Offizielle Institutionen erklären, wie man sich verhalten sollte, wenn man im In- oder Ausland einen Verkehrsunfall hat.
19.9.2016 (kunid) Mehr als jedes dritte Kind unter 15 Jahren, das letztes Jahr bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt oder getötet wurde, saß beim Unfall als Insasse in einem Auto. Kinder sind demnach im Pkw einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen, die beim Mitführen eines Kindes im Auto zu beachten sind, auch einzuhalten. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zeigt anhand einer Broschüre und im Webauftritt, was dabei zu beachten ist.
Nach Daten der Statistik Austria wurden 2015 rund 2.600 Kinder unter 15 Jahren bei einem Verkehrsunfall verletzt – davon elf Kinder tödlich. Rund 40 Prozent der im Straßenverkehr verunglückten Kinder waren zum Unfallzeitpunkt in einem Auto als Insassen unterwegs.
Eines der Hauptursachen für die Verletzungen sind laut Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) falsche oder fehlende Kindersicherungen. Dies bestätigen auch die Erkenntnisse des Deutschen Verkehrs-Sicherheitsrates (DVR), wonach ungesicherte Kinder im Auto ein siebenmal höheres Risiko haben, schwer verletzt oder getötet zu werden.
Ohne Sicherung besteht hohes Verletzungsrisiko
In den downloadbaren Broschüren „Baby sicher an Bord“, „Sicher unterwegs im Auto“, „Mit Kindern im Auto unterwegs“ und „Kindersitz“ erklären Experten, welche Kindersicherung im Auto am besten benutzt wird und wie. Herausgeber ist unter anderem das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Weitere Hintergrund-Informationen zu Kindersitzen wie Warnhinweise zu unsicheren Modellen und eine umfangreiche Datenbank zur Auswahl der passenden Kindersitze bietet zudem das vom BMVIT geförderte Webportal www.autokindersitz.at.
Nach Paragraf 106 Absatz 5 KFG (Kraftfahrgesetz) dürfen Kinder bis 14 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, als Insassen im Auto nur in einem geeigneten und dem Alter entsprechenden Kinderrückhaltesystem mitfahren.
Es spielt dabei keine Rolle, ob eine lange oder kurze Strecke mit dem Pkw zurückgelegt wird. Wer sich als Autofahrer nicht daran hält und von der Polizei erwischt wird, muss mit einer Vormerkung im Führerscheinregister und einer Geldbuße rechnen.
Nach Gewicht oder nach Größe
Rechtlich zugelassen sind Kindersitze der bisherigen Norm UN/ECE-R 44-04 – Kindersitze der Norm Norm ECE-R 44-03 dürfen zwar noch verwendet, aber nicht mehr verkauft werden – und der neuen Norm UN/ECE-R 129. Im Gegensatz zur älteren Regelung (R44), die die Sitzkategorien nach dem Gewicht der Kinder festlegt, richtet sich die Einteilung des passenden Kindersitzes bei der neuen Regelung (R129) nach der Größe des jeweiligen Kindes, es handelt sich hier um sogenannte „i-Size“-Sitze. Den Autofahrern bleibt es bis auf Weiteres freigestellt, welche Einteilung sie wählen.
Viele der neuen „i-Size“-Sitze benötigen eine sogenannte Isofix-Befestigung – ein dritter Verankerungspunkt in Form eines weiteren Haltegurts oder eines Stützfußes – die in vielen Automodellen (noch) nicht eingebaut ist. Ein Vorteil der Isofix-Befestigung ist laut Unfallforschung der Versicherer (UDV), dass die Handhabung erleichtert und Einbaufehler vermieden werden. Bevor man einen i-Size-Sitz kauft, ist es sinnvoll, sich vorab im Internet, beispielsweise bei der UDV zu informieren, ob das favorisierte Modell auch im jeweiligen Fahrzeugtyp einsetzbar ist.
Nach der noch gültigen Norm ECE-R 44-03 und -04 ist für die Mitnahme von Babys bis zu 13 Kilogramm Gewicht eine Babyschale, die entgegen der Blickrichtung eingebaut ist, geeignet. Wie Sicherheitsexperten raten, sollte ein bis maximal 13 Kilogramm schweres Kind so lange mit einer Babyschale (ECE-Gruppe 0) im Auto gesichert werden, bis sein Kopf an den Schalenrand reicht. Kindersitze der ECE-Gruppe I sind bei Kindern zwischen neun und 18 Kilogramm, der ECE-Gruppe II zwischen 15 bis 25 Kilogramm und der ECE-Gruppe III ab 25 Kilogramm Gewicht einzusetzen.
Lieber Kindersitz statt Sitzerhöhung
Verkehrsexperten raten davon ab, statt eines notwendigen Kindersitzes eine einfache Sitzerhöhung ohne Rückenlehne und Kopfstützen zu benutzen, auch wenn dies ab einem Körpergewicht von 15 Kilogramm möglich wäre.
Bei einem Unfall fehlt nämlich bei einer alleinigen Verwendung einer Sitzerhöhung im Vergleich zum Kindersitz der Seitenschutz und auch die Gurtführung ist nicht immer optimal, was ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellt.
Gefährlich sind auch fehlerhaft eingebaute Kindersitze, da sie oftmals keine oder nur eine eingeschränkte Sicherheit bieten. Jeder, der ein Kindersitzmodell zum ersten Mal verwendet, sollte sich daher zeigen lassen, wie dieses richtig in das jeweilige Auto einzubauen und das Kind darin zu sichern ist.