(kunid) Wegen schlechter Straßen- und Sichtverhältnisse wie Schnee- und Eisglätte, Starkregen oder Nebel ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Verkehrsunfälle, bei denen unter anderem Personen verletzt oder sogar getötet werden. Was Autofahrer beachten sollten, damit sie trotz dieser für den Herbst und Winter typischen Unfallrisiken wohlbehalten ankommen.
Zahlreiche Verkehrsunfälle sind auf einer nicht angepassten Fahrweise und/oder einem zu geringen Abstand bei widrigen Sicht- und Straßenverhältnisse zurückzuführen. Dazu zählen glatte oder rutschige Straßen durch Eis, Schnee, Starkregen, nasses Laub oder Schmutz sowie Sichtbehinderungen wie Nebel, starker Regen oder Schneefall, Hagel oder sonstige Witterungseinflüsse, wie sie insbesondere im Herbst und Winter auftreten.
Wer als Autofahrer auf diese Unfallrisiken gefasst ist beziehungsweise damit rechnet und seine Fahrweise entsprechend anpasst, kann sein Unfallrisiko erheblich minimieren. Auch die gesetzlichen Vorgaben sind hier eindeutig. So müssen Kfz-Lenker gemäß Paragraf 20 StVO (Straßenverkehrsordnung) zum Beispiel ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen anpassen. Zudem müssen sie den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug laut Paragraf 18 StVO so wählen, dass sie jederzeit rechtzeitig anhalten können, selbst wenn der Vordermann plötzlich bremst.
Bei Nebel, Starkregen und Schneegestöber
Mit dem Eintreten von Sichtbehinderungen durch Nebel oder Nebelschwaden ist besonders in den Herbst- und Wintermonaten in Flussniederungen, Tälern, in der Nähe von Seen oder an Waldrändern zu rechnen. In der kalten Jahreszeit können zudem Starkregen und Schneegestöber die Sicht stark einschränken.
Wie weit man sehen kann, lässt sich an den Leitpflöcken am Fahrbahnrand von Freilandstraßen und Autobahnen erkennen. Auf Freilandstraßen stehen sie an geraden Strecken jeweils 33 Meter und auf Autobahnen jeweils 50 Meter auseinander. Auf manchen Autobahnabschnitten gibt es hierzulande sogenannte „Nebelpunkte“, das sind weiße Halbkreise, die rechts vom ersten Fahrstreifen in einem Abstand von 33 Metern auf dem Straßenbelag aufgemalt sind. Zusätzlich sind am Fahrbahnrand kleine Tafeln mit einer halbrunden Scheibe angebracht.
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, sollte zudem nicht schneller als 50 Stundenkilometer oder je nach Straßen- und Sichtverhältnisse sogar deutlich langsamer gefahren werden. So rät Asfinag: „Sind aufgrund schlechter Sicht nur zwei dieser Nebelpunkte oder Scheiben zu sehen, sollte die maximale Fahrgeschwindigkeit bei 60 Stundenkilometern liegen. Ist nur ein einziger Punkt erkennbar, ist es ratsam, maximal 40 Stundenkilometer zu fahren.“
Auf die Beleuchtung achten
Zudem ist bei einer Sichtbehinderung ein genügend großer Sicherheitsabstand wichtig. Laut Asfinag ist eine Faustregel für den richtigen Abstand die Zwei-Sekunden-Regel: „Wenn das vorausfahrende Fahrzeug einen markanten Punkt passiert, langsam 21, 22 zählen.“ Erst dann sollte man den gleichen markanten Punkt erreicht haben, also erst nach zwei Sekunden und nicht früher, anderenfalls ist der Abstand zu gering.
Bei schlechten Sichtverhältnissen muss zudem gemäß Paragraf 99 Kraftfahrtrecht auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden. Falls vorhanden, können Nebelscheinwerfer mit dem Begrenzungslicht alleine oder mit dem Abblendlicht zusammen eingeschaltet werden. Ist es neblig, sollte jedoch auf das Fernlicht verzichtet werden, da der Nebel das Licht zu stark reflektiert und die Sichtbehinderung dadurch sogar noch verstärkt.
Wer eine Nebelschlussleuchte hat, darf diese nur bei einer Sichtbehinderung einschalten, damit nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Wer die gesetzlichen Regelungen zur Beleuchtung nicht einhält, kann mit einer Geldstrafe belegt werden.
Vorsicht: Erhöhter Bremsweg bei Nässe, Schnee und Eis
Sind die Straßen glatt oder rutschig, zum Beispiel durch Laub oder Schmutz auf den Straßen oder durch überfrierende Nässe, Starkregen oder Schnee, ist ebenfalls die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen und entsprechend langsam zu fahren. Auch muss aufgrund des längeren Bremsweges der Abstand zum Vordermann deutlich größer sein als bei trockenen Straßen.
Während nämlich bei trockener Straße der Bremsweg zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern etwa 50 Meter beträgt, sind es bei Nässe schon rund 80 Meter, bei Schnee fast 200 Meter und bei Eisglätte sogar knapp 400 Meter. Um den gleichen Bremsweg wie auf einer trockenen Straße zu haben, muss die Geschwindigkeit bei schneebedeckten Straßen wenigstens halbiert und bei eisglatten Straßen sogar um rund 70 Prozent reduziert werden.
Eine erhöhte Glättegefahr besteht im Herbst und Winter insbesondere in den frühen Morgenstunden unter Brücken und auf Straßen mit wenig Lichteinfall wie in Waldstücken. Grundsätzlich muss in der kalten Jahreszeit aber auch an Brücken und Kreuzungen, vor Ampeln, in Tälern, in der Nähe von Flüssen und Seen sowie auf Straßen, die durch Wälder führen, mit glatten oder rutschigen Straßenstellen gerechnet werden.