(kunid) Eine Alarmanlage ist immer ein maßgeschneidertes Produkt, da in Abhängigkeit von Umgebung, Objektbeschaffenheit und persönlichen Lebensumständen keine Alarmlösung der anderen gleicht.
Eine Familie möchte ihr Haus schon dringend in Richtung Flughafen verlassen: ab in den Urlaub! Die Alarmanlage lässt sich ärgerlicherweise aber gerade nicht scharfschalten. Um den Flug nicht zu verpassen, bleibt die Anlage unscharf.
Während die Familie urlaubt, geschieht jedoch ein Einbruch, da – wie weitestgehend bekannt ist – Urlaubszeit eben auch Einbruchszeit ist. Die Versicherung muss allerdings leistungsfrei bleiben – eben, weil die Alarmanlage fahrlässigerweise nicht scharf, also eingeschaltet, war. Und ebenso werden mutwillige Schäden am Haus, die im Zuge des Einbruchs entstanden sind, nicht abgedeckt. Im schlimmsten Fall wäre das beispielsweise ein Brand und somit ein Totalschaden für das Haus und die Existenz der Familie.
Dieses Szenario zeichnet Markus Nowotny. Er ist in der Wirtschaftskammer Wien Berufsgruppenobmann der Alarmanlagenerrichter.
Vergünstigte Versicherungskonditionen
Für private Haushalte ist – im Binnenverhältnis zum Versicherer – die Meldung des Einsatzes einer Alarmanlage freiwillig.
Aber, erläutert Nowotny: „Zwar bekommen die Inhaber vergünstigte Versicherungskonditionen, jedoch muss jedem privaten Betreiber bewusst sein, dass er aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen verpflichtet ist, die Alarmanlage bei Abwesenheit immer scharf zu schalten, auch wenn die Abwesenheit nur wenige Minuten beträgt.“
Sollte dies nicht beachtet werden, ist es, wie geschildert, möglich, dass im Falle eines Einbruchs die Versicherung leistungsfrei bleibt.
Autarke Alarmanlagen
Generell gilt: Wesentlich für die Versicherungen ist immer die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, die sich in der Polizze finden. Diese divergieren oft von Anstalt zu Anstalt, im schlimmsten Fall kann das Nicht-Einhalten dieser Vorschriften tatsächlich zu Leistungsfreiheit führen. Weiters gilt: Versicherungen und auch Landesförderungen sind an zertifizierte Alarmanlagen gebunden.
In aller Regel geht es zunächst aber um an sich selbstverständliche Dinge – wie das Zusperren von Türen und das Verriegeln von Fenstern.
In den vergangenen Wochen und Monaten sind sogenannte Smart Home-Systeme als vermeintlicher Ersatz für Alarmsysteme auf dem Sicherheitsmarkt aufgetaucht. Robert Goliasch (www.berufsdetektiv.at) sieht diese Entwicklung kritisch. Er ist staatlich konzessionierter Berufsdetektiv und Fachberater für Sicherheitstechnik. Im Auftrag von Versicherungen macht er auch Sicherheitsanalysen im Bereich Einbruchschutz. Goliasch weiß, worauf diese – insbesondere Haushaltsversicherungen – großen Wert legen. Der Vorsitzende der Wiener Berufsdetektive sagt: „Durch das Auslesen des Ereignisspeichers kann man im Nachhinein feststellen, in welchem Zustand die Alarmanlage war.“ Also, auch hier: Einschalten! Wesentlich bei jeder Art von Sicherheitstechnik sei es jedenfalls, diese von einem Fachbetrieb montieren und in Betrieb nehmen zu lassen.
Wie sicher kann man sich in Zeiten von Hacking & Co aber bei der Sicherheitselektronik überhaupt noch sein? Dazu Goliasch: „Diese sollten nie in Smart Homes und dergleichen integriert werden.“ Denn: „Angriffe virtueller Natur auf Alarmanlagen gibt es praktisch nicht, wenn sie autark verbaut sind.“
Sicher daheim
Fragen der Kriminalprävention werden unter bundeskriminalamt.at beantwortet, unter der Telefonnummer 059 133-0 und selbstverständlich auch auf jeder Polizeiinspektion.
Auch die Plattform sicherdaheim.at – eine Initiative der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien – informiert zum Thema Einbruchschutz. Sie hilft bei der Suche nach geeigneten und zertifizierten Fachbetrieben und zeigt Fördermöglichkeiten auf, z.B. für einbruchshemmende Eingangstüren. Kostenlose Online-Checks zur IT-Sicherheit und zur Eigenheimsicherheit runden das Angebot ab.
Und scheuen Sie sich nicht, bei Verdacht auf Einbruch die nächste Polizeidienststelle zu kontaktieren oder im Notfall 133 zu wählen.