(kunid) Nach Angaben des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs-Träger erhielten Ende 2016 fast 1,66 Millionen Bürger Österreichs eine Alterspension, so viele wie nie zuvor. Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Alterspension je Bezieher betrug 1.254 Euro. Allerdings gibt es diesbezüglich deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen und auch zwischen den Berufsgruppen mit unterschiedlichen Pensionsversicherungs-Trägern.

Im Dezember 2016 gab es nach dem vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger herausgegebenen Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2017 1,66 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Alterspension – im Detail 719.346 Männer und 937.232 Frauen.

Das ist der bisher höchste Stand. Wobei die Zunahme laut Hauptverband ausschließlich auf die im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent höhere Anzahl der normalen Alterspensionen mit einem derzeitigen Antrittsalter von 65 Lebensjahren bei Männern und 60 Jahren bei Frauen zurückzuführen ist.

Unterschiedliche Pensionshöhe bei Männern und Frauen …

Konkret erhielten Ende 2016 1.569.001 Personen eine normale Alterspension und 87.577 eine vorzeitige Alterspension. Die Anzahl der Bezieher einer vorzeitigen Alterspension verringerten sich im Vergleichszeitraum um 9,4 Prozent. Dies ist nach Angaben des Hauptverbandes auf die geänderten Anspruchskriterien wie die stufenweise Anhebung der notwendigen Anzahl an Versicherungs- oder Beitragsmonaten für die vorzeitige Alterspension für Langzeitversicherte und die Korridorpension zurückzuführen.

Die durchschnittliche Höhe einer monatlichen Alterspension betrug im Dezember 2016 1.254 Euro –1.609 Euro bei Männern und 982 Euro bei Frauen. Hier wurden die normalen Alterspensionen inklusive der Invaliditäts-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Pensionen ab dem 60. beziehungsweise 65. Lebensjahr sowie die vorzeitigen Alterspensionen berücksichtigt. Dazu zählen die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, die Korridorpension, die Alterspension für Langzeitversicherte und die Schwerstarbeitspension.

Nach Angaben des Hauptverbandes sind „niedrigere Aktiveinkommen zum einen und Lücken im Versicherungsverlauf insbesondere durch die Erziehung von Kindern zum anderen“ mit verantwortlich, dass die durchschnittlichen Pensionen der Frauen deutlich niedriger sind als die der Männer.

… und bei den Berufsgruppen je Pensionsversicherungs-Trägern

Doch auch zwischen den Berufsgruppen, die verschiedenen Pensionsversicherungs-Trägern zugeordnet sind, gibt es gravierende Differenzen bei den durchschnittlichen Pensionshöhen, wie die Daten der folgenden Versicherungsträger zeigen: Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA), Sozialversicherungs-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Sozialversicherungs-Anstalt der Bauern (SVB) und Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB).

Der Hauptverband begründet dies wie folgt: „Die unterschiedlichen Pensionshöhen bei den einzelnen Pensionsversicherungs-Trägern spiegeln ziemlich genau die Verschiedenheit der durchschnittlichen Beitragsgrundlagen der bei den einzelnen Pensionsversicherungs-Trägern versicherten Personen wider.“

Durchschnittliche Höhe der Alterspensionen nach Pensionsarten im Dezember 2016

Pensionsversicherungs-Träger

Normale Alterspension (inklusive Invaliditätspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr)

