Studenten sind zwar in vielen Bereichen noch in den Versicherungspolizzen ihrer Eltern mitversichert. Doch es gibt auch Ausnahmen, für die eine eigene Absicherung notwendig ist.

7.9.2015 (kunid) Wer sich als angehender Student nicht bereits vor Studienbeginn, um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmert, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Denn nicht in allen Bereichen bleibt man als Student in den bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern mitversichert. Auch während des Studiums können Umstände eintreten, die einen eigenen Versicherungsschutz notwendig machen.

In einigen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern bleiben studierende Kinder, selbst wenn sie volljährig sind, kostenlos mitversichert – allerdings nur solange bestimmte Kriterien erfüllt sind. In manchen Bereichen ist ab dem 18. Lebensjahr eine eigene Absicherung notwendig.

Kostenschutz bei fahrlässig verursachten Schäden

Haben die Eltern eine private Haftpflichtversicherung oder eine Haushalts-Polizze mit Haftpflichtschutz bleibt ihr Sprössling auch als Student solange kostenlos mitversichert, bis er die in den zugrundeliegenden Versicherungs-Bedingungen festgelegte Altersgrenze erreicht hat. In den meisten Polizzen ist eine Mitversicherung der Kinder bis zum 25. Lebensjahr gegeben, wenn sie noch bei den Eltern wohnen und über kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen beziehungsweise noch in der Ausbildung sind.

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, denn jeder, der einen anderen unter anderem fahrlässig schädigt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe. Eine solche Polizze ersetzt nicht nur den entstandenen Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.

Hat der Student die Altersgrenze erreicht, zieht dauerhaft bei seinen Eltern aus oder hat seine Ausbildung abgeschlossen und verfügt über ein regelmäßiges Einkommen, benötigt er eine eigene Haftpflichtversicherung als Einzelpolizze oder im Rahmen einer eigenen Haushalts-Versicherung.

Das gilt für Rechtsschutz- und Hauhaltsversicherungen

Bei der Haushaltsversicherung ist das Hab und Gut eines Studenten ebenfalls meist über eine entsprechende Polizze der Eltern abgesichert, so lange er noch hauptsächlich zu Hause wohnt. Eine Altersgrenze gibt es hier in vielen Polizzen nicht. Sobald das Kind umzieht, beispielsweise weil der Studienort weit weg vom elterlichen Wohnort liegt, ist oftmals eine eigene Haushalts-Polizze notwendig – außer im Versicherungsvertrag der Eltern wurde etwas anderes für die Zeit während des Studiums vereinbart.

Besteht eine Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern, sind meist auch volljährige Kinder kostenlos mitversichert, solange die in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Oftmals ist eine Mitversicherung volljähriger unverheirateter Kinder gegeben, wenn das Kind noch bei den Eltern wohnt, eine eventuell festgelegte Altersgrenze noch nicht erreicht hat und/oder ein Elternteil für das Kind noch Familienbeihilfe bezieht. In der Fahrzeug- oder Verkehrsrechtsschutz-Versicherung können je nach Vertragsvereinbarung nur einzelne Fahrzeuge oder auch die Fahrzeuge aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder versichert sein.

Studentische oder gesetzliche Absicherung mit Lücken

Studenten unterliegen im Rahmen der studentischen Tätigkeit automatisch einem gesetzlichen Unfallschutz. Dieser gilt jedoch nicht für Unfälle in der Freizeit. Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) bietet in Zusammenarbeit mit einem Versicherer zudem eine ÖH-Studierenden-Versicherung an. Allerdings deckt diese nur einen kleinen Teil der Risiken des täglichen Lebens ab.

Denn der hier gewährte Haftpflicht- und Unfallschutz gilt nur auf Versicherungsfälle, die sich in allen Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschule auf dem direkten Weg dorthin sowie bei Veranstaltungen der ÖH und im Rahmen des Studiums ereignen. Ausgenommen sind zudem Haftpflichtschäden, die der Versicherte im Rahmen seines Studiums in den USA, Kanada oder Australien verursacht. Für alle Bereiche außerhalb des Studiums, also zum Beispiel für Haftpflicht- oder Unfallschäden in der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz.

Im Gegensatz dazu bietet die private Versicherungswirtschaft mit der privaten Unfallversicherung eine Lösung an, die rund um die Uhr Versicherungsschutz bietet. Damit lässt sich sicherstellen, dass eine unfallbedingte Behinderung nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten führt. Eine Privathaftpflicht-Versicherung als Einzelpolizze oder im Rahmen einer Haushaltsversicherung kommt unter anderem auch für die in der Freizeit und beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr fahrlässig verursachten Schäden des Versicherten auf.

Richtig krankenversichert

Bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres können sich Studenten in der Regel bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichern. Studenten, die älter als 27 Jahre sind oder für die keine Pflichtversicherung aus einer eigenen Erwerbstätigkeit besteht, haben die Möglichkeit einen Krankenschutz durch eine vergünstigte Selbstversicherung für Studenten mit einer Monatsprämie von aktuell 54,11 Euro zu erlangen. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass der Student kein Einkommen hat, das über 10.000 Euro im Jahr beträgt.

Studenten, die neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung mit maximal 405,98 Euro Monatseinkommen ausüben, können anstelle der Selbstversicherung für Studierende auch eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung für 57,30 Euro monatlich (2015) abschließen. Damit sind sie nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert. Einen Onlineratgeber zum Thema Selbstversicherung für Studenten bietet der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger.

Grundsätzlich ist es für angehende Studenten sinnvoll, sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um die jeweilige Situation zu analysieren und zu klären, wo eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern gegeben ist oder eventuell noch Absicherungslücken bestehen.