Eine hundertprozentige Sicherheit, nicht bei einem Unfall ums Leben zu kommen, gibt es nicht. Darum sollte jeder darüber nachdenken, ob seine Angehörigen im Fall des Falles zumindest finanziell abgesichert sind.

23.11.2015 (kunid) Mehr als 2.900 Menschen kamen letztes Jahr in Österreich bei einem Arbeits-, Verkehrs- oder Freizeitunfall ums Leben. Damit für die Angehörigen im Falle des Falles zur Trauer nicht auch noch finanzielle Schwierigkeiten hinzukommen, ist es wichtig, frühzeitig für eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung zu sorgen.

Nach Angaben der Statistik Austria starben 2014 insgesamt 2.906 Personen bei einem Unfall. Rund 88 Prozent kamen bei Unfällen im häuslichen Umfeld oder in der Freizeit, knapp 15 Prozent bei Verkehrsunfällen und nicht ganz zwei Prozent bei Arbeitsunfällen ums Leben.

Kommt der Hauptverdiener einer Familie durch einen Unfall um, trifft es die Angehörigen oft doppelt hart. Zum einen müssen sie mit ihrer Trauer kämpfen, zum anderen drohen oftmals auch finanzielle Probleme durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen.

Unzureichende gesetzliche Absicherung

Denn eine gesetzliche Witwer-, Witwen- oder Waisenpension, sofern der tödlich Verunfallte überhaupt lange genug gesetzlich pensionsversichert war und die Angehörigen einen Anspruch darauf haben, ist nicht so hoch wie der bisherige Verdienst des Verunglückten.

So betrug die Höhe der gesetzlichen Witwen- oder Witwerpension pro Monat in 2014 durchschnittlich 727 Euro für eine hinterbliebene Ehefrau und 325 Euro für einen hinterbliebenen Ehemann. Die gesetzliche Waisenpension lag bei durchschnittlich monatlich 352 Euro pro betroffenes Kind.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch diverse Vorsorgemöglichkeiten in Form einer privaten Unfall- und/oder Lebensversicherung an, damit Hinterbliebene ausreichend finanziell abgesichert sind.

Privater Schutz

In einer Unfallversicherung lässt sich zum Beispiel eine frei zu vereinbarende Geldsumme, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, vereinbaren. Bei einer Lebensversicherungs-Polizze kann meist eine Unfalltod-Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Stirbt der Versicherte an den Folgen eines Unfalles, erhöht sich dann die in der Lebensversicherung vereinbarte Todesfallsumme um den in der Unfalltodzusatz-Versicherung vereinbarten Betrag. Meist kann eine Verdoppelung der Todesfallsumme vereinbart werden.

In manchen Fällen ist es günstiger, eine Unfalltodabsicherung in der Lebensversicherung einzuschließen, als den Hinterbliebenenschutz über eine Unfall-Police abzusichern – besonders bei Personen, die einen Beruf mit einer erhöhten körperlichen Belastung ausüben. Das betrifft beispielsweise Dachdecker, Maurer oder Zimmerer.

Dennoch ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, denn sie bietet dem Versicherten selbst einen finanziellen Schutz, da sie bei einer unfallbedingten Invalidität eine vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rente an ihn auszahlt.

Versorgungsbedarf ist unabhängig von der Todesursache

Prinzipiell ist der finanzielle Versorgungsbedarf der Hinterbliebenen unabhängig von der Todesursache. Denn egal ob jemand infolge einer Krankheit oder eines Unfalles stirbt, sollte der Versicherungsschutz einer Ab- oder Erlebensversicherung ausreichend hoch sein, damit die Angehörigen auch weiterhin ihren Lebensstandard halten können.

Wer eine Lebensversicherung mit einer ausreichenden Todesfallsumme vereinbart hat, kann unter Umständen auf eine zusätzliche Unfalltod-Versicherung im Rahmen der Lebens- oder der Unfallversicherung verzichten.

Wie hoch die Todesfallsumme für eine ausreichende Absicherung sein soll, hängt von diversen Faktoren wie der gesetzlichen Absicherung, vorhandener Verbindlichkeiten und den bisherigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Bei der Ermittlung der entsprechenden Summe, aber auch bei der Auswahl einer passenden Absicherungslösung kann ein Versicherungsfachmann weiterhelfen.