(kunid) Zum Jahresanfang liegen den meisten Unternehmern die aktuellen Werte ihrer Firma wie Gewinn oder Verlust des letzten Geschäftsjahres, das derzeitige Firmenanlagevermögen und die sonstigen Kosten, beispielsweise die Höhe der Personalkosten, vor. Werden die bestehenden Firmenversicherungen den aktuellen Werten angepasst, spart dies Geld und im Schadenfall auch Ärger.
Wie bei anderen Versicherungsarten gilt auch bei einigen Betriebsversicherungen wie bei einer Geschäftsinhalts- und einer Elektronikversicherung, dass die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sachen entsprechen muss. Ist die Versicherungssumme niedriger, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Bei einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte die Versicherungssumme dem aktuellen Betriebsgewinn und den fortlaufenden Kosten entsprechen, um im Schadenfall ausreichend abgesichert zu sein.
Anderenfalls, also wenn die Versicherungssumme niedriger ist als die versicherten Gegenstände beziehungsweise die abzusichernden Werte, reduziert sich im Schadenfall die Entschädigung entsprechend. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem vom Versicherer bezahlten Schaden muss der Kunde dann selbst tragen. Im Gegensatz dazu leistet bei einer zu hohen Versicherungssumme der Versicherer im Schadenfall jedoch maximal den tatsächlich entstandenen Schaden. Der Kunde bezahlt in Relation zu seinem tatsächlichen Schutz dann unnötig viel Prämie.
Wie sich eine Unterversicherung vermeiden lässt
Wenn für bestimmte versicherte Gegenstände wie zum Beispiel für Vorräte eine sogenannte Versicherung auf „Erstes Risiko“ vereinbart wurde, die bis zur vereinbarten Höhe gilt, bleibt für diese Gegenstände im Schadenfall eine bestehende Unterversicherung bis zur vereinbarten Höhe folgenlos.
In vielen Versicherungspolizzen kann auch eine Wertzuschlags- oder -anpassungsklausel vereinbart werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Dabei handelt es sich um eine dynamische Komponente, die automatisch dafür sorgt, dass die vereinbarten Versicherungssummen den Preisentwicklungen, die die versicherten Werte und Gegenstände betreffen, automatisch angepasst werden.
In einigen Versicherungspolizzen kann auch ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme oder ein festgelegter Betrag als Vorsorge mitversichert werden. Besteht eine solche Vereinbarung, wird im Schadenfall ein Schaden, dessen Schadenhöhe die Versicherungssumme zusammen mit der vereinbarten Vorsorge nicht übersteigt, vollständig bezahlt.
Regelmäßig prüfen
Prinzipiell sollten Unternehmer jedoch regelmäßig prüfen, ob die vereinbarten Versicherungssummen in den Firmenpolizzen auch den tatsächlich versicherten Werten entsprechen. Denn durch Änderungen zum Beispiel beim versicherten Inventar wie durch zusätzliche Anschaffungen, den Ersatz veralteter Einrichtungen oder die Auflösung von Abteilungen kann es schnell zu einer Unter- oder Überversicherung kommen. Entsprechende Überprüfungen sind insbesondere zum Jahresanfang, wenn die aktuellen Betriebsdaten des letzten Jahres vorliegen, sinnvoll.
Auch bei Änderungen im Betrieb wie zusätzliche Anschaffungen von Inventar und Maschinen sollten die Versicherungssummen geprüft werden. Das gilt auch für Versicherungen, die bestimmte Kosten absichern wie beispielsweise eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Eine solche Polizze ersetzt beispielsweise im Brandfall oder je nach Vertragsvereinbarung auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers aufgrund Krankheit oder Unfalles den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten inklusive den Löhnen und Gehältern.
Der Ertragsausfall wird so lange bezahlt, bis die Firma ihre Tätigkeit wiederaufnehmen kann, maximal den vereinbarten Zeitraum, dem sogenannten Haftungszeitraum. Die Versicherungssumme sollte dabei den bisherigen und zu erwartenden fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn entsprechen (= Versicherungswert). Bei einigen Versicherungsverträgen berechnen sich die Prämien nach der Anzahl der Mitarbeiter, der Lohnsumme und/oder dem Firmengewinn. In diesem Fall muss der Unternehmer in der Regel seine aktuellen Werte dem Versicherer mindestens einmal im Jahr melden.