(kunid) Jeder Auto-, Motorrad- oder Wohnmobilfahrer kann eine Panne haben oder in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Im Fall des Falles ist oft eine schnelle und unbürokratische Hilfe vor Ort notwendig. Das Gleiche gilt, wenn man mit dem Fahrzeug eine Reise unternimmt und wegen einer plötzlich eintretenden Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr fahren kann. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu eine entsprechende Absicherungslösung an.

Eine Kfz-Versicherung, in der auch eine Unfall- und Pannenhilfe vereinbart ist, bietet nicht nur einen Kostenschutz, sondern ganz konkrete Hilfe in Notfällen bei Fahrten innerhalb Österreichs und, wenn vereinbart, zum Beispiel auch im europäischen Ausland. In der Regel können Versicherte, egal ob sie im In- oder Ausland sind, in Notlagen rund um die Uhr mit einer speziellen Notrufnummer die versicherten Serviceleistungen beim Kfz-Versicherer anfordern.

Einer der Hauptbestandteile der in Kfz-Versicherungen zum Teil optional angebotenen Assistance-Leistungen ist eine Pannen- und Unfallhilfe vor Ort.

Pannen- und Unfallhilfe vor Ort

Verweigert das versicherte Fahrzeug, das kann ein Auto, aber auch ein Wohnmobil oder Motorrad sein, den Dienst, sorgt ein vom Versicherer organisierter Reparaturdienst vor Ort dafür, dass das Kfz wieder fahrtüchtig wird.

Kann die dafür notwendige Reparatur nicht an Ort und Stelle erfolgen, wird ein Abschleppdienst organisiert und bezahlt, der das defekte Fahrzeug zur nächsten Werkstatt bringt. Ist nach einem Unfall eine Bergung des Fahrzeugs nötig, übernimmt der Kfz-Versicherer, sofern eine Pannenhilfe in der Kfz-Versicherung mitversichert wurde, die Organisation und Kosten.

Vom Ersatzwagen bis …

Häufig ist in einer Kfz-Versicherung mit vereinbarter Pannenhilfe auch die Bereitstellung eines Ersatz-(Miet-)Wagens bei Pannen oder Unfällen mitversichert, wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden kann. In diesem Fall wird vom Kfz-Versicherer ein Mietwagen maximal für eine im Vertrag festgelegte Zeit, spätestens jedoch bis das Fahrzeug wieder funktionstüchtig ist, bezahlt.

Es gibt zudem oftmals noch weitere Assistenzleistungen für den Fall, dass die Fahrt wegen einer Panne, eines Unfalles oder auch, weil das Fahrzeug gestohlen wurde, nicht weitergeführt werden kann. Je nach Vereinbarung können in diesen Fällen zum Beispiel auch die Organisation und die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe für die durch den Vorfall notwendigen Übernachtungen oder für die Rück- oder Weiterfahrt – je nach Entfernung mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln – übernommen werden.

… zu Rückholung des Fahrzeugs

Ist eine Reparatur in einem bestimmten Zeitraum im Ausland nicht möglich, können auch die Kosten für einen vom Versicherer organisierten Rücktransport des Fahrzeugs versichert sein. Doch nicht nur bei Pannen oder Unfällen des versicherten Fahrzeugs, sondern auch bei Problemen des Fahrers selbst helfen viele Kfz-Versicherungen mit vereinbarten Assistance-Leistungen weiter.

Kann der Fahrer des versicherten Fahrzeugs wegen einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalles seine Fahrt nicht mehr fortsetzen, wird, sofern in der Polizze vereinbart, ein Ersatzfahrer bis zur vereinbarten Höhe bezahlt, der das Fahrzeug und die Mitfahrer wieder nach Hause bringt.