(kunid) Seit vergangener Woche versendet die Sozialversicherung e-cards mit einem Foto des Karteninhabers. Bis Ende 2023 werden alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht.
Die e-card als „Schlüsselkarte“ ist uns für eine Fülle von Anwendungen selbstverständlich geworden. Seit vergangener Woche wird nunmehr allerdings eine neue e-card-Generation verschickt.
Dazu Alexander Biach, Verbandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: „Wir können nun sogar drei Monate früher als im Gesetz gefordert e-cards mit Fotos ausgeben. Bis Ende 2021 werden wir bereits mehr als die Hälfte aller Karten ausgetauscht haben.“
Woher stammen die Fotos?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Fotos aus bestehenden behördlichen Registern zu verwenden sind.
85 % der Versicherten müssen nichts tun. Sie erhalten ihre neue e-card automatisch bevor die alte abläuft – spätestens Ende 2023 –, weil von ihnen ein Foto aus einem behördlichen Register vorhanden ist.
Welche Foto kommt?
Die Fotos werden in folgender Priorität der Register auf die e-card übernommen:
Zuerst vom österreichischen Reisepass oder Personalausweis. Dann vom österreichischen Scheckkartenführerschein. Und schließlich kommt ein Foto zur Anwendung, welches sich auf Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass oder einem anderen Dokument des Fremdenregisters findet.
Aufgrund der Gesetzeslage kann nicht gewählt werden, welches Foto auf die e-card kommt.
Gesetzliche Ausnahmen
Kinder unter 14 Jahren bekommen weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto aus einem der Register verfügbar ist.
Es ist auch nicht möglich, für Kinder unter 14 Jahren freiwillig ein Foto zu bringen, da sich Gesichtszüge in diesem Alter oft rasch und stark ändern.
Von der Fotopflicht ausgenommen sind Personen, die im Ausstellungsjahr ihrer neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind. Für sie alle gilt: Liegt bereits ein Foto aus einem Register vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen. Liegt kein Foto vor, wird eine e-card ohne Foto ausgestellt.
Von der Fotopflicht ausgenommene Personen können drei bis vier Monate vor Ablauf ihrer EKVK freiwillig ein Foto für ihre neue e-card abgeben. Der vorgesehene Austauschzeitpunkt wird nicht davon beeinflusst, ob ein Foto verfügbar ist oder nicht.
Und wenn kein Foto vorliegt?
Jene 15 % der Versicherten, von welchen kein Foto in den Registern vorhanden ist und die auch nicht unter die erwähnten Ausnahmen fallen, müssen rechtzeitig ein den Passbildkriterien entsprechendes Foto zur zuständigen Stelle bringen.
Österreichische Staatsbürger können das Foto zu einer Dienststelle der Sozialversicherung bringen – das geht bei rund 195 Stellen in ganz Österreich und zusätzlich in manchen freiwillig teilnehmenden Gemeinden auf dem Gemeindeamt oder Magistrat.
Für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind die Landespolizeidirektionen für die Fotoregistrierung zuständig. Alle Registrierungs-Stellen stehen ab 1.1.2020 zu ihren jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Datenschutz wird großgeschrieben
Ist aus einem der Dokumente ein Foto vorhanden, erhält das e-card System dieses verschlüsselt vom jeweiligen Register und leitet es dem Kartenproduzenten weiter. Dieser entschlüsselt es für die Kartenproduktion und löscht es im Anschluss unwiderruflich.
Das e-card System selbst speichert keine Fotos! Auch auf der neuen e?card sind weder medizinische Daten noch das Foto gespeichert. Die e-card ist weiterhin eine Schlüsselkarte. Sie ermöglicht den Zugang zum e-card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.
Weiterführende Services
Umfangreiche Informationen bietet die Website www.chipkarte.at/foto, wo rund um den 1.1.2020 auch ein Foto-Sofortcheck angeboten wird.
Hier können Versicherte durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer und der Kennnummer der Karte sofort sehen, ob von ihnen ein Foto vorhanden ist, oder eines benötigt wird.
Außerdem wird ab diesem Termin eine Suchfunktion für die nächstgelegene Registrierungsstelle angeboten.