Bei vielen Dienstfahrzeugen ist der Inhalt oft wertvoller als das Fahrzeug selbst. Allerdings sind die mitgeführten Waren und Werkzeuge bei einem Diebstahl oder einem Unfall nicht über die Kfz-Kasko-Versicherung abgesichert. Hierfür ist eine Spezialpolice notwendig.
8.6.2015 (kunid) Insbesondere Monteure und Handelsvertreter führen oftmals teure Werkzeuge oder Waren mit sich. Da in der Kasko-Versicherung nur fest mit dem Kfz verbaute Teile versichert sind, ist eine spezielle Auto-Inhaltsversicherung notwendig, um die im Firmenwagen mitgeführten Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen abzusichern.
Die meisten Firmen haben für ihre Firmenfahrzeuge eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen – unter anderem weil viele Leasinggeber dies vorschreiben. Allerdings gilt der Kaskoschutz nur für das Fahrzeug und mit ihm verbundene Teile, wie beispielsweise ein eingebautes Navigationsgerät. Folglich besteht für mitgeführte Werkzeuge, Baumaterial, Waren oder Geräte kein Kaskoschutz, wenn sie gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt werden.
Damit auch die im Firmenwagen transportierten Gegenstände umfassend abgesichert sind, empfiehlt sich eine Werkverkehrs-Versicherung, auch Autoinhalts-Versicherung genannt.
Bei Diebstahl oder Beschädigung
Versichert ist hiermit unter anderem die Beschädigung oder das Abhandenkommen der mitgeführten Waren und Werkzeuge durch Unfall, Einbruch-Diebstahl in das Fahrzeug, Diebstahl oder Raub des kompletten Autos, Brand, Blitzschlag, Explosion, sowie durch Sturm und andere höhere Gewalt.
In der Regel besteht der Versicherungsschutz für die Zeit, wie sich das Fahrzeug tagsüber in Betrieb befindet. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf das gesicherte nächtliche Abstellen und/oder Fahrten ins Ausland ist oftmals gegen einen Prämienzuschlag möglich.