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Korridorpension

Alterspension für Langzeitversicherte

Schwerstarbeitspension

Alle

1.220 EUR (Männer 1.569 EUR, Frauen 966 EUR)

2.022 EUR (Männer 2.231 EUR, Frauen 1.217 EUR)

1.717 EUR (Männer 1.717 EUR)

1.915 EUR (Männer 2.303 EUR, Frauen 1.507 EUR)

1.864 EUR (Männer 2.004 EUR, Frauen 1.377 EUR)

Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA) – Arbeiter

925 EUR (Männer 1.181 EUR, Frauen 706 EUR)

2.041 EUR (Männer 2.167 EUR, Frauen 1.100 EUR)

1.297 EUR (Männer 1.297 EUR)

1.607 EUR (Männer 1.859 EUR, Frauen 1.167 EUR)

1.960 EUR (Männer 2.020 EUR, Frauen 1.365 EUR)

Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA) – Angestellte

1.540 EUR (Männer 2.084 EUR, Frauen 1.236)

1.973 EUR (Männer 2.575 EUR, Frauen 1.331)

2.250 EUR (Männer 2.250 EUR)

2.118 EUR (Männer 2.677 EUR, Frauen 1.680 EUR)

2.246 EUR (Männer 2.506 EUR, Frauen 1.834)

Sozialversicherungs-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

1.459 EUR (Männer 1.762 EUR, Frauen 1.084)

1.290 EUR (Männer 1.621, Frauen 1.041)

1.860 EUR (Männer 1.860 EUR)

1.982 (Männer 2.189 EUR, Frauen 1.427 EUR)

1.953 (Männer 2.004 EUR, Frauen 1.480 EUR)

Sozialversicherungs-Anstalt der Bauern (SVB)

825 EUR (Männer 1.166, Frauen 643)

871 EUR (Frauen 871 EUR)

1.315 EUR (Männer 1.315 EUR)

1.031 EUR (Männer 1.448 EUR, Frauen 1.009 EUR)

1.231 EUR (Männer 1.370 EUR, Frauen 1.088 EUR)

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) – Eisenbahnen

1.396 EUR (Männer 1.617 EUR, Frauen 1.045 EUR)

1.814 EUR (Männer 2.156 EUR, Frauen 1.473)

1.758 EUR (Männer 1.758 EUR)

2.149 EUR (Männer 2.279, Frauen 1.635)

2.078 EUR (Männer 2.179, Frauen 1.382)

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) – Bergbau

1.923 EUR (Männer 2.011 EUR, Frauen 1.394)

2.464 EUR (Männer 2.464 EUR)

2.419 EUR (Männer 2.419 EUR)

2.633 EUR (Männer 2.743 EUR, Frauen 2.159 EUR)

2.697 EUR (Männer 2.709 EUR, Frauen 1.486 EUR)

Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA) – Arbeiter

925 EUR (Männer 1.181 EUR, Frauen 706 EUR)

2.041 EUR (Männer 2.167 EUR, Frauen 1.100 EUR)

1.297 EUR (Männer 1.297 EUR)

1.607 EUR (Männer 1.859 EUR, Frauen 1.167)

1.960 EUR (Männer 2.020 EUR, Frauen 1.365)

Pensionen deutlich unter dem bisherigen Verdienst

Dass eine normale Alterspension alleine in der Regel nicht reicht, um das bisherige Einkommen auszugleichen, zeigt ein Blick auf das durchschnittliche Monatsbruttoeinkommen eines Arbeiters oder Angestellten. Das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen eines Arbeiters betrug 2015 nach Angaben der Statistik Austria rund 1.660 Euro, die normale Alterspension betrug Ende 2016 im Durchschnitt jedoch nur 925 Euro. Ein Angestellter hatte laut Statistik 2015 ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 3.121 Euro, die normale Alterspension lag Ende 2016 jedoch bei 1.540 Euro.

Wer genau wissen möchte, was er im Pensionsalter als Alterseinkommen zu Verfügung hat und welche Einkommenslücke besteht, um auch im Ruhestand seinen Lebensstandard halten zu können, kann sich von einem Versicherungsexperten beraten lassen. Dieser berechnet nicht nur, welches Einkommen im Alter notwendig wäre, damit das Existenzniveau gesichert ist. Sondern er ermittelt auch die voraussichtliche individuelle gesetzliche Pensionshöhe sowie das sonstige Einkommen aus möglichen Einkünften und Kapitalanlagen.

Besteht unter Einbeziehung der Inflation zwischen dem wahrscheinlichen Alterseinkommen und den eigentlich notwendigen Einkünften eine Diskrepanz – also eine Einkommenslücke –, berät der Versicherungsfachmann zudem, mit welchen individuell passenden Altersvorsorgeprodukten sich diese Lücke am besten schließen lässt. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen für eine Altersvorsorge, die teils auch staatlich gefördert werden.