(kunid) Von 7.000 geparkten Autos, die das Kuratorium für Verkehrssicherheit untersucht hat, fanden sich in einem Drittel gut sichtbar gelagerte Wertgegenstände. Einem Einbrecher reichen aber schon wenige Sekunden, um sie mitgehen zu lassen, warnen der Verband der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).

„Das Auto ist kein Tresor“, mahnen der Verband der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Tatsächlich verhalten sich aber laut einer aktuellen in den neun Landeshauptstädten durchgeführten Studie des KFV zahlreiche Autofahrer so, als wäre es ein solcher.

7.000 Autos untersucht: Ein Drittel mit Wertgegenständen bestückt

„Bei einer Erhebung von mehr als 7.000 Kfz wurden in jedem dritten parkenden Auto Wertgegenstände gefunden. Gefüllte Einkaufstaschen, wertvolle Kleidung, Schlüssel, USB-Sticks, nicht eingebaute Navigationsgeräte und Handtaschen wurden am häufigsten vorgefunden“, berichtet KFV-Direktor Othmar Thann. Letztere wirken auf Einbrecher besonders verlockend, weil sich darin Bargeld und wertvolle Dokumente vermuten lassen, so der VVO und KFV. Zu finden waren Wertsachen vorwiegend auf dem Rücksitz (42 Prozent) und auf der Vorderablage (30 Prozent).

Offenbar geht man in den Landeshauptstädten sehr unterschiedlich mit der Lagerung wertvoller Sachen im Fahrzeug um, denn die Bandbreite an gesichteten Wertgegenständen ist groß. Spitzenreiter ist Klagenfurt: In 60 Prozent der Autos wurden Wertgegenstände sichtbar vorgefunden, gefolgt von Graz, wo die Hälfte der Autos betroffen war.

An dritter Stelle liegt Bregenz, hier wurden in 45 Prozent der abgestellten Autos für Diebe interessantes Hab und Gut im Inneren der Fahrzeuge entdeckt. Auf den Plätzen vier bis acht liegen Salzburg mit 38 Prozent, St. Pölten und Linz mit jeweils 28 Prozent und Eisenstadt mit 27 Prozent der parkenden Fahrzeuge, in denen Wertgegenstände von außen gut erkennbar verwahrt wurden. Am vorsichtigsten scheinen die Tiroler zu sein: Nur in 14 Prozent der in Innsbruck parkenden Pkws war wertvolles Gut sichtbar abgelegt.

Fünf Sekunden genügen einem Einbrecher

Wertgegenstände in parkenden Autos seien für jeden Einbrecher leicht zu erbeuten, warnt der VVO: „Knappe fünf Sekunden benötigen Profis, um ein Auto aufzubrechen.“ Allein 2015 seien 11.302 Einbruchsdelikte registriert worden, heißt es vom VVO unter Berufung auf Zahlen der Sicherheitsbehörden.

„Wertgegenstände haben im Auto nichts verloren – ganz besonders dann, wenn diese auch noch offen sichtbar sind“, betont Thann und rät außerdem: „Zudem sollte unbedingt darauf geachtet werden, vor Verlassen des Autos alle Fenster zu schließen und sämtliche Türen des Fahrzeugs zu verriegeln.“ Empfehlenswert sei außerdem, das Handschuhfach zu öffnen. „So wird verdeutlicht, dass es in dem Fahrzeug nichts zu holen gibt.“

Weitere Informationen, wie man sich vor Kfz-Diebstahlschutz schützen kann, gibt es online auf dem Webportal des Bundeskriminalamtes.

Schadenersatz für geklautes Auto und entwendetes Zubehör

Sollte es trotz der Vorsichtsmaßnahmen zu einem Einbruchdiebstahl kommen oder wird gleich das ganze Auto gestohlen, ersetzt eine vorhandene Teilkaskoversicherung – auch Elementarkasko genannt –, die automatisch auch im Vollkaskoschutz enthalten ist, versicherte Kfz-Teile. Versichert sind in der Teilkaskoversicherung in der Regel alle Fahrzeugteile, die mit dem Auto fest verbunden sind, wie beispielsweise Spoiler, Airbag und Felgen.

Bei hochpreisigen Zubehörteilen sollte sich der Autobesitzer bei seinem Kfz-Versicherer vergewissern, ob der vorhandene Kaskoschutz ausreicht. Denn je nach Vertragsvereinbarung ist das Zubehör nur bis zu einem bestimmten Betrag, beispielsweise bis 2.000 Euro, beitragsfrei abgesichert. Ist das Zubehör jedoch teurer, kann dieser Differenzbetrag normalerweise gegen einen Aufpreis in den Versicherungsschutz miteingeschlossen werden.

Zwar werden Dinge des persönlichen Bedarfs wie Handtasche, Kleidung, Fotokamera, Schlüssel, mobiles Navigationsgerät, Notebook, Handy oder andere Gegenstände, die nicht zu den Fahrzeugteilen zählen, normalerweise bei Diebstahl nicht von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Doch in manchen Polizzen sind auch elektronische Geräte und/oder andere persönliche Dinge bis zu einer im Kfz-Vertrag genannten Versicherungssumme, zum Beispiel bis 1.000 Euro, zum Teil optional gegen Aufpreis versicherbar.