(kunid) Dass morgen noch alles ist wie heute, kann niemand garantieren. Doch insbesondere, wenn ein Ehepartner und/oder Elternteil eines minderjährigen Kindes noch im Erwerbsleben stirbt, ist es wichtig, dass die Angehörigen durch den Todesfall nicht auch noch in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu passende Absicherungs-Möglichkeiten an.
Nach Daten der Statistik Austria hat ein in 2016 geborener Junge eine durchschnittliche Lebenserwartung von bis zu 79 Jahren. Bei einem im gleichen Jahr geborenen Mädchen liegt die Lebenserwartung im Durchschnitt bei bis zu knapp 84 Jahren. Doch dass noch lange nicht alle so alt werden, zeigt die Todesfallstatistik mit den Daten bis 2016. Von insgesamt fast 80.700 Personen, die 2016 verstorben sind, waren knapp 12.500 Personen unter 65 Jahre alt.
Demnach erreichten rund 15 Prozent aller in 2016 Verstorbenen das gesetzliche Pensionsalter eines Mannes – nicht, also rund jeder sechste Verstorbene war jünger als 65 Jahre. Insgesamt waren sogar fast elf Prozent der Verstorbenen, also mehr als jeder Neunte, jünger als 60 Lebensjahre – das bis 2024 gesetzliche Pensionsalter von Frauen. Zu etwa den gleichen prozentualen Werten kommt auch die Statistik für alle Personen, die in den Jahren von 2010 bis 2016 verstorben sind.
Die gesetzliche Hinterbliebenenpension reicht in der Regel nicht
Die Zahlen zeigen, dass man sich grundsätzlich nicht darauf verlassen kann, auch den Ruhestand zu erleben. Wenn man Familie hat, ist es umso wichtiger, dass im eigenen Todesfall die Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder zumindest finanziell abgesichert sind, um ihren bisherigen Lebensstandard zu halten.
Denn die gesetzliche Hinterbliebenenpension, also Witwen-/Witwer- oder auch Waisenpension, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, ist in der Regel deutlich geringer als das bisherige Einkommen des Verstorbenen. Dies verdeutlichen folgende Daten des Handbuchs der österreichischen Sozialversicherung 2017, herausgegeben vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger: Frauen, die 2016 eine gesetzliche Hinterbliebenenpension bezogen, bekamen im Durchschnitt 758 Euro monatliche Witwenpension.
Bei den Männern lag die durchschnittliche gesetzliche Witwerpension bei 338 Euro im Monat. Die Höhe der monatlichen Waisenpension für alle Kinder, die 2016 eine solche Pension erhielten, betrug im Durchschnitt 368 Euro. Da die gesetzliche Hinterbliebenenpension für eine finanzielle Absicherung der Angehörigen in der Regel nicht ausreicht, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an, mit denen sich finanzielle Einkommenslücken entsprechend dem individuellen Bedarf schließen lassen.
Absicherungslösungen mit Beratung
In einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann lässt sich unter anderem klären, wie hoch die Absicherungslücke im Todesfall unter Berücksichtigung einer gesetzlichen Hinterbliebenenpension wäre, damit die Hinterbliebenen ihren Lebensstandard halten könnten.
Der Versicherungsexperte könnte zudem individuell passende Vorsorgelösungen vorschlagen. Eine Hinterbliebenen-Absicherung ist zum Beispiel in Form einer Ab- oder Erlebensversicherung möglich. Derartige Polizzen zahlen an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.
Eine gegenseitige Absicherung für Paare, aber auch für Geschäftspartner wie zwei Inhaber einer Firma, gewährleistet eine Ab- oder Erlebensversicherung auf zwei verbundene Leben, auch Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit genannt. Bei einer solchen Polizze werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von Angehörigen verwenden.