Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt aufgrund der immer wieder auftretenden Masernerkrankungen hierzulande, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsenen ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen und fehlende Impfungen nachholen sollten.

16.3.2015 (kunid) Obwohl sich in Österreich alle Personen kostenlos gegen Masern impfen lassen können, sind 2013 rund 80 Personen und 2014 circa 115 Menschen daran erkrankt. In den ersten zwei Monaten diesen Jahres waren es bereits über 50 Personen. Das heißt, die Masernviren breiten sich hierzulande wieder schneller aus als in den Jahren zuvor. Dabei kann eine Maserninfektion bei Kindern aber auch bei Erwachsenen zu bleibenden Schäden bis hin zum Tod führen.

Viele glauben irrtümlicherweise immer noch, Masern sind eine harmlose Kinderkrankheit. Doch zum einen können auch Erwachsene daran erkranken, zum anderen sind Masernviren hochansteckend und können laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu erheblichen Komplikationen bis hin zum Tod führen.

Hohe Ansteckungsgefahr

Laut BMG werden Masernviren ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Selbst wenn zwischen einem Masernkranken und einer Person, die nicht geimpft oder bereits an Masern erkrankt war, mehrere Meter Abstand sind, kommt es mit 98-prozentiger Wahrscheinlichkeit zu einer Ansteckung. Denn die Erreger werden beim Husten, Niesen oder Sprechen in Form kleiner Speicheltröpfchen über die Luft übertragen.

Die ersten Symptome der Masernerkrankung wie Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten treten in der Regel acht bis zwölf Tage nach einer entsprechenden Ansteckung auf. Nach rund 14 Tagen tritt meist der für Masern typische rote Hautausschlag auf.

Bereits vier Tage vor Beginn bis sechs Tage nach Auftreten des Ausschlags ist die Krankheit ansteckend. Das Tückische bei Masern ist also, dass die Krankheit bereits mehrere Tage vor Auftreten der ersten Symptome ansteckend ist.

Bleibende Gesundheitsschäden bis hin zum Tod

Bei rund jedem fünften Masernfall kommt es nach Angaben des BMG zu Komplikationen. Dazu zählen Infektionen des Kehlkopfes und der Luftröhre sowie Mittelohr- oder Lungenentzündungen. Bei einem von 1.000 Masernfällen kommt es aufgrund der Masernerkrankung zu einer Gehirnentzündung. Bei knapp 20 bis 30 Prozent der von einer Gehirnentzündung Betroffenen bleiben dauerhafte Schäden wie geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück, zehn bis 20 Prozent sterben sogar daran.

Laut einer Studie der Universität Würzburg tritt bei einem von 3.300 Kindern, die bis zum fünften Lebensjahr an Masern erkrankten, mehrere Jahre danach eine sogenanntesubakute sklerosierende Panenzephalitis (kurz SSPE) auf. Dabei handelt es sich um eine tödlich verlaufende fortschreitende Entzündung des Gehirns und des Nervensystems.

Laut Gesundheitsexperten gibt es keine ursächliche Therapie gegen Masern, nur die Symptome können behandelt werden. Die Impfung biete laut BMG deshalb den wirksamsten Schutz dagegen. Ob der persönliche Impfschutz ausreicht, zeigt ein Blick in den Impfpass. Übrigens: In Amerika und in den skandinavischen Ländern konnten nach Angaben des RKI die Masern durch eine zweimalige Impfung von Kleinkindern mit einem Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Kombinationsimpfstoff bereits erfolgreich eliminiert werden.

Fehlenden Impfschutz nachholen

Um Kinder frühzeitig vor einer Masernerkrankung zu schützen, rät das BMG, den aktuellen Impfplan, der in Zusammenarbeit zwischen dem BMG und den Experten des Nationalen Impfgremiums erstellt und aktualisiert wurde, einzuhalten. Danach sollten alle Kinder zum ersten Mal ab dem elften Lebensmonat geimpft werden. Die zweite Impfung sollte spätestens vier Wochen nach der ersten Impfung erfolgen. Ein optimaler Schutz ist erst nach der zweiten Impfung gewährleistet.

Wie das BMG meldet, bestehen aktuell insbesondere bei älteren Kindern, Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, Impflücken. Wer nicht weiß, ob er überhaupt geimpft wurde und wie oft oder ob er schon einmal an Masern erkrankt und deshalb dagegen immun ist, sollte sich nach Rücksprache mit dem Arzt bei fehlendem Schutz nochmals impfen lassen. Fehlende Impfungen können laut BMG in jedem Lebensalter nachgeholt werden.

Weitere Informationen zum Thema Masern und Masernimpfung bietet das hierfür vom BMG eigens eingerichtete Webportal www.keinemasern.at.