(kunid) Ein Schiff, egal ob Motor- oder Segelboot, kostet in der Regel einiges in der Anschaffung. Auch notwendige Reparaturen nach einem selbst verschuldeten Unfall oder infolge einer Schädigung durch einen Unbekannten können teuer sein. Wer als Bootsführer oder -inhaber einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer geschädigt wird, muss unter Umständen sogar um seine finanzielle Existenz bangen. Es gibt jedoch Versicherungspolizzen, die vor diesen Kostenrisiken schützen.
Ein Bootsführer, der einen Unfall verschuldet, egal ob mit einem gemieteten oder eigenen Schiff, haftet unbegrenzt für die dabei entstandenen Personen- oder Sachschäden anderer. Doch auch der Bootseigner kann entsprechend in die Haftung genommen werden. Richtet beispielsweise ein nicht ordnungsgemäß vertäutes Boot einen Schaden an, haftet der Schiffseigentümer dafür in voller Höhe, das heißt, er muss für den Schaden selbst aufkommen.
Bootsführer und auch Bootsinhaber können sich vor diesem hohen Kostenrisiko jedoch mit einer Boots-Haftpflichtversicherung schützen.
Wenn ein Unfall passiert
Eine solche Polizze reguliert nämlich berechtigte Schadenersatzansprüche, die ein Geschädigter gegenüber dem Skipper und/oder Schiffseigentümer gestellt hat, wehrt aber auch überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab. Jeder Skipper und Bootsinhaber sollte daher darauf achten, dass eine solche Versicherung für das jeweilige Schiff besteht.
In einigen europäischen Ländern wie in Italien, Spanien oder Kroatien ist eine solche Haftpflichtversicherung für Motorboote übrigens Pflicht. Diese ist mit einem entsprechenden Auslandszertifikat (früher: Blaue Karte) nachzuweisen, das in der Regel der Versicherer ausstellt. Bei der Bootshaftpflicht-Haftpflichtversicherung ist generell darauf zu achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden ausreichend hoch ist.
Denn gerade Personenschäden können schnell siebenstellig werden. Bei einem Unfall im Hafen können zudem auch mehrere Boote betroffen werden, was zu einem hohen Sachschaden führen kann. Ist die Versicherungssumme der Bootshaftpflicht-Polizze nicht so hoch wie der entstandene Schaden, müsste der Versicherte den Differenzbetrag zum Schaden aus der eigenen Tasche zahlen. In Italien muss die Versicherungssumme für Personenschäden beispielsweise mindestens fünf Millionen Euro betragen.
Bei einer Beschädigung des eigenen Bootes
Kostspielig kann es auch werden, wenn das eigene Boot beschädigt wird und kein anderer für den Schaden aufkommt. Entsprechende Gefahren gibt es viele: vom selbst verschuldeten Unfall über Schäden durch Kentern, Sinken, Brand oder Unwetter wie Sturm und/oder Hagel bis hin zum nicht aufgeklärten Vandalismus oder Diebstahl durch Dritte.
Kostenschutz bietet in diesen Fällen eine Boots-Kaskoversicherung, die der Bootsbesitzer abschließen kann. Versichert sind in einer solchen Polizze in der Regel das Boot sowie alle fest an- oder eingebauten technischen Einrichtungen und Maschinenteile.
Zum Teil lassen sich gegen Aufpreis auch das Slip-, Dock-, Werft– und/oder Winterlagerrisiko sowie Transportschäden und/oder Entsorgungs- und Wrackbeseitigungskosten mitversichern.
Besonderheit für Skipper mit geliehenen oder gemieteten Schiffen
Wer sich ein Boot mietet oder leiht, sollte unbedingt vor der Unterzeichnung des Mietvertrages beziehungsweise vor der ersten Ausfahrt prüfen, ob eine Bootshaftpflicht-Polizze besteht, die auch Schäden, die man als Bootsführer verursachen kann, abdeckt. Eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung, die auch in der Haushaltspolizze enthalten sein kann, reicht in der Regel nicht aus. Denn diese kommt nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen für Unfälle mit Segel- oder Motorbooten auf, die man als Bootsinhaber oder Bootsführer verursacht.
Inwieweit in einer bestehenden Privathaftpflicht-Polizze Schäden, die man als Eigentümer, Mieter oder Skipper eines Bootes verursacht, mitversichert sind, ist den jeweiligen zugrundeliegenden Versicherungs-Bedingungen zu entnehmen. Skipper können sich jedoch mit einer Skipper-Haftpflichtversicherung absichern. Sie springt ein, wenn der Bootsführer fahrlässig einen Schaden verursacht hat und ist insbesondere wichtig, wenn für das geliehene oder gemietete Boot keine oder keine ausreichende Bootshaftpflicht-Versicherung besteht.
Außerdem sollte der Skipper prüfen, ob für das gemietete oder geliehene Boot eine Bootskasko besteht. Die Privathaftpflicht-Polizze deckt nämlich auch Schäden, die ein Freizeitkapitän an einem gemieteten oder geliehenen Boot verursacht, meist nicht ab. Je nach Vereinbarung kann zudem eine Skipperhaftpflicht-Polizze die Schäden an einer geliehenen oder gecharterten Jacht bis zur in der Polizze festgelegten Höhe übernehmen, wenn der Schaden grobfahrlässig verursacht wurde.