Überhaupt sind Hinweis- und Verbotsschilder zu beachten. Sie erklären, was erlaubt und was verboten ist, also beispielsweise, ob man an einer bestimmten Stelle schwimmen oder ins Wasser springen darf.

Der Sprung ins Wasser ist überhaupt nur dann zu empfehlen, wenn man sich an der betreffenden Stelle gut auskennt und weiß, dass es dort nicht gefährlich ist und man niemand anderen mit seinem Sprung gefährdet. In unbekannte Gewässer sollte man grundsätzlich nicht hineinspringen, denn es könnten beispielsweise große Steine dort liegen, die man von außen nicht sieht.

Risiken richtig einschätzen

Grundsätzlich sollte man nur schwimmen, wenn man gesund ist und sich wohlfühlt, wobei man stets nur so weit hinausschwimmen oder so tief tauchen sollte, dass man ohne Probleme wieder zum Ufer zurückschwimmen kann. Wer beispielsweise Ohrenschmerzen oder eine Ohrenverletzung hat, darf nach Angaben der Österreichischen Wasserrettung (OWR) nicht schwimmen, springen oder gar tauchen.

Außerdem sollte man auch nicht von der Sonne aufgeheizt ohne Abkühlung ins kalte Wasser springen, denn dann können Kreislaufprobleme oder sogar ein Herzinfarkt drohen. Für Nichtschwimmer ist das Nichtschwimmerbecken gedacht, wobei zu bedenken ist, dass auch aufblasbare Schwimmhilfen keine 100-prozentige Sicherheit bieten, dass man nicht doch untergeht.

Wer im Wasser friert, sollte das Wasser verlassen, sonst drohen Muskelkrämpfe, die beim Schwimmen lebensgefährlich sein können. Kommt ein Gewitter, muss man das Wasser umgehend verlassen, denn Blitzeinschläge im Wasser sind ebenfalls lebensgefährlich. Gefährlich ist es ferner, mit einem vollen oder ganz leeren Magen beziehungsweise unter Alkoholeinfluss zu schwimmen.

Wann Kinder schwimmen lernen sollten

Ertrinken zählt zu den häufigsten Todesursachen bei Kindern. „Schwimmen zu können, ist das beste Mittel, Ertrinkungsfällen bei Kindern vorzubeugen“, betont diesbezüglich DI Peter Felber vom KfV. Laut KfV besagt eine Faustregel, dass „Körperbeherrschung und Motorik dann ausgereift genug zum Schwimmenlernen sind, wenn das Kind sicher und ohne Stützräder Fahrrad fahren kann. In der Regel ist das nach Angaben des KfV zwischen dem fünften und achten Lebensjahr der Fall

Doch auch, wenn ein Kind bereits schwimmen kann, gibt Felber zu bedenken: „Kinder verfügen oft noch nicht über die richtige Schwimmtechnik oder überschätzen ihre eigenen Fähigkeiten, was die Gefahr, im oder am Wasser zu verunfallen, extrem erhöht.“ Der Sicherheitsexperte rät: „Daher sollten Erwachsene im Bereich von Gewässern – wie auch im Straßenverkehr – besonders aufmerksam und vorausschauend handeln, damit das Risiko zu ertrinken vermindert wird. Es gilt die eiserne Regel, dass Kinder immer direkt beaufsichtigt werden sollen.“

Tipps, welche Grundsatzregeln zu beachten sind, um das Unfallrisiko zu minimieren, zeigt der Webauftritt des OWR. Unter anderem gibt es hier auch Informationen – zum Teil in Form von downloadbaren Flyern–, was an fließenden Gewässern wie Flüssen und in Hallenbädern zu beachten ist, sowie Sicherheitshinweise für Eltern. Informationen zur Rettung vor dem Ertrinken im Allgemeinen und speziell von Kindern enthält zudem das öffentliche Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (www.gesundheit.gv.at